SteuerGenau
Modul 4: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Betriebsausgaben

Modul 4 · Lektion 3 von 3

Abschreibung und geringwertige Wirtschaftsgüter

5 Minuten Lesezeit·Lektion 12 von 18 im Kurs

Anschaffungen, die länger als ein Jahr genutzt werden, wirken nicht sofort in voller Höhe. Sie werden nach § 7 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Nur geringwertige Wirtschaftsgüter unterhalb der Grenze des § 6 Absatz 2 EStG dürfen sofort abgezogen werden.

Wie die Abschreibung rechnet

§ 7 EStG verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Diese ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Im Jahr der Anschaffung wird zeitanteilig ab dem Anschaffungsmonat abgeschrieben, nicht für das ganze Jahr.

FallBehandlungGrundlage
Anschaffung unter der GWG-GrenzeSofortabzug im Jahr der Anschaffung§ 6 Absatz 2 EStG
Anschaffung darüberVerteilung über die Nutzungsdauer§ 7 Absatz 1 EStG
Sammelpostengleichmäßige Auflösung über mehrere Jahre§ 6 Absatz 2a EStG
Gebäudeeigene, gesetzlich festgelegte Sätze§ 7 Absatz 4 und 5 EStG

Die maßgeblichen Betragsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter und für den Sammelposten stehen in § 6 Absatz 2 und 2a EStG und werden gelegentlich angepasst. Prüfen Sie sie dort nach, bevor Sie eine Anschaffung einordnen.

Netto oder brutto, und was zur Anschaffung gehört

Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, rechnet mit dem Nettobetrag. Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug, für sie gehört die gezahlte Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten. Das kann dieselbe Anschaffung auf die eine oder andere Seite einer Grenze schieben.

Zu den Anschaffungskosten zählen auch Nebenkosten wie Fracht, Montage und Zölle. Skonti und Rabatte mindern sie. Den Abschreibungsverlauf einer konkreten Investition zeigt der AfA-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre jährliche Abschreibung

6.600 € AfA / Jahr

Bemessungsgrundlage 330.000 €, linear mit 2,0 % über rund 50 Jahre. Bei Ihrem Grenzsteuersatz spart das etwa 2.508 € Steuern pro Jahr. Im Anschaffungsjahr gilt die AfA monatsgenau anteilig.

Bemessungsgrundlage330.000 €
AfA-Satz2,00 %
Abschreibungsdauer50 Jahre
AfA pro Jahr6.600 €
AfA pro Monat550 €
Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr2.508 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Wirtschaftsgüter über der GWG-Grenze werden über die Nutzungsdauer verteilt
  • Im Anschaffungsjahr wird nur zeitanteilig ab dem Anschaffungsmonat abgeschrieben
  • Vorsteuerabzugsberechtigte rechnen netto, Kleinunternehmer brutto
  • Nebenkosten erhöhen die Anschaffungskosten, Rabatte mindern sie

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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