Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner mindestens rund 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoeinkommens verdient: Das Paar hat dann monatlich oft 100 Euro und mehr Netto zusätzlich zur Verfügung. An der endgültigen Jahressteuer ändert der Wechsel nichts, denn die wird erst mit der Steuererklärung nach dem Splittingtarif festgesetzt.
Welche Steuerklassen-Kombinationen können Ehepaare wählen?
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben drei Optionen: IV/IV (Standard nach der Heirat), III/V (für ungleiche Einkommen) und IV/IV mit Faktor (verteilt die Steuer nach dem tatsächlichen Einkommensverhältnis). Die Wahl regelt Paragraf 38b EStG.
| Kombination | Geeignet für | Wirkung beim Lohnsteuerabzug | Steuererklärung Pflicht? |
|---|---|---|---|
| IV / IV | Etwa gleich hohe Gehälter | Beide werden wie Ledige besteuert | Nein |
| III / V | Ein Partner verdient rund 60 Prozent oder mehr | III zahlt deutlich weniger, V deutlich mehr Lohnsteuer | Ja |
| IV / IV mit Faktor | Faire Verteilung, keine Nachzahlung gewünscht | Splittingvorteil wird monatlich nach Einkommensanteil verteilt | Ja |
In Steuerklasse V entfällt der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) beim Lohnsteuerabzug, er wird komplett bei Klasse III berücksichtigt. Deshalb wirkt das Nettogehalt in Klasse V oft ernüchternd niedrig, obwohl die gemeinsame Jahressteuer gleich bleibt.
Wie viel bringt der Wechsel von IV/IV zu III/V konkret?
Rechenbeispiel mit 60.000 Euro und 24.000 Euro Jahresbrutto (vereinfachte Berechnung mit dem Tarif 2026, ohne Soli und Kirchensteuer): In IV/IV zahlt das Paar zusammen rund 10.500 Euro Lohnsteuer im Jahr. In III/V sind es rund 9.200 Euro, also rund 1.300 Euro oder etwa 110 Euro pro Monat weniger Abzug während des Jahres.
Wichtig: Diese 1.300 Euro sind kein Geschenk, sondern ein zinsloser Liquiditätsvorteil. Die Jahressteuer nach Splittingtarif ist in beiden Fällen identisch; wer in III/V zu wenig vorausgezahlt hat, muss mit der Pflichtveranlagung nachzahlen. Ihre konkreten Zahlen liefert der Steuerklassen-Rechner, das Monatsnetto je Klasse der Brutto-Netto-Rechner.
Wann ist das Faktorverfahren die beste Wahl?
Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) ist die beste Wahl, wenn Sie Nachzahlungen vermeiden und die Steuerlast fair verteilen wollen. Das Finanzamt berechnet einen Faktor kleiner als 1, der den Splittingvorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug im Verhältnis der Einkommen verteilt. Der geringer verdienende Partner zahlt damit deutlich weniger Lohnsteuer als in Klasse V.
Der Faktor gilt für bis zu zwei Kalenderjahre, danach müssen Sie ihn neu beantragen. Wie bei III/V besteht Pflicht zur Steuererklärung, das Ergebnis ist aber meist nahe null: weder hohe Nachzahlung noch hohe Erstattung.
Ändert der Steuerklassenwechsel die Jahressteuer?
Nein. Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich einbehält. Die endgültige Einkommensteuer eines Ehepaars ergibt sich aus dem Splittingtarif und ist bei III/V, IV/IV und Faktor exakt gleich hoch. Der Wechsel verschiebt also Liquidität ins laufende Jahr oder in die Erstattung nach der Veranlagung.
Indirekt wirkt die Steuerklasse aber auf Lohnersatzleistungen: Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld werden vom Nettoentgelt berechnet. Hier kann die richtige Klasse mehrere Tausend Euro ausmachen.
Wie funktioniert der Elterngeld-Trick vor der Geburt?
Der Partner, der nach der Geburt Elterngeld bezieht, sollte rechtzeitig in Steuerklasse III wechseln: Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt beziehungsweise vor dem Mutterschutz, maximal 1.800 Euro monatlich. Mehr Netto durch Klasse III bedeutet direkt mehr Elterngeld.
Entscheidend ist die Frist: Die günstigere Steuerklasse zählt nur, wenn der Wechselantrag mindestens sieben Monate vor dem Monat gestellt wurde, in dem der Mutterschutz beginnt (Paragraf 2c BEEG). Planen Sie den Wechsel deshalb möglichst früh in der Schwangerschaft. Die Höhe Ihres Anspruchs berechnen Sie mit dem Elterngeld-Rechner; Details erklärt das Familienportal des Bundes.
Wie und wie oft können Sie die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 können Ehepaare die Steuerklasse mehrmals pro Jahr wechseln, nicht mehr nur einmal. Der Antrag läuft über das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern", am schnellsten online über ELSTER. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung.
Ein Wechsel noch im laufenden Jahr 2026 lohnt sich zum Beispiel bei Heirat, deutlicher Gehaltserhöhung eines Partners, geplanter Elternzeit oder bevorstehender Arbeitslosigkeit, denn auch das Arbeitslosengeld hängt vom Netto ab. Was eine Gehaltserhöhung netto bringt, zeigt der Gehaltserhöhungs-Rechner.
Wird die Kombination III/V abgeschafft?
Eine Abschaffung von III/V zugunsten des Faktorverfahrens ist seit Jahren in der politischen Diskussion, zuletzt mit Zielhorizont rund 2030. Beschlossen und in Kraft ist sie für 2026 nicht: Sie können III/V im Jahr 2026 weiterhin wählen.
Wer sich auf die Umstellung vorbereiten will, kann schon jetzt freiwillig zum Faktorverfahren wechseln. Die monatliche Verteilung entspricht dann bereits dem Modell, das als Nachfolger von III/V vorgesehen ist.
Welche sechs Steuerklassen gibt es und wer bekommt welche?
Deutschland kennt sechs Lohnsteuerklassen. Sie entscheiden nur über den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht über die endgültige Jahressteuer. Ledige starten in Klasse I, Alleinerziehende in Klasse II, Verheiratete wählen zwischen III, IV und V, Klasse VI gilt für jeden Zweitjob.
| Klasse | Für wen | Grundfreibetrag berücksichtigt? |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd Getrenntlebende | Ja |
| II | Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag | Ja, plus Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratete, höher verdienender Partner | Ja, doppelt |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen | Ja, einfach |
| V | Verheiratete, geringer verdienender Partner | Nein |
| VI | Zweit- und Nebenjob | Nein |
Das monatliche Netto je Klasse rechnet der Steuerklassen-Rechner aus, das Gesamtnetto Ihres Gehalts der Brutto-Netto-Rechner.
Welche Steuerklasse ist für Alleinerziehende die richtige?
Alleinerziehende gehören in Steuerklasse II, denn nur dort berücksichtigt der Arbeitgeber den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind, plus 240 Euro für jedes weitere. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld gezahlt wird, und keine weitere erwachsene Person mit im Haushalt wohnt.
Den Entlastungsbetrag müssen Sie beim Finanzamt beantragen, er läuft nicht automatisch. Wie viel Kindergeld parallel fließt und wann, zeigen der Kindergeld-Rechner und der Ratgeber Kindergeld-Auszahlungstermine 2026.
Bis wann müssen Sie für 2026 die Steuerklasse wechseln?
Damit ein Wechsel noch im Steuerjahr 2026 wirkt, muss der Antrag bis zum 30. November 2026 beim Finanzamt eingehen, er gilt dann ab dem Folgemonat. Für das komplette Jahr 2026 sollten Sie also früh im Jahr wechseln, weil die neue Klasse immer erst ab dem Monat nach der Antragstellung greift.
Seit 2020 sind mehrere Wechsel pro Jahr erlaubt. Den Antrag stellen Sie am schnellsten über ELSTER. Rückwirkend lässt sich die Steuerklasse nicht ändern, zu viel gezahlte Lohnsteuer holen Sie aber über die Steuererklärung zurück, deren Fristen der Ratgeber Steuererklärung: Fristen und Tipps erklärt.
Wie hoch kann die Nachzahlung bei der Kombination III/V werden?
Die Kombination III/V führt fast immer zu einer Pflichtveranlagung mit Nachzahlung, weil zusammen weniger Lohnsteuer einbehalten wird, als die Jahressteuer nach Splittingtarif verlangt. Bei 60.000 und 24.000 Euro Jahresbrutto kann die Nachzahlung rund 1.300 Euro betragen, exakt den Betrag, den das Paar unterjährig mehr Netto hatte.
| Kombination | Lohnsteuer unterjährig | Jahressteuer (Splitting) | Ergebnis der Veranlagung |
|---|---|---|---|
| IV / IV | rund 10.500 Euro | rund 9.200 Euro | Erstattung rund 1.300 Euro |
| III / V | rund 9.200 Euro | rund 9.200 Euro | rund null |
| IV / IV mit Faktor | rund 9.200 Euro | rund 9.200 Euro | rund null |
Wichtig: Die Jahressteuer ist in allen drei Zeilen gleich hoch. Legen Sie die unterjährige Ersparnis aus III/V deshalb beiseite, damit die Nachzahlung nicht wehtut. Ihre konkreten Werte liefert der Einkommensteuer-Rechner.
Welche Steuerklasse gilt nach dem Tod des Ehepartners?
Im Todesjahr und im Folgejahr steht dem hinterbliebenen Partner das sogenannte Witwensplitting zu: Er wird weiter nach dem günstigen Splittingtarif besteuert und erhält Steuerklasse III. Voraussetzung ist, dass die Eheleute im Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt lebten.
Ab dem zweiten Jahr nach dem Todesfall wechselt das Finanzamt in Klasse I oder, bei Kindern im Haushalt, in Klasse II. Der Wechsel erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
Welche Steuerklasse gilt nach Trennung oder Scheidung?
Im Trennungsjahr dürfen Sie die günstige Ehegatten-Kombination noch das ganze Jahr behalten. Ab dem 1. Januar des Folgejahres nach dem Trennungsjahr müssen beide zwingend in Klasse I wechseln, Alleinerziehende mit Kind in Klasse II. Das Finanzamt verlangt dazu eine Erklärung zum dauernden Getrenntleben.
Wer den Wechsel verschweigt und weiter III nutzt, riskiert eine Nachzahlung und im schlimmsten Fall den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Melden Sie die Trennung deshalb aktiv. Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner lassen sich unter Bedingungen absetzen, die Grundlagen ordnet der Ratgeber Was kann ich von der Steuer absetzen? ein.
Welche Fehler beim Steuerklassenwechsel kosten am meisten?
Der teuerste Fehler ist, den Elterngeld-Wechsel zu spät anzustoßen: Die günstigere Klasse zählt nur, wenn der Antrag mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes gestellt wurde. Wer erst in der Elternzeit wechselt, verschenkt mehrere Tausend Euro Elterngeld.
Zweiter Fehler: III/V wählen und die Nachzahlung nicht einplanen. Dritter Fehler: annehmen, die Steuerklasse ändere die Jahressteuer, und deshalb ständig wechseln. Sie verschiebt nur Liquidität. Was ein Wechsel netto bringt, prüfen Sie vorab mit dem Gehaltserhöhungs-Rechner und dem Elterngeld-Rechner.
Wie wirken Kinderfreibeträge auf die Steuerklasse?
Für jedes Kind trägt das Finanzamt Kinderfreibetragszähler in die Lohnsteuerklasse ein, je Elternteil in der Regel 0,5, bei Alleinerziehenden 1,0. Diese Zähler mindern den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer beim monatlichen Abzug, nicht aber die Lohnsteuer selbst, weil dort das Kindergeld gegengerechnet wird.
Ob am Ende Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt in der Veranlagung automatisch mit der Günstigerprüfung. Bei höheren Einkommen gewinnt meist der Freibetrag von 9.756 Euro für beide Eltern. Vergleichen Sie beides mit dem Kindergeld-Rechner und dem Kinderfreibetrag-Rechner.
Wie beeinflusst die Steuerklasse Lohnersatzleistungen?
Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Kurzarbeitergeld werden vom Nettoentgelt berechnet. Eine günstigere Steuerklasse erhöht das Netto und damit die Höhe der Leistung, beim Elterngeld oft um mehrere Hundert Euro im Monat.
Wer eine Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit absehen kann, sollte die Steuerklasse rechtzeitig anpassen. Für das Elterngeld gilt die Sieben-Monats-Frist vor dem Mutterschutz. Die Höhe der jeweiligen Leistung rechnen der Elterngeld-Rechner und der Arbeitslosengeld-Rechner aus.
Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf die Steuerklasse aus?
Gehören beide Partner derselben Kirche an, wird die Kirchensteuer regulär über die Steuerklasse einbehalten. Ist nur ein Partner Kirchenmitglied, greift bei Zusammenveranlagung das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, das sich nach dem gemeinsamen Einkommen richtet.
Die konkrete Höhe hängt vom Bundesland ab, der Satz beträgt 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer. Ihre Belastung rechnet der Kirchensteuer-Rechner aus.
