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Welche Steuerklasse habe ich? Alle 6 Klassen 2026 erklärt

Ledige haben Klasse I, Alleinerziehende Klasse II, Ehepaare wählen zwischen III/V, IV/IV und IV mit Faktor. Was jede Klasse bedeutet und wie viel Netto sie bringt.

SteuerGenau Redaktion30. Juli 2026Zuletzt geprüft: 30. Juli 2026
Welche Steuerklasse habe ich? Alle 6 Klassen 2026 erklärt

Welche Steuerklasse habe ich automatisch?

Ihre Steuerklasse ergibt sich aus dem Familienstand und wird vom Finanzamt automatisch vergeben. Ledige, Geschiedene und Verwitwete ab dem zweiten Todesjahr haben Klasse I. Alleinerziehende mit Kind im Haushalt bekommen auf Antrag Klasse II. Verheiratete starten nach der Hochzeit beide in Klasse IV.

Sie finden Ihre Klasse auf jeder Lohnabrechnung und in der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM). Die Klasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, nicht wie viel Steuer Sie am Ende des Jahres wirklich schulden.

Was bedeuten die sechs Steuerklassen?

KlasseFür wenBesonderheit 2026
ILedige, Geschiedene, VerwitweteGrundfreibetrag 12.348 Euro
IIAlleinerziehende mit Kindzusätzlich 4.260 Euro Entlastungsbetrag
IIIVerheiratete, Partner hat Vdoppelter Grundfreibetrag, höchstes Netto
IVVerheiratete, beide ähnlich verdienendwie Klasse I je Partner
VVerheiratete, Partner hat IIIkein Grundfreibetrag, höchster Abzug
VIzweites und weiteres Arbeitsverhältniskeine Freibeträge

Wer bekommt Steuerklasse II?

Klasse II gilt für echte Alleinerziehende: Das Kind muss mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet sein und es darf keine weitere volljährige Person im Haushalt leben. Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 Euro im Jahr für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere.

Klasse II wird nicht automatisch vergeben. Sie müssen sie mit der Anlage "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" beim Finanzamt beantragen. Wer den Antrag vergisst, bekommt den Betrag erst über die Steuererklärung zurück.

III/V oder IV/IV: Was bringt mehr Netto?

Über das Jahr gerechnet bringt keine Kombination mehr Geld. Die Jahressteuer ist bei Zusammenveranlagung immer identisch, weil das Splittingverfahren greift. Die Klassen verschieben nur, wann Sie das Geld sehen.

III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient, etwa im Verhältnis 60:40 oder klarer. Der Besserverdienende nimmt III und hat spürbar mehr netto, der andere zahlt in V überproportional. Nachteil: Am Jahresende folgt oft eine Nachzahlung, und die Steuererklärung wird zur Pflicht.

IV mit Faktor verteilt die Last realistisch nach dem tatsächlichen Verhältnis der Einkommen. Es gibt kaum Nachzahlungen, dafür monatlich weniger als in III. Welche Kombination in Ihrem Fall wie viel verschiebt, zeigt der Steuerklassen-Rechner. Die Details stehen im Ratgeber zum Steuerklassenwechsel.

Warum die Klasse bei Elterngeld und ALG doch zählt

Lohnersatzleistungen werden vom Nettogehalt der letzten Monate berechnet. Wer vor Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld in Klasse III wechselt, hat ein höheres Netto und bekommt dadurch dauerhaft mehr Leistung.

Beim Elterngeld zählen die zwölf Monate vor der Geburt, deshalb muss der Wechsel spätestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat erfolgen. Beim Arbeitslosengeld zählt das Netto der letzten zwölf Monate.

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?

So oft Sie wollen. Die frühere Beschränkung auf einen Wechsel pro Jahr ist entfallen. Der Antrag geht an das Finanzamt und wirkt ab dem Monat nach der Bearbeitung.

Nach einer Heirat wechseln beide automatisch in IV. Nach einer Trennung bleibt die Klasse bis zum Ende des Trennungsjahres bestehen, danach greift wieder I oder II. Nach dem Tod des Partners gilt für das laufende und das folgende Jahr das sogenannte Gnadensplitting in Klasse III. Wie sich das aufs Netto auswirkt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner mit Klassenauswahl. Rechtsgrundlage ist Paragraf 38b EStG.

Wie viel Netto bringt jede Klasse konkret?

Bei 4.000 Euro brutto im Monat, ohne Kirchensteuer, ohne Kinder, in Nordrhein-Westfalen ergibt sich folgendes Bild. Die Unterschiede entstehen ausschließlich durch die Lohnsteuer, die Sozialabgaben sind in allen Klassen gleich.

SteuerklasseLohnsteuer ca.Netto ca.
I / IV500 €2.660 €
II425 €2.735 €
III240 €2.920 €
V930 €2.230 €
VI980 €2.180 €

Zwischen III und V liegen bei gleichem Brutto fast 700 Euro im Monat. Das ist kein Steuervorteil, sondern nur eine Verschiebung: Was in III zu wenig einbehalten wird, fehlt in V doppelt.

Wann bekomme ich Steuerklasse VI?

Klasse VI gilt für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis. Sie kennt keinen Grundfreibetrag, keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag und keinen Sonderausgaben-Pauschbetrag, deshalb ist der Abzug am höchsten.

Ein Minijob bis 603 Euro im Monat bleibt davon unberührt, solange er pauschal versteuert wird. Erst der zweite sozialversicherungspflichtige Job landet in Klasse VI. Wer mehrere Jobs hat, sollte den bestbezahlten in die günstige Klasse legen, denn die Freibeträge wirken dort am stärksten. Der Minijob-Rechner zeigt, ab wann sich der Wechsel in eine Hauptbeschäftigung lohnt.

Zu viel gezahlte Lohnsteuer aus Klasse VI holen Sie über die Steuererklärung vollständig zurück. Der Nachteil ist nur ein Liquiditätsnachteil über das Jahr, kein endgültiger Verlust.

Wie funktioniert das Faktorverfahren genau?

Beim Faktorverfahren berechnet das Finanzamt die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer nach dem Splittingtarif und teilt sie durch die Summe der Lohnsteuer, die beide in Klasse IV zahlen würden. Das Ergebnis ist ein Faktor kleiner als 1, der auf beide Lohnsteuerbeträge angewendet wird.

Beispiel: Beträgt die Splittingsteuer 9.000 Euro und die Summe der Klasse-IV-Steuer 10.000 Euro, ist der Faktor 0,900. Beide zahlen dann 90 Prozent ihrer Klasse-IV-Lohnsteuer. Jeder trägt exakt den Anteil, der seinem Einkommen entspricht.

Der Faktor gilt bis zu zwei Kalenderjahre und muss danach neu beantragt werden. Er ist die fairste Variante für Paare mit ähnlichem Einkommen und für alle, die Nachzahlungen vermeiden wollen. Was das konkret bedeutet, rechnet der Steuerklassen-Rechner durch.

Wie senke ich die Lohnsteuer ohne Klassenwechsel?

Neben der Steuerklasse können Sie beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Er mindert das steuerpflichtige Brutto direkt jeden Monat, statt die Erstattung ein Jahr später zu bringen.

Eintragbar sind absehbare Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Verluste aus Vermietung. Wer 40 Kilometer pendelt, kommt bei 220 Arbeitstagen auf 3.344 Euro Pendlerpauschale und liegt damit gut 2.100 Euro über dem Pauschbetrag.

Die Antragsgrenze liegt bei 600 Euro im Jahr, wobei Werbungskosten nur mit dem Betrag über dem Pauschbetrag zählen. Der Freibetrag gilt zwei Jahre und muss danach erneuert werden. Achtung: Mit eingetragenem Freibetrag sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Wie viel Ihre Werbungskosten bringen, rechnet der Werbungskosten-Rechner, die Fahrtkosten der Pendlerpauschale-Rechner.

Wann muss ich wegen der Steuerklasse eine Erklärung abgeben?

Die Abgabe wird zur Pflicht, sobald Sie die Kombination III/V oder IV mit Faktor nutzen, einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen haben, Steuerklasse VI aus einem zweiten Job führen oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen haben. In diesen Fällen weicht die einbehaltene Lohnsteuer systematisch von der Jahressteuer ab.

Bei IV/IV ohne Faktor besteht dagegen keine Pflicht. Eine freiwillige Abgabe lohnt sich trotzdem fast immer, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen erst dort geltend gemacht werden. Für die freiwillige Erklärung haben Sie vier Jahre Zeit. Mehr dazu im Ratgeber zur Abgabepflicht.

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