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Schenkungssteuer: Freibeträge alle 10 Jahre nutzen

Kinder können alle 10 Jahre 400.000 Euro je Elternteil steuerfrei geschenkt bekommen, Ehepartner 500.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Wer früh beginnt und gestaffelt schenkt, überträgt so über zwei Jahrzehnte Millionenvermögen ohne einen Euro Schenkungssteuer. Der Ratgeber zeigt Freibeträge, Steuersätze und die typischen Fehler.

SteuerGenau Redaktion28. Juli 2026Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026
Top view of tax form, euro banknotes, and 'Pay Taxes' letter blocks on pink background.
Foto: Leeloo The First / Pexels

Wie viel können Sie 2026 steuerfrei verschenken?

Ehepartner erhalten 500.000 Euro steuerfrei, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkel 200.000 Euro. Diese Freibeträge nach § 16 ErbStG stehen alle 10 Jahre neu zur Verfügung. Nur der Betrag darüber wird versteuert, in Steuerklasse I mit 7 bis 30 Prozent.

Schenkungs- und Erbschaftssteuer folgen denselben Regeln des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Der Freibetrag gilt je Schenker und je beschenkter Person, nicht je Familie. Beide Eltern zusammen können einem Kind deshalb 800.000 Euro auf einmal steuerfrei schenken, bei zwei Kindern sogar 1,6 Millionen Euro.

Entscheidend ist der frühe Start: Wer mit 60 beginnt, kann bis zum Erbfall mit 85 dreimal 400.000 Euro je Kind steuerfrei übertragen statt einmal. Was Ihre konkrete Schenkung kostet, zeigt der Schenkungssteuer-Rechner mit Freibetrag, Steuersatz und Steuerbetrag in Sekunden.

§

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§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre voraussichtliche Erbschaftssteuer

ca. 3.500 €

Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 50.000 € steuerpflichtig. Berechnung vereinfacht mit Steuerklasse-I-Saetzen als Vollmengenstaffel auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag, ohne Haertefallausgleich.

Freibetrag400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb50.000 €
Steuersatz7 %
Erbschaftssteuer3.500 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Welcher Freibetrag gilt für welche Person?

Die Freibeträge reichen von 500.000 Euro für Ehepartner bis 20.000 Euro für nicht verwandte Beschenkte. Maßgeblich ist allein das Verhältnis zwischen Schenker und beschenkter Person am Tag der Schenkung. Die Beträge sind seit 2009 unverändert und gelten 2026 in dieser Höhe:

Beschenkte PersonFreibetragSteuerklasse
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner500.000 €I
Kinder, Stiefkinder (je Elternteil)400.000 €I
Enkel, deren Eltern noch leben200.000 €I
Enkel, deren Elternteil verstorben ist400.000 €I
Urenkel100.000 €I
Eltern und Großeltern bei Schenkung20.000 €II
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder20.000 €II
Alle übrigen, auch unverheiratete Partner20.000 €III

Zwei Punkte überraschen viele Familien. Erstens: Eltern und Großeltern haben bei einer Schenkung nur 20.000 Euro Freibetrag in Steuerklasse II, im Erbfall dagegen 100.000 Euro in Steuerklasse I. Eine Rückschenkung an die eigenen Eltern ist steuerlich also teuer.

Zweitens: Unverheiratete Partner stehen mit 20.000 Euro Freibetrag und Steuerklasse III am unteren Ende. Eine Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft hebt den Freibetrag auf 500.000 Euro und kann sechsstellige Steuerbeträge sparen.

Wie funktioniert die 10-Jahres-Regel des § 14 ErbStG?

Alle Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet, danach beginnt der Freibetrag von vorn (§ 14 ErbStG). Ein Kind kann so alle 10 Jahre erneut 400.000 Euro je Elternteil steuerfrei erhalten. Die Frist läuft je Schenker-Beschenkten-Paar getrennt.

Die Zusammenrechnung wirkt in beide Richtungen: Auch der Erbfall zählt als letzter Erwerb. Wer neun Jahre vor dem Tod 400.000 Euro geschenkt bekommt, hat im Erbfall keinen Freibetrag mehr übrig. Erst wenn zwischen Schenkung und Erbfall mehr als 10 Jahre liegen, stehen beide Freibeträge voll nebeneinander.

Genau deshalb ist gestaffeltes Schenken das wichtigste legale Steuerspar-Instrument bei großen Vermögen: Im Erbfall gibt es den Freibetrag nur einmal, zu Lebzeiten beliebig oft. Die Gegenrechnung für den Erbfall liefert der Erbschaftssteuer-Rechner.

Wie viel überträgt eine Familie in 20 Jahren steuerfrei?

Beide Eltern zusammen können einem Kind über 20 Jahre 2,4 Millionen Euro komplett steuerfrei übertragen: dreimal 800.000 Euro, jeweils im Abstand von 10 Jahren. Jede Tranche bleibt unter den Freibeträgen von 400.000 Euro je Elternteil, die Schenkungssteuer beträgt 0 Euro.

ZeitpunktVater schenktMutter schenktSteuerfrei übertragenSteuer
Heute400.000 €400.000 €800.000 €0 €
Nach 10 Jahren400.000 €400.000 €800.000 €0 €
Nach 20 Jahren400.000 €400.000 €800.000 €0 €
Summe1.200.000 €1.200.000 €2.400.000 €0 €

Zum Vergleich die Einmalschenkung: Überträgt ein Elternteil 1,6 Millionen Euro auf einen Schlag, sind 1,2 Millionen Euro steuerpflichtig und rund 228.000 Euro Steuer fällig (19 Prozent). Schenken beide Eltern denselben Betrag gestaffelt über 10 Jahre in zwei Tranchen von je 400.000 Euro, fließt das gesamte Vermögen steuerfrei.

Auch kleinere Vermögen profitieren: Schenkt eine Großmutter ihrem Enkel 250.000 Euro auf einmal, bleiben nach dem Freibetrag von 200.000 Euro noch 50.000 Euro steuerpflichtig, die Steuer beträgt 3.500 Euro (7 Prozent). Aufgeteilt in 200.000 Euro heute und 50.000 Euro nach Ablauf von 10 Jahren fällt gar keine Steuer an.

Welche Steuerklassen und Steuersätze gelten bei der Schenkungssteuer?

Die Steuersätze reichen von 7 Prozent in Steuerklasse I bis 50 Prozent in Steuerklasse III (§ 19 ErbStG). Besteuert wird nur der steuerpflichtige Erwerb nach Abzug des Freibetrags, und zwar mit einem einzigen Satz auf den gesamten Betrag:

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Ein Beispiel: Schenkt eine Mutter ihrer Tochter 600.000 Euro, bleiben nach dem Freibetrag von 400.000 Euro genau 200.000 Euro steuerpflichtig. Der Satz der Steuerklasse I bis 300.000 Euro beträgt 11 Prozent, die Schenkungssteuer also 22.000 Euro. Der Satz gilt als Vollmengenstaffel auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb; an den Stufengrenzen mildert ein Härteausgleich die Sprünge ab.

Welche Strategien senken die Schenkungssteuer zusätzlich?

Neben der Staffelung über die 10-Jahres-Frist senken vor allem drei Gestaltungen die Steuer: der vorbehaltene Nießbrauch bei Immobilien, die Kettenschenkung über mehrere Freibeträge und die Heirat vor der Schenkung, die den Freibetrag von 20.000 auf 500.000 Euro hebt.

Nießbrauch bei Immobilien

Wer eine Immobilie verschenkt und sich das Wohnrecht oder die Mieterträge als Nießbrauch vorbehält, mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich, bei älteren Schenkern häufig um 20 bis 40 Prozent. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Immobilienwert abgezogen. Grunderwerbsteuer fällt bei Schenkungen in gerader Linie nicht an; was sie sonst kosten würde, zeigt der Grunderwerbsteuer-Rechner. Verkauft der Beschenkte später, läuft die 10-Jahres-Frist des Schenkers weiter, Details im Spekulationssteuer-Rechner.

Kettenschenkung mit Vorsicht

Die Kettenschenkung nutzt mehrere Freibeträge nacheinander: Der Großvater schenkt seinem Kind bis zu 400.000 Euro, das Kind schenkt den Betrag anschließend an den Enkel weiter, erneut mit 400.000 Euro Freibetrag statt der direkten 200.000 Euro. Wichtig ist, dass das mittlere Glied frei über das Geld entscheiden kann. Besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Weitergabe, wertet das Finanzamt die Kette als eine einzige Schenkung, und der Steuervorteil entfällt.

Familienheim an den Ehepartner

Das selbst bewohnte Familienheim kann dem Ehepartner nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG komplett steuerfrei geschenkt werden, ohne Anrechnung auf den Freibetrag von 500.000 Euro. Der Freibetrag bleibt damit vollständig für weiteres Vermögen frei.

Müssen Sie die Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, innerhalb von 3 Monaten. Nach § 30 ErbStG müssen Schenker und beschenkte Person die Schenkung formlos beim Finanzamt anzeigen, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Die Anzeige kostet nichts, das Unterlassen kann dagegen als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Zwei Ausnahmen gibt es: notariell beurkundete Schenkungen, denn hier meldet der Notar automatisch, und übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit oder Examen. Eine Steuererklärung müssen Sie erst abgeben, wenn das Finanzamt sie anfordert.

Die Anzeige hat einen zweiten Nutzen: Sie dokumentiert den Beginn der 10-Jahres-Frist. Wer in 12 Jahren erneut schenken will, kann den Fristablauf dann zweifelsfrei nachweisen.

Welche Fehler kosten bei Schenkungen am meisten Geld?

Der teuerste Fehler ist die einmalige Großschenkung statt der Staffelung: 1,6 Millionen Euro von einem Elternteil auf einen Schlag kosten rund 228.000 Euro Steuer, die gestaffelte Übertragung über beide Eltern und zwei Jahrzehnte 0 Euro. Vier weitere Fehler tauchen in der Praxis regelmäßig auf:

  • Zu spät anfangen. Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall werden mit dem Erbe zusammengerechnet. Wer erst kurz vor dem Erbfall überträgt, verschenkt die Chance auf mehrfach genutzte Freibeträge.
  • Unverheiratet schenken. Nicht verheiratete Partner haben nur 20.000 Euro Freibetrag und zahlen 30 Prozent ab dem ersten steuerpflichtigen Euro. Bei 200.000 Euro Schenkung sind das 54.000 Euro Steuer, nach einer Heirat 0 Euro.
  • Anzeige vergessen. Die 3-Monats-Frist des § 30 ErbStG gilt auch unterhalb des Freibetrags. Das Unterlassen riskiert ein Steuerstrafverfahren.
  • Kettenschenkung mit Weitergabepflicht. Wird das mittlere Glied vertraglich zur Weitergabe verpflichtet, erkennt das Finanzamt die Zwischenschenkung nicht an und besteuert die direkte Zuwendung.

Ein häufiges Missverständnis zum Schluss: Der Freibetrag ist ein echter Freibetrag, keine Freigrenze. Auch wer mehr verschenkt, versteuert nur den übersteigenden Teil, niemals den Gesamtbetrag.

Häufige Fragen zu den Schenkungssteuer-Freibeträgen

Wie oft kann ein Kind 400.000 Euro steuerfrei erhalten?

Alle 10 Jahre neu, und zwar je Elternteil. Nach § 14 ErbStG werden nur Schenkungen der letzten 10 Jahre von derselben Person zusammengerechnet. Über 20 Jahre kann ein Kind so dreimal 400.000 Euro vom Vater und dreimal 400.000 Euro von der Mutter steuerfrei erhalten, zusammen 2,4 Millionen Euro.

Werden frühere Schenkungen mit dem Erbe verrechnet?

Ja, wenn sie weniger als 10 Jahre zurückliegen. Eine Schenkung von 400.000 Euro neun Jahre vor dem Erbfall verbraucht den Freibetrag vollständig, das Erbe wird dann ab dem ersten Euro versteuert. Liegen mehr als 10 Jahre dazwischen, steht der volle Freibetrag im Erbfall erneut zur Verfügung.

Muss ich auch eine Schenkung unter dem Freibetrag anzeigen?

Ja, innerhalb von 3 Monaten formlos nach § 30 ErbStG, unabhängig von der Höhe. Ausgenommen sind nur notariell beurkundete Schenkungen, die der Notar selbst meldet, und übliche Gelegenheitsgeschenke. Eine Steuererklärung verlangt das Finanzamt nur, wenn es sie ausdrücklich anfordert.

Was zahlen unverheiratete Partner bei einer Schenkung von 200.000 Euro?

54.000 Euro. Unverheiratete Partner haben nur 20.000 Euro Freibetrag und fallen in Steuerklasse III mit 30 Prozent: 180.000 Euro steuerpflichtiger Erwerb mal 30 Prozent. Nach einer Heirat läge der Freibetrag bei 500.000 Euro und die Steuer bei 0 Euro.

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