SteuerGenau
Modul 2: Anmeldung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Steuernummer

Modul 2 · Lektion 3 von 3

Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer und USt-IdNr.

4 Minuten Lesezeit·Lektion 6 von 18 im Kurs

Sie haben es mit drei Nummern zu tun: der lebenslangen Steuer-Identifikationsnummer nach § 139a AO, der Steuernummer des Betriebs, die das Finanzamt nach dem Fragebogen vergibt, und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Geschäfte mit Unternehmern im EU-Ausland. Auf der Rechnung genügt nach § 14 Absatz 4 UStG eine der beiden letzten.

Welche Nummer wofür

NummerVergeben vonWofür
Steuer-IdentifikationsnummerBundeszentralamt für Steuern, § 139a AOpersönlich, lebenslang, für die Einkommensteuer
SteuernummerIhrem Finanzamtfür den Betrieb, gehört auf jede Rechnung
Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerBundeszentralamt für Steuernfür innergemeinschaftliche Leistungen, beginnt mit DE

Auf einer Rechnung muss nach § 14 Absatz 4 UStG entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stehen. Beide gleichzeitig anzugeben ist zulässig, aber nicht nötig. Wer die Steuernummer nicht öffentlich machen will, beantragt die USt-IdNr. und nutzt nur diese.

Was Sie tun, solange die Nummer fehlt

Zwischen Fragebogen und Steuernummer vergehen oft mehrere Wochen. Sie dürfen in dieser Zeit arbeiten und Rechnungen schreiben. Ergänzen Sie die Steuernummer nachträglich, sobald sie vorliegt, damit Ihre Kunden den Vorsteuerabzug nicht verlieren.

Ein Sonderfall sind Leistungen an ausländische Unternehmer: Hier verlagert § 13b UStG die Steuerschuld häufig auf den Leistungsempfänger. Die Rechnung enthält dann keine Umsatzsteuer, aber einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und beide Identifikationsnummern.

Das Wichtigste

  • Die Steuer-Identifikationsnummer nach § 139a AO ist persönlich und lebenslang
  • Die Steuernummer des Betriebs kommt vom Finanzamt nach dem Fragebogen
  • Auf der Rechnung genügt Steuernummer oder USt-IdNr., § 14 Absatz 4 UStG
  • Arbeiten dürfen Sie schon vor Erhalt der Steuernummer

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.