SteuerGenau
Modul 3: Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung, Regelbesteuerung, Voranmeldung

Modul 3 · Lektion 2 von 3

Umsatzsteuer, Vorsteuer und die korrekte Rechnung

5 Minuten Lesezeit·Lektion 8 von 18 im Kurs

In der Regelbesteuerung schlagen Sie auf Ihre Leistung Umsatzsteuer auf und führen sie ans Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer aus Ihren Einkäufen ziehen Sie nach § 15 UStG als Vorsteuer ab. Welcher Steuersatz gilt, regelt § 12 UStG mit einem Regelsatz und einem ermäßigten Satz.

Warum die Umsatzsteuer kein Kostenfaktor ist

Für Ihr Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Sie vereinnahmen sie vom Kunden und leiten sie weiter. Gleichzeitig holen Sie sich nach § 15 UStG die Umsatzsteuer zurück, die Sie selbst beim Einkauf gezahlt haben. Ans Finanzamt geht die Differenz.

Welcher Steuersatz auf Ihre Leistung anzuwenden ist, steht in § 12 UStG. Das Gesetz kennt einen Regelsteuersatz und einen ermäßigten Satz für die in der Anlage 2 zum UStG aufgeführten Gegenstände und für bestimmte Leistungen, etwa Bücher, Lebensmittel und den Personennahverkehr. Den für Sie geltenden Satz entnehmen Sie § 12 UStG im Originaltext.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Fehlt eine Pflichtangabe nach § 14 Absatz 4 UStG, verliert Ihr Kunde den Vorsteuerabzug und wird die Rechnung zurückschicken. Diese Angaben gehören auf jede Rechnung:

AngabeHinweis
Voller Name und Anschrift beider SeitenPostfach genügt nicht in jedem Fall
Steuernummer oder USt-IdNr.eine von beiden reicht
Ausstellungsdatumnicht mit dem Leistungsdatum verwechseln
Fortlaufende, einmalige RechnungsnummerLücken erklären zu müssen kostet Zeit
Menge und Art der Leistunghandelsübliche Bezeichnung
Zeitpunkt der LeistungMonatsangabe genügt
Entgelt, aufgeschlüsselt nach SteuersätzenNettobetrag je Satz
Steuersatz und Steuerbetragoder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und nehmen stattdessen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG auf. Wer versehentlich Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt. Netto- und Bruttobeträge rechnet der Mehrwertsteuer-Rechner um.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Mehrwertsteuer-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Aufgeschlagene Mehrwertsteuer

190,00 €

Bei 19 % ergibt sich aus 1.000,00 € netto ein Bruttobetrag von 1.190,00 €.

Beide Lesarten Ihres Betrags von 1.000,00 €

InterpretationNettoMwStBrutto
Betrag ist der NettopreisIhre Auswahl1.000,00 €190,00 €1.190,00 €
Betrag ist der Bruttopreis840,34 €159,66 €1.000,00 €

Stand: 2026 · Par. 12 UStG (19 % / 7 %) · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Mit 7 % ermaessigtem Satz laegen nur 70,00 € Steuer im Betrag

Beim selben Betrag von 1.000,00 € macht der Unterschied zwischen 19 % und dem ermaessigten Satz von 7 % genau 120,00 € aus. Der ermaessigte Satz gilt u. a. fuer Lebensmittel, Buecher, Zeitungen und den OePNV (Par. 12 Abs. 2 UStG).

2

Kleinunternehmer nach Par. 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus

Wer im Vorjahr hoechstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht ueberschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug. Fuer Kunden ohne Vorsteuerabzug (Privatkunden) macht das Angebote effektiv guenstiger.

3

Vorsteuerabzug: fuer Unternehmen zaehlt der Nettobetrag

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen bekommen die 190,00 € vom Finanzamt zurueck, fuer sie kostet der Einkauf effektiv 1.000,00 €. Privatpersonen tragen dagegen den vollen Bruttobetrag von 1.190,00 €.

Das Wichtigste

  • Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, gezahlt wird die Differenz
  • Der Vorsteuerabzug setzt eine formal korrekte Rechnung voraus
  • § 12 UStG bestimmt, ob der Regelsatz oder der ermäßigte Satz gilt
  • Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer schulden Sie trotzdem

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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