SteuerGenau
Modul 6: Elternzeit planen: Anmeldefristen, Teilzeit, Rückkehr

Modul 6 · Lektion 3 von 3

Zurück in den Job: Steuerklasse, Betreuungskosten, Kinderfreibetrag

5 Minuten Lesezeit·Lektion 18 von 18 im Kurs

Nach der Elternzeit lohnen drei Schritte: die Steuerklassenkombination neu prüfen, Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben nach § 10 EStG geltend machen und die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag im Blick behalten. Alleinerziehende erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro. Der erste Schritt ist der wichtigste, sobald das Elterngeld ausläuft.

Welche drei Schritte stehen an?

SchrittWas zu tun istRechtsgrundlage
Steuerklasse prüfenNach dem Ende des Bezugs passt oft wieder eine andere Kombination§ 38b, § 39 EStG
Betreuungskosten absetzenKosten für Kita, Tagesmutter und Hort als Sonderausgaben§ 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG
Kindergeld und FreibetragDas Finanzamt prüft von Amts wegen, was günstiger ist§ 31 EStG

Der erste Schritt ist der wichtigste, wenn das Elterngeld ausläuft: Solange ein Partner wenig verdient hat, war eine andere Verteilung sinnvoll als danach. Prüfen Sie die Kombination im Steuerklassen-Rechner.

Was gilt bei Kinderbetreuungskosten?

Nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG sind Betreuungskosten für Kinder bis zu einer Altersgrenze als Sonderausgaben abziehbar, allerdings nur zu einem im Gesetz festgelegten Anteil und nur bis zu einem Höchstbetrag. Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung auf ein Konto, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Nicht abziehbar sind Kosten für Verpflegung, Nachhilfe und die Vermittlung besonderer Fähigkeiten. Kindergeld und Kinderfreibetrag laufen daneben und schließen den Abzug nicht aus. Die Günstigerprüfung zwischen beiden zeigt der Kinderfreibetrag-Rechner, die Kindergeldseite der Kindergeld-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Kindergeld günstiger

Vorteil: ca. 32 € / Jahr

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie besser ist (Günstigerprüfung). Die Rechnung ist vereinfacht und geht von Zusammenveranlagung aus.

Kindergeld / Jahr6.216 €
Ersparnis durch Kinderfreibetrag6.184 €
Differenz32 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Nach dem Elterngeldbezug lohnt eine neue Prüfung der Steuerklassenkombination
  • Kinderbetreuungskosten sind nach § 10 EStG anteilig und bis zu einem Höchstbetrag abziehbar
  • Barzahlung wird bei Betreuungskosten nicht anerkannt
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 2026 4.260 Euro für das erste Kind

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Wie werden Kindergeld und Kinderfreibetrag miteinander verrechnet?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

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