Modul 1: Freiberufler oder Gewerbe? Die Einordnung und ihre FolgenModul 1 · Lektion 1 von 3
Freiberufler oder Gewerbetreibender: worin der Unterschied liegt
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Freiberuflich ist eine Tätigkeit, die § 18 EStG ausdrücklich nennt, etwa wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende Arbeit. Alles selbstständige Übrige ist ein Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Nur Gewerbetreibende melden ein Gewerbe an, zahlen Gewerbesteuer und werden Pflichtmitglied in einer Kammer. Der Einkommensteuertarif ist für beide Gruppen derselbe.
Woran das Finanzamt die Einordnung festmacht
Maßgeblich ist die Art der Tätigkeit, nicht die Rechtsform und nicht der Umsatz. § 18 EStG zählt die selbständige Arbeit abschließend auf: freie Berufe, sonstige selbständige Arbeit wie die des Testamentsvollstreckers und die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie. Was dort nicht steht und selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, ist ein Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.
Zwei Merkmale ziehen sich durch die freien Berufe: eine besondere berufliche Qualifikation und eine eigenverantwortliche, leitende Tätigkeit. Wer im Wesentlichen fremde Leistungen weiterverkauft oder Personal einsetzt, ohne selbst fachlich zu prägen, rutscht in die Gewerblichkeit.
Was von der Einordnung abhängt
| Merkmal | Freiberufler (§ 18 EStG) | Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | nicht nötig | Pflicht nach § 14 GewO |
| Gewerbesteuer | fällt nicht an | fällt an, mit Freibetrag nach § 11 GewStG |
| IHK- oder HWK-Beitrag | nein | ja, Pflichtmitgliedschaft |
| Gewinnermittlung | immer Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich | Bilanz ab den Grenzen des § 141 AO |
| Einkommensteuer | gleicher Tarif | gleicher Tarif |
Die Einkommensteuer ist in beiden Fällen identisch. Was Sie am Ende zahlen, schätzt der Steuerrechner für Selbstständige, die zusätzliche Gewerbesteuer der Gewerbesteuer-Rechner.
Das Wichtigste
- Die Art der Tätigkeit entscheidet, nicht der Umsatz und nicht die Rechtsform
- Freie Berufe sind in § 18 EStG abschließend aufgezählt
- Nur Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer und IHK-Beitrag
- Der Einkommensteuertarif ist für beide Gruppen derselbe
Kurz geprüft
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Wovon hängt es ab, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026