SteuerGenau
Modul 5: Progressionsvorbehalt: warum Elterngeld die Steuer erhöht

Modul 5 · Lektion 1 von 3

Elterngeld ist steuerfrei und erhöht trotzdem die Steuer

6 Minuten Lesezeit·Lektion 13 von 18 im Kurs

Elterngeld ist nach § 3 Nummer 67 EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Finanzamt addiert es rechnerisch zum zu versteuernden Einkommen, ermittelt daraus einen besonderen Steuersatz und wendet diesen auf das tatsächliche Einkommen an. Besteuert wird das Elterngeld selbst nicht.

Wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?

Der Mechanismus steht in § 32b EStG und läuft in drei Schritten ab:

  1. Elterngeld und übriges zu versteuerndes Einkommen werden addiert
  2. Auf diese Summe wird die Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG berechnet und daraus der durchschnittliche Steuersatz ermittelt
  3. Dieser besondere Steuersatz wird auf das tatsächliche zu versteuernde Einkommen angewendet, also ohne das Elterngeld

Das Elterngeld wird also nicht besteuert. Es sorgt nur dafür, dass Ihr übriges Einkommen mit einem höheren Satz belastet wird. Genau deshalb heißt es Vorbehalt und nicht Steuerpflicht.

Warum fällt der Effekt so unterschiedlich aus?

Weil der Tarif 2026 progressiv verläuft. Wo Ihr Einkommen im Tarif liegt, entscheidet darüber, wie stark ein zusätzlicher rechnerischer Betrag den Durchschnittssatz nach oben zieht.

Tarifzone 2026zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzWirkung des Progressionsvorbehalts
Grundfreibetragbis 12.348 €0 %gering, oft gar keine
Progressionszone 112.349 bis 17.799 €14 bis 24 %stark, der Satz steigt hier am schnellsten
Progressionszone 217.800 bis 69.878 €24 bis 42 %spürbar
Proportionalzoneab 69.879 €42 %gering, der Satz steigt kaum noch

Die unangenehme Pointe: Der Effekt trifft mittlere Einkommen am härtesten. Wer bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent liegt, merkt vom Progressionsvorbehalt am wenigsten. Spielen Sie Ihren Fall im Einkommensteuer-Rechner durch, einmal mit und einmal ohne das Elterngeld im Einkommen.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Einkommensteuer-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Einkommensteuer 2026

8.835,00 €

Durchschnittssteuersatz 19,6 %, Grenzsteuersatz 34,0 %. Jeder weitere Euro wird mit dem Grenzsteuersatz belastet.

Einkommensteuer8.835,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Gesamt8.835,00 €

Vergleich mit dem Tarif 2025

Einkommensteuer nach Tarif 20258.961,00 €
Einkommensteuer nach Tarif 20268.835,00 €
Ihre Ersparnis durch den Tarif 2026126,00 €
Steuer auf 1.000 Euro mehr Einkommen+336,00 €

Tarifzonen 2026

ZoneBereich (zvE)Grenzsteuersatz
Grundfreibetragbis 12.348 €0 %
Progressionszone 112.349 € bis 17.799 €14 % bis 24 %
Progressionszone 2Ihre Zone17.800 € bis 69.878 €24 % bis 42 %
Spitzensteuersatz69.879 € bis 277.825 €42 %
Reichensteuerab 277.826 €45 %

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Durchschnittlich 19,6 %, an der Grenze 34,0 %

Auf Ihre gesamten 45.000 € zahlen Sie im Schnitt 19,6 % Einkommensteuer (8.835 €). Jeder zusaetzliche Euro wird aber mit Ihrem Grenzsteuersatz von 34,0 % belastet. Deshalb kosten 1.000 Euro mehr Einkommen Sie 336 € zusaetzliche Steuer, nicht 196 €.

2

Der Tarif 2026 spart Ihnen 126 € gegenueber 2025

Mit dem Tarif 2025 haetten Sie 8.961 € Einkommensteuer gezahlt, 2026 sind es 8.835 €. Der hoehere Grundfreibetrag (12.348 € statt 12.096 €) und die verschobenen Tarifeckwerte gleichen einen Teil der kalten Progression aus.

3

Sie zahlen keinen Solidaritaetszuschlag

Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €. Erst darueber setzt der Soli mit einer Milderungszone ein.

Das Wichtigste

  • Elterngeld ist nach § 3 Nummer 67 EStG steuerfrei
  • Über § 32b EStG erhöht es den Steuersatz auf das übrige Einkommen
  • Der besondere Steuersatz wird auf das Einkommen ohne Elterngeld angewendet
  • Am stärksten wirkt der Effekt in der Progressionszone, ab 69.878 Euro kaum noch

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Was passiert beim Progressionsvorbehalt mit dem Elterngeld selbst?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.