Modul 5: Einkommensteuer und Vorauszahlungen als SelbstständigerModul 5 · Lektion 1 von 3
Vom Gewinn zur Steuer: so rechnet das Finanzamt
6 Minuten Lesezeit·Lektion 13 von 18 im Kurs
Besteuert wird der Gewinn, nicht der Umsatz. Vom Gewinn gehen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ab, das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen. Bis 12.348 Euro bleibt es 2026 steuerfrei, darüber steigt der Satz von 14 Prozent bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent.
Der Rechenweg
Der Weg vom Auftrag zur Steuer hat vier Stationen. Umsatz minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn. Der Gewinn ist der Ausgangspunkt für den Gesamtbetrag der Einkünfte, aus dem nach Abzug von Sonderausgaben nach § 10 EStG und außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen wird. Darauf wendet § 32a EStG den Tarif an.
Für Selbstständige besonders wichtig: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge, die Sie allein tragen, sind Sonderausgaben. Sie mindern die Bemessungsgrundlage spürbar und werden bei einer ersten Überschlagsrechnung oft vergessen.
Die Tarifzonen 2026
| Zone | Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | bis 12.348 € | 0 % |
| Progressionszone 1 | 12.349 bis 17.799 € | 14 bis 24 % |
| Progressionszone 2 | 17.800 bis 69.878 € | 24 bis 42 % |
| Proportionalzone | 69.879 bis 277.825 € | 42 % |
| Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % |
Der Tarif ist für Selbstständige und Angestellte identisch. Der Unterschied liegt allein darin, dass beim Angestellten monatlich Lohnsteuer einbehalten wird, während Selbstständige die Steuer über Vorauszahlungen und die Jahreserklärung selbst aufbringen.
Selbstständig im Nebenerwerb
Wer neben einer Anstellung selbstständig ist, addiert beide Einkunftsarten. Der Gewinn aus der Selbstständigkeit trifft dann auf den Grenzsteuersatz, der sich bereits aus dem Gehalt ergibt. Der Grundfreibetrag ist in diesem Fall meist schon durch den Arbeitslohn verbraucht.
Rechnen Sie beide Einkünfte gemeinsam durch, mit dem Steuerrechner für Selbstständige und zur Gegenprobe mit dem Einkommensteuer-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Einkommensteuer-Rechner 2026
Amtliche Sätze 2026Ihre Einkommensteuer 2026
8.835,00 €
Durchschnittssteuersatz 19,6 %, Grenzsteuersatz 34,0 %. Jeder weitere Euro wird mit dem Grenzsteuersatz belastet.
| Einkommensteuer | 8.835,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Gesamt | 8.835,00 € |
Vergleich mit dem Tarif 2025
| Einkommensteuer nach Tarif 2025 | 8.961,00 € |
| Einkommensteuer nach Tarif 2026 | 8.835,00 € |
| Ihre Ersparnis durch den Tarif 2026 | 126,00 € |
| Steuer auf 1.000 Euro mehr Einkommen | +336,00 € |
Tarifzonen 2026
| Zone | Bereich (zvE) | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | bis 12.348 € | 0 % |
| Progressionszone 1 | 12.349 € bis 17.799 € | 14 % bis 24 % |
| Progressionszone 2Ihre Zone | 17.800 € bis 69.878 € | 24 % bis 42 % |
| Spitzensteuersatz | 69.879 € bis 277.825 € | 42 % |
| Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Durchschnittlich 19,6 %, an der Grenze 34,0 %
Auf Ihre gesamten 45.000 € zahlen Sie im Schnitt 19,6 % Einkommensteuer (8.835 €). Jeder zusaetzliche Euro wird aber mit Ihrem Grenzsteuersatz von 34,0 % belastet. Deshalb kosten 1.000 Euro mehr Einkommen Sie 336 € zusaetzliche Steuer, nicht 196 €.
Der Tarif 2026 spart Ihnen 126 € gegenueber 2025
Mit dem Tarif 2025 haetten Sie 8.961 € Einkommensteuer gezahlt, 2026 sind es 8.835 €. Der hoehere Grundfreibetrag (12.348 € statt 12.096 €) und die verschobenen Tarifeckwerte gleichen einen Teil der kalten Progression aus.
Sie zahlen keinen Solidaritaetszuschlag
Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €. Erst darueber setzt der Soli mit einer Milderungszone ein.
Das Wichtigste
- Besteuert wird der Gewinn, nicht der Umsatz
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro, darüber beginnt der Tarif bei 14 Prozent
- Ab 69.878 Euro zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent
- Kranken-, Pflege- und Altersvorsorgebeiträge mindern als Sonderausgaben die Steuer
- Im Nebenerwerb trifft der Gewinn auf den Grenzsteuersatz des Gehalts
Kurz geprüft
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Worauf zahlen Selbstständige Einkommensteuer?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026