SteuerGenau
Modul 6: Gewerbesteuer: wann sie anfällt und wie sie angerechnet wird

Modul 6 · Lektion 1 von 3

Wer Gewerbesteuer zahlt und wer nicht

4 Minuten Lesezeit·Lektion 16 von 18 im Kurs

Nach § 2 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland der Gewerbesteuer. Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine, ebenso wenig Land- und Forstwirte. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften kürzt § 11 GewStG den Gewerbeertrag zusätzlich um einen Freibetrag. Viele kleine Betriebe zahlen deshalb faktisch null Euro.

Der Steuergegenstand

§ 2 GewStG knüpft an den Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes an. Damit hängt die Gewerbesteuerpflicht direkt an der Einordnung aus Modul 1. Kapitalgesellschaften gelten kraft Rechtsform stets als Gewerbebetrieb, unabhängig von der Tätigkeit.

WerGewerbesteuerGrundlage
Freiberuflernein§ 18 EStG, kein Gewerbebetrieb
Einzelunternehmer mit Gewerbeja, nach Abzug des Freibetrags§ 2 GewStG, § 11 GewStG
Personengesellschaft mit Gewerbeja, nach Abzug des Freibetrags§ 2 GewStG, § 11 GewStG
GmbH und UGja, ohne Freibetrag§ 2 Absatz 2 GewStG
Land- und Forstwirtschaftnein§ 13 EStG

Der Freibetrag entlastet kleine Betriebe

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag nach § 11 Absatz 1 GewStG um einen Freibetrag gekürzt, dessen Höhe dort geregelt ist. Viele Gründer und Nebenerwerbs-Selbstständige bleiben deshalb in den ersten Jahren faktisch gewerbesteuerfrei, obwohl sie gewerbesteuerpflichtig sind.

Der Unterschied ist wichtig: Steuerpflicht bedeutet Erklärungspflicht. Eine Gewerbesteuererklärung kann auch dann abzugeben sein, wenn am Ende keine Steuer festgesetzt wird. Ob bei Ihnen etwas anfällt, prüfen Sie im Gewerbesteuer-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Gewerbesteuer im Jahr

ca. 7.770 €

Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € bleibt ein steuerpflichtiger Gewerbeertrag von 55.500 €. Die Anrechnung auf die Einkommensteuer stellt Sie bis zu einem Hebesatz von 400 % weitgehend neutral.

Freibetrag (Einzelunternehmen / Personengesellschaft)24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)1.943 €
Hebesatz400 %
Gewerbesteuer7.770 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Gewerbesteuer trifft den Gewerbebetrieb, § 2 GewStG
  • Freiberufler und Land- und Forstwirte sind nicht gewerbesteuerpflichtig
  • Der Freibetrag nach § 11 GewStG gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften
  • Steuerpflicht und tatsächliche Zahlung sind zwei verschiedene Dinge

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.