Modul 6: Gewerbesteuer: wann sie anfällt und wie sie angerechnet wirdModul 6 · Lektion 1 von 3
Wer Gewerbesteuer zahlt und wer nicht
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Nach § 2 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland der Gewerbesteuer. Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine, ebenso wenig Land- und Forstwirte. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften kürzt § 11 GewStG den Gewerbeertrag zusätzlich um einen Freibetrag. Viele kleine Betriebe zahlen deshalb faktisch null Euro.
Der Steuergegenstand
§ 2 GewStG knüpft an den Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes an. Damit hängt die Gewerbesteuerpflicht direkt an der Einordnung aus Modul 1. Kapitalgesellschaften gelten kraft Rechtsform stets als Gewerbebetrieb, unabhängig von der Tätigkeit.
| Wer | Gewerbesteuer | Grundlage |
|---|---|---|
| Freiberufler | nein | § 18 EStG, kein Gewerbebetrieb |
| Einzelunternehmer mit Gewerbe | ja, nach Abzug des Freibetrags | § 2 GewStG, § 11 GewStG |
| Personengesellschaft mit Gewerbe | ja, nach Abzug des Freibetrags | § 2 GewStG, § 11 GewStG |
| GmbH und UG | ja, ohne Freibetrag | § 2 Absatz 2 GewStG |
| Land- und Forstwirtschaft | nein | § 13 EStG |
Der Freibetrag entlastet kleine Betriebe
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag nach § 11 Absatz 1 GewStG um einen Freibetrag gekürzt, dessen Höhe dort geregelt ist. Viele Gründer und Nebenerwerbs-Selbstständige bleiben deshalb in den ersten Jahren faktisch gewerbesteuerfrei, obwohl sie gewerbesteuerpflichtig sind.
Der Unterschied ist wichtig: Steuerpflicht bedeutet Erklärungspflicht. Eine Gewerbesteuererklärung kann auch dann abzugeben sein, wenn am Ende keine Steuer festgesetzt wird. Ob bei Ihnen etwas anfällt, prüfen Sie im Gewerbesteuer-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Gewerbesteuer im Jahr
ca. 7.770 €
Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € bleibt ein steuerpflichtiger Gewerbeertrag von 55.500 €. Die Anrechnung auf die Einkommensteuer stellt Sie bis zu einem Hebesatz von 400 % weitgehend neutral.
| Freibetrag (Einzelunternehmen / Personengesellschaft) | 24.500 € |
| Steuermessbetrag (3,5 %) | 1.943 € |
| Hebesatz | 400 % |
| Gewerbesteuer | 7.770 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Gewerbesteuer trifft den Gewerbebetrieb, § 2 GewStG
- Freiberufler und Land- und Forstwirte sind nicht gewerbesteuerpflichtig
- Der Freibetrag nach § 11 GewStG gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften
- Steuerpflicht und tatsächliche Zahlung sind zwei verschiedene Dinge
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026