Modul 5: Progressionsvorbehalt: warum Elterngeld die Steuer erhöhtModul 5 · Lektion 1 von 3
Elterngeld ist steuerfrei und erhöht trotzdem die Steuer
6 Minuten Lesezeit·Lektion 13 von 18 im Kurs
Elterngeld ist nach § 3 Nummer 67 EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Finanzamt addiert es rechnerisch zum zu versteuernden Einkommen, ermittelt daraus einen besonderen Steuersatz und wendet diesen auf das tatsächliche Einkommen an. Besteuert wird das Elterngeld selbst nicht.
Wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?
Der Mechanismus steht in § 32b EStG und läuft in drei Schritten ab:
- Elterngeld und übriges zu versteuerndes Einkommen werden addiert
- Auf diese Summe wird die Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG berechnet und daraus der durchschnittliche Steuersatz ermittelt
- Dieser besondere Steuersatz wird auf das tatsächliche zu versteuernde Einkommen angewendet, also ohne das Elterngeld
Das Elterngeld wird also nicht besteuert. Es sorgt nur dafür, dass Ihr übriges Einkommen mit einem höheren Satz belastet wird. Genau deshalb heißt es Vorbehalt und nicht Steuerpflicht.
Warum fällt der Effekt so unterschiedlich aus?
Weil der Tarif 2026 progressiv verläuft. Wo Ihr Einkommen im Tarif liegt, entscheidet darüber, wie stark ein zusätzlicher rechnerischer Betrag den Durchschnittssatz nach oben zieht.
| Tarifzone 2026 | zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Wirkung des Progressionsvorbehalts |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | bis 12.348 € | 0 % | gering, oft gar keine |
| Progressionszone 1 | 12.349 bis 17.799 € | 14 bis 24 % | stark, der Satz steigt hier am schnellsten |
| Progressionszone 2 | 17.800 bis 69.878 € | 24 bis 42 % | spürbar |
| Proportionalzone | ab 69.879 € | 42 % | gering, der Satz steigt kaum noch |
Die unangenehme Pointe: Der Effekt trifft mittlere Einkommen am härtesten. Wer bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent liegt, merkt vom Progressionsvorbehalt am wenigsten. Spielen Sie Ihren Fall im Einkommensteuer-Rechner durch, einmal mit und einmal ohne das Elterngeld im Einkommen.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Einkommensteuer-Rechner 2026
Amtliche Sätze 2026Ihre Einkommensteuer 2026
8.835,00 €
Durchschnittssteuersatz 19,6 %, Grenzsteuersatz 34,0 %. Jeder weitere Euro wird mit dem Grenzsteuersatz belastet.
| Einkommensteuer | 8.835,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Gesamt | 8.835,00 € |
Vergleich mit dem Tarif 2025
| Einkommensteuer nach Tarif 2025 | 8.961,00 € |
| Einkommensteuer nach Tarif 2026 | 8.835,00 € |
| Ihre Ersparnis durch den Tarif 2026 | 126,00 € |
| Steuer auf 1.000 Euro mehr Einkommen | +336,00 € |
Tarifzonen 2026
| Zone | Bereich (zvE) | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | bis 12.348 € | 0 % |
| Progressionszone 1 | 12.349 € bis 17.799 € | 14 % bis 24 % |
| Progressionszone 2Ihre Zone | 17.800 € bis 69.878 € | 24 % bis 42 % |
| Spitzensteuersatz | 69.879 € bis 277.825 € | 42 % |
| Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Durchschnittlich 19,6 %, an der Grenze 34,0 %
Auf Ihre gesamten 45.000 € zahlen Sie im Schnitt 19,6 % Einkommensteuer (8.835 €). Jeder zusaetzliche Euro wird aber mit Ihrem Grenzsteuersatz von 34,0 % belastet. Deshalb kosten 1.000 Euro mehr Einkommen Sie 336 € zusaetzliche Steuer, nicht 196 €.
Der Tarif 2026 spart Ihnen 126 € gegenueber 2025
Mit dem Tarif 2025 haetten Sie 8.961 € Einkommensteuer gezahlt, 2026 sind es 8.835 €. Der hoehere Grundfreibetrag (12.348 € statt 12.096 €) und die verschobenen Tarifeckwerte gleichen einen Teil der kalten Progression aus.
Sie zahlen keinen Solidaritaetszuschlag
Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €. Erst darueber setzt der Soli mit einer Milderungszone ein.
Das Wichtigste
- Elterngeld ist nach § 3 Nummer 67 EStG steuerfrei
- Über § 32b EStG erhöht es den Steuersatz auf das übrige Einkommen
- Der besondere Steuersatz wird auf das Einkommen ohne Elterngeld angewendet
- Am stärksten wirkt der Effekt in der Progressionszone, ab 69.878 Euro kaum noch
Kurz geprüft
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Was passiert beim Progressionsvorbehalt mit dem Elterngeld selbst?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026