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Modul 2: Wie das Elterngeld berechnet wird: das Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum

Modul 2 · Lektion 2 von 3

Vom Brutto zum Elterngeld-Netto

6 Minuten Lesezeit·Lektion 5 von 18 im Kurs

Das Elterngeld-Netto entsteht in vier Schritten: laufendes Bruttoentgelt, minus ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro, minus pauschale Steuern nach § 2e BEEG, minus pauschale Sozialabgaben nach § 2f BEEG. Auf dieses Ergebnis wird die gesetzliche Ersatzrate angewendet. Der Wert weicht deshalb regelmäßig von Ihrem tatsächlichen Auszahlungsbetrag ab.

Wie kommt die Elterngeldstelle auf das maßgebliche Netto?

Das Elterngeld-Netto ist nicht der Betrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Es ist eine eigene Rechengröße nach § 2c BEEG, die aus dem laufenden Bruttoentgelt in vier Schritten abgeleitet wird.

SchrittWas abgezogen wirdRechtsgrundlage
1Ausgangswert: laufendes Bruttoentgelt im Monatsdurchschnitt§ 2c Absatz 1 BEEG
2ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro, also 102,50 Euro§ 2c Absatz 1 BEEG
3Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, pauschal ermittelt§ 2e BEEG
4Beiträge zur Sozialversicherung, pauschal ermittelt§ 2f BEEG

Der Abzug in Schritt 2 ist fest: Es wird immer ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags abgezogen, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Werbungskosten hatten oder in Ihrer Steuererklärung mehr geltend machen.

Warum weicht das Ergebnis von Ihrer Gehaltsabrechnung ab?

Weil die Abzüge in den Schritten 3 und 4 pauschaliert sind. § 2e BEEG und § 2f BEEG schreiben eigene Berechnungsregeln und eigene Beitragssätze vor. Ihre tatsächlichen Beiträge, ein individueller Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse oder ein eingetragener Lohnsteuerfreibetrag spielen dabei keine Rolle.

Zum Vergleich die tatsächlichen Arbeitnehmeranteile 2026, die Ihre Gehaltsabrechnung prägen: Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, Krankenversicherung 7,3 Prozent aus dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent zuzüglich des halben Zusatzbeitrags von durchschnittlich 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 1,8 Prozent und in Sachsen 2,3 Prozent. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen von 69.750 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung und 101.400 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen keine weiteren Beiträge an.

Für die Kirchensteuer gilt eine Besonderheit: Sie wird nur abgezogen, wenn im letzten Monat des Bemessungszeitraums Kirchensteuerpflicht bestand. Ihr laufendes Netto rechnen Sie im Brutto-Netto-Rechner nach, die Leistungshöhe im Elterngeld-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Brutto-Netto-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Ihr Gehalt

IHR NETTO

2.625,83 €

Sie behalten 66 % Ihres Bruttolohns

Brutto4.000,00 €
Lohnsteuer-528,17 €
Sozialabgaben-846,00 €
Netto2.625,83 €

121,19 €

pro Arbeitstag

15,15 €

pro Stunde

Ohne individuelle Freibeträge und betriebliche Altersvorsorge gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann leicht abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Sie behalten 66 % Ihres Bruttolohns

6.338,00 € gehen als Steuern, 10.152,00 € als Sozialabgaben pro Jahr. Der Rest gehört Ihnen.

2

Von der nächsten Gehaltserhöhung kommen ca. 60 % an

Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 31 %. 100 Euro mehr brutto bringen Ihnen grob 60 € netto.

3

Sie zahlen keinen Solidaritätszuschlag

Ihre Lohnsteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €.

ALS NÄCHSTES

Netto über alle Gehälter

Monatsnetto von 1.500 bis 10.000 Euro Monatsbrutto, mit Ihren Einstellungen. Der Punkt markiert Ihr Gehalt.

1.4k2.9k4.3k5.7k2k4k6k8k10k

Das Wichtigste

  • Das Elterngeld-Netto ist eine eigene Rechengröße, nicht Ihr Auszahlungsbetrag
  • Pauschal abgezogen wird ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, also 102,50 Euro
  • Steuern und Sozialabgaben werden nach den eigenen Sätzen der §§ 2e und 2f BEEG ermittelt
  • Ein individueller Kassen-Zusatzbeitrag oder ein Lohnsteuerfreibetrag wirkt sich nicht aus

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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