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Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor: Was lohnt sich für wen?

Die Steuerklasse ändert nicht, wie viel Steuer ein Paar im Jahr zahlt. Sie ändert nur, wann. Was das für Ihr Monatsnetto, Ihre Steuererklärung und Ihr Elterngeld bedeutet.

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Redaktion

SteuerGenau-Redaktion

Wir rechnen jede Zahl mit denselben Konstanten, die auch unsere Rechner benutzen, und belegen sie am Gesetz. Keine Empfehlung ohne nachvollziehbare Herleitung.

2026

Steuerjahr

§ 32a

EStG geprüft

5

Quellen

Zuletzt geprüft: 7. September 2026 · So rechnen wir

Kurz gesagt

Beide Kombinationen führen zur selben Jahressteuer. III/V bringt dem Paar monatlich mehr Netto, endet aber häufig in einer Nachzahlung. IV mit Faktor verteilt die Steuer schon unterjährig fast korrekt und vermeidet beides. Bei ähnlichen Gehältern ist IV/IV meist das Einfachste.

Steuerklasse III/V

Die höher verdienende Person nimmt III, die andere V.

Das Fazit

Das höchste gemeinsame Monatsnetto, solange die Gehälter weit auseinanderliegen. Der Vorteil ist geliehen: Die Jahressteuer ist dieselbe, und die Differenz holt sich das Finanzamt mit dem Bescheid zurück.

Dafür

  • Höchstes gemeinsames Monatsnetto, solange die Gehälter weit auseinanderliegen
  • Höheres Nettogehalt der Person in III erhöht Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und Krankengeld

Dagegen

  • Die Person in Steuerklasse V sieht auf ihrer Abrechnung sehr hohe Abzüge
  • Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG)
  • Häufig Nachzahlung, weil unterjährig zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde

Steuerklasse IV mit Faktor

Beide bleiben in IV, das Finanzamt trägt zusätzlich einen Faktor ein.

Das Fazit

Der ruhigste Weg. Der Abzug trifft die Jahressteuer schon unterjährig fast genau, sodass weder eine Nachzahlung noch eine große Erstattung anfällt. Kostet etwas Monatsnetto gegenüber III/V.

Dafür

  • Der Abzug entspricht schon unterjährig fast der tatsächlichen Jahressteuer
  • Nachzahlungen und große Erstattungen fallen weitgehend weg
  • Die Last verteilt sich fair auf beide Gehälter, niemand hat die V-Abzüge

Dagegen

  • Muss beim Finanzamt beantragt werden und gilt für längstens zwei Kalenderjahre
  • Gemeinsames Monatsnetto etwas niedriger als in III/V
  • Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Steuerklasse IV/IV ohne Faktor

Der Standard nach der Heirat, ohne weiteren Antrag.

Das Fazit

Für Paare mit ähnlichen Gehältern die einfachste Wahl: kein Antrag, und der Abzug liegt ohnehin nahe an der Jahressteuer. Bei sehr ungleichen Gehältern zahlen Sie unterjährig zu viel.

Dafür

  • Kein Antrag nötig, gilt nach der Heirat automatisch
  • Bei ähnlich hohen Gehältern ist der Abzug schon nahe an der Jahressteuer

Dagegen

  • Bei sehr ungleichen Gehältern wird unterjährig zu viel einbehalten
  • Das zu viel gezahlte Geld bekommen Sie erst mit der Steuererklärung zurück

Nebeneinander

Die Unterschiede auf einen Blick

MerkmalSteuerklasse III/VSteuerklasse IV mit FaktorSteuerklasse IV/IV ohne Faktor
Antrag nötigJa, gemeinsamJa, beim FinanzamtNein
Gemeinsames MonatsnettoAm höchstenMittelAm niedrigsten bei ungleichen Gehältern
Risiko einer NachzahlungHochGeringSehr gering
SteuererklärungPflichtPflichtMeist freiwillig
Wirkung auf ElterngeldStark, über die Person in IIINeutralNeutral
Jahressteuer am EndeIdentischIdentischIdentisch

Ändert die Steuerklasse, wie viel Steuer Sie zahlen?

Nein. Verheiratete werden zusammen veranlagt, und die Jahressteuer ergibt sich aus dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen nach dem Splittingverfahren. Die Steuerklasse steuert ausschließlich, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber Monat für Monat einbehält. Am Jahresende rechnet das Finanzamt ohnehin neu.

Fazit: Bei allen drei Kombinationen zahlen Sie im Jahr exakt dasselbe.

Welche Kombination bringt im Monat am meisten?

III/V, und zwar umso deutlicher, je weiter die Gehälter auseinanderliegen. Der Grund ist mechanisch: In Steuerklasse III wird der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt, in V gar keiner. Liegen beide Gehälter dicht beieinander, verschwindet der Vorteil und III/V kann sogar ungünstiger ausfallen.

Fazit: III/V gewinnt beim Monatsnetto, aber nur bei deutlich ungleichen Gehältern.

Wer muss mit einer Nachzahlung rechnen?

Vor allem Paare in III/V. Weil unterjährig zu wenig einbehalten wird, fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Das monatliche Plus ist also kein Gewinn, sondern ein zinsloser Vorgriff auf Geld, das später fällig wird. Wer das Geld nicht zurücklegt, hat im Frühjahr ein Problem.

Fazit: IV mit Faktor vermeidet die Nachzahlung, III/V lädt sie ein.

Was ist, wenn Nachwuchs geplant ist?

Dann wird die Steuerklasse zum Hebel. Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld bemessen sich am Nettogehalt. Wechselt die Person, die später Elterngeld beziehen wird, rechtzeitig in Steuerklasse III, steigt ihr Netto und damit die Leistung. Für das Elterngeld zählt die Steuerklasse in den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt.

Fazit: Vor einer Geburt kann III für die betreuende Person mehrere Tausend Euro Elterngeld bedeuten.

Wie oft dürfen Sie wechseln?

So oft Sie wollen. Die frühere Beschränkung auf einen Wechsel pro Jahr ist aufgehoben; ein Wechsel wirkt ab dem Monat, der auf den Antrag folgt. Der Antrag läuft über das Finanzamt, für den Faktor brauchen Sie zusätzlich die voraussichtlichen Jahresbruttolöhne beider Partner.

Fazit: Ein Wechsel ist jederzeit möglich und kostet nichts.

Mit echten Zahlen

Ein Paar mit 60.000 und 24.000 Euro brutto im Jahr

Jahresbrutto zusammen84.000 €
Monatliches Netto in III/V4.755 €
Monatliches Netto in IV/IV4.642 €
Unterschied im Monat113 €

In III/V bleiben dem Paar im Monat rund 113 € mehr in der Kasse. Das ist geliehenes Geld: Die Jahressteuer ist in beiden Fällen gleich hoch, und der Unterschied wird mit der Steuererklärung ausgeglichen.

Gerechnet mit den amtlichen Sätzen für 2026, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder. Schätzung, keine Steuerberatung.

Das Fazit

Was für wen passt

  • Wenn Ihre Gehälter weit auseinanderliegen und Sie die Differenz zuverlässig zurücklegen

    III/V bringt Ihnen das höchste Monatsnetto. Rechnen Sie fest mit einer Nachzahlung.

  • Wenn Sie im Frühjahr keine Überraschung wollen und keine Rücklage bilden müssen

    IV mit Faktor. Der Abzug trifft die Jahressteuer schon unterjährig fast genau.

  • Wenn Sie ungefähr gleich viel verdienen

    IV/IV ohne Faktor. Der Aufwand für den Faktor lohnt sich hier kaum.

  • Wenn in den nächsten zwölf Monaten ein Kind geplant ist

    Die Person, die Elterngeld beziehen wird, sollte rechtzeitig nach III wechseln.

  • Wenn die Person in Steuerklasse V ihre Abrechnung als demotivierend empfindet

    IV mit Faktor. Es kostet ein wenig Monatsnetto und verteilt die Abzüge fair.

Häufige Fragen

Noch offen?

Spart man mit Steuerklasse III/V wirklich Steuern?
Nein. Die Jahressteuer eines zusammen veranlagten Paares ist in III/V, IV/IV und IV mit Faktor identisch. III/V verschiebt nur einen Teil der Zahlung nach hinten, weshalb dort häufig eine Nachzahlung anfällt.
Wie oft darf man die Steuerklasse wechseln?
So oft Sie möchten. Die frühere Begrenzung auf einen Wechsel pro Jahr gilt nicht mehr. Der Wechsel wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung beim Finanzamt.
Was bringt der Faktor genau?
Der Faktor bildet das Splittingverfahren schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug ab. Dadurch entspricht die einbehaltene Lohnsteuer fast genau der späteren Jahressteuer, und Nachzahlungen wie große Erstattungen entfallen weitgehend. Er gilt für längstens zwei Kalenderjahre.
Muss ich mit III/V eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Die Kombination III/V und auch IV mit Faktor lösen nach § 46 Abs. 2 EStG eine Pflicht zur Abgabe aus. Bei IV/IV ohne Faktor ist die Erklärung meist freiwillig, lohnt sich aber fast immer.
Welche Steuerklasse ist vor dem Elterngeld die richtige?
Für das Elterngeld zählt das Nettogehalt in den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat. Wechselt die Person, die später Elterngeld bezieht, rechtzeitig in Steuerklasse III, steigt ihr Netto und damit die Leistung.

Woher die Zahlen stammen

Quellen

Zuletzt geprüft: 7. September 2026

Dieser Vergleich erklärt allgemein, wie sich die Varianten unterscheiden und für welche Situationen sie typischerweise passen. Er beurteilt keinen konkreten Einzelfall und ersetzt weder eine Steuer- noch eine Rechts- oder Anlageberatung. Für Ihren eigenen Fall wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Rechtsanwältin. SteuerGenau vermittelt keine Finanzprodukte und hält keine Erlaubnis nach § 34d oder § 34f GewO.

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