SteuerGenau
Modul 3: Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung, Regelbesteuerung, Voranmeldung

Modul 3 · Lektion 3 von 3

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Rhythmus, Fristen, Dauerfristverlängerung

5 Minuten Lesezeit·Lektion 9 von 18 im Kurs

Die Voranmeldung ist nach § 18 Absatz 1 UStG bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln, und an diesem Tag ist die Zahlung fällig. Grundsätzlich ist der Zeitraum das Kalendervierteljahr, oberhalb der in § 18 Absatz 2 UStG genannten Grenze der Kalendermonat.

Welcher Rhythmus für Sie gilt

§ 18 Absatz 2 UStG nennt das Kalendervierteljahr als Grundfall. Übersteigt die Steuer des Vorjahres eine dort genannte Grenze, wird der Kalendermonat zum Voranmeldungszeitraum. Bleibt sie unter einer zweiten, niedrigeren Grenze, kann das Finanzamt Sie ganz von der Abgabe befreien. Die konkreten Beträge entnehmen Sie dem Gesetzestext.

Für Gründer gilt eine Sonderregel. § 18 Absatz 2 Satz 4 UStG sieht für das Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und das Folgejahr grundsätzlich den Kalendermonat vor. Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 gilt davon abweichend Satz 6, wonach die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres maßgeblich ist. Ob diese Ausnahme über 2026 hinaus verlängert wird, ist offen. Verlassen Sie sich deshalb auf die Mitteilung Ihres Finanzamts.

Fristen und Dauerfristverlängerung

ZeitraumAbgabe und ZahlungMit Dauerfristverlängerung
Monat Januar10. Februar10. März
1. Quartal10. April10. Mai
Monat Dezember10. Januar10. Februar
4. Quartal10. Januar10. Februar

Die Dauerfristverlängerung verschiebt Abgabe und Zahlung um einen Monat. Wer monatlich voranmeldet, muss dafür eine Sondervorauszahlung leisten, die im Dezember verrechnet wird. Wer vierteljährlich voranmeldet, braucht keine Sondervorauszahlung.

Die Jahreserklärung bleibt

Voranmeldungen sind Vorauszahlungen. Nach § 18 Absatz 3 UStG geben Sie zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr ab, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Eine Differenz zugunsten des Finanzamts ist einen Monat nach Eingang der Erklärung fällig.

Legen Sie die vereinnahmte Umsatzsteuer konsequent zurück. Sie gehört wirtschaftlich nie Ihnen, taucht aber auf Ihrem Konto auf. Der Mehrwertsteuer-Rechner trennt Netto und Steueranteil in einem Schritt.

Das Wichtigste

  • Abgabe und Zahlung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums
  • Grundfall ist das Quartal, oberhalb der Grenze des § 18 Absatz 2 UStG der Monat
  • Die Gründerregel für Monatsmeldungen ist für 2021 bis 2026 abgewandelt
  • Die Dauerfristverlängerung verschiebt alles um einen Monat
  • Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung kommt zusätzlich

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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