SteuerGenau
Modul 1: Freiberufler oder Gewerbe? Die Einordnung und ihre Folgen

Modul 1 · Lektion 2 von 3

Welche Berufe als freiberuflich gelten

4 Minuten Lesezeit·Lektion 2 von 18 im Kurs

§ 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG nennt die sogenannten Katalogberufe, darunter Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten und Journalisten. Dazu kommen ähnliche Berufe und die vier Grundtätigkeiten: wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch sowie unterrichtend oder erzieherisch. Die häufigsten Grenzfälle sind IT, Design und Fotografie.

Der Katalog und die vier Grundtätigkeiten

§ 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG arbeitet mit zwei Ebenen. Zuerst die vier Grundtätigkeiten: wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch. Danach der Katalog konkreter Berufe, ergänzt um die Öffnungsklausel der ähnlichen Berufe.

GruppeBeispiele
HeilberufeÄrzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten
Rechts- und wirtschaftsberatende BerufeRechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Technische und naturwissenschaftliche BerufeIngenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen
Informations- und MedienberufeJournalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
Grundtätigkeiten ohne KatalogberufCoaches mit unterrichtender Tätigkeit, Autorinnen, bildende Künstler

Die typischen Graubereiche

In der Praxis streiten Finanzämter und Steuerpflichtige regelmäßig über dieselben Berufsbilder. IT-Selbstständige gelten als freiberuflich, wenn ihre Tätigkeit dem Ingenieurberuf ähnelt, also Systementwurf und Konzeption umfasst. Reine Anwenderschulung, Vertrieb oder Wartung sprechen dagegen für ein Gewerbe.

Ähnlich bei Designern und Fotografen: Eine eigenschöpferische Gestaltung ist künstlerisch, reine Auftragsproduktion nach Kundenvorgabe eher gewerblich. Die Einordnung nimmt das Finanzamt anhand Ihrer Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vor. Sie ist keine einmalige Festlegung, sondern wird bei einer Betriebsprüfung erneut geprüft.

Das Wichtigste

  • § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG kennt Katalogberufe, ähnliche Berufe und vier Grundtätigkeiten
  • IT, Design und Fotografie sind die häufigsten Grenzfälle
  • Die Einordnung ist nicht endgültig und kann bei einer Prüfung revidiert werden

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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