Wie hoch sind die Freibeträge 2026?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erben 500.000 Euro steuerfrei, Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern im Erbfall 100.000 Euro und alle übrigen Erben 20.000 Euro. Die Beträge stehen in Paragraf 16 ErbStG.
Besteuert wird nur der Teil des Erwerbs, der den Freibetrag übersteigt. Wer als Kind 450.000 Euro erbt, versteuert 50.000 Euro, nicht die volle Summe. Der Freibetrag gilt je Erbe und je Erbfall, nicht je Nachlass.
Ehepartner erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, der allerdings um den Kapitalwert steuerfreier Hinterbliebenenbezüge gekürzt wird. Kinder bis 27 Jahre bekommen je nach Alter zwischen 10.300 und 52.000 Euro zusätzlich. Die Steuer auf den Rest berechnet der Erbschaftssteuer-Rechner.
RECHNER ZUM ARTIKEL
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre voraussichtliche Erbschaftssteuer
ca. 3.500 €
Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 50.000 € steuerpflichtig. Berechnung vereinfacht mit Steuerklasse-I-Saetzen als Vollmengenstaffel auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag, ohne Haertefallausgleich.
| Freibetrag | 400.000 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb | 50.000 € |
| Steuersatz | 7 % |
| Erbschaftssteuer | 3.500 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Welcher Steuersatz gilt für welchen Betrag?
Der Satz hängt von zwei Dingen ab: der Steuerklasse des Erben und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Steuerklasse I umfasst Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern im Erbfall, Steuerklasse II Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder, Steuerklasse III alle übrigen.
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Die Sätze gelten nach Paragraf 19 ErbStG auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht gestaffelt wie beim Einkommensteuertarif. Wer als Kind 301.000 Euro versteuert, zahlt 15 Prozent auf alles, nicht 11 Prozent auf die ersten 300.000 Euro.
Weil der Sprung an der Stufengrenze hart ist, gibt es eine Härtefallregelung nach Paragraf 19 Abs. 3 ErbStG: Der Mehrbetrag durch den Stufensprung wird gedeckelt, sodass das knappe Überschreiten einer Grenze nie mehr kostet als der Betrag, um den sie überschritten wurde.
Wann bleibt das Elternhaus steuerfrei?
Das selbst genutzte Familienheim bleibt für Ehepartner unabhängig vom Wert und von der Größe steuerfrei, für Kinder bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der Erbe unverzüglich selbst einzieht und die Immobilie zehn Jahre lang selbst bewohnt.
Unverzüglich bedeutet in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs regelmäßig innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall. Wer später einzieht, muss nachweisen, dass die Verzögerung nicht in seinem Einflussbereich lag, etwa durch eine unvermeidbare Sanierung.
Die Zehnjahresfrist ist scharf. Wer nach acht Jahren auszieht oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend und vollständig, nicht nur anteilig. Nur zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit lassen den Auszug unschädlich bleiben.
Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?
Maßgeblich ist der gemeine Wert, also der Verkehrswert am Todestag. Das Finanzamt ermittelt ihn typisiert nach dem Bewertungsgesetz, meist im Vergleichswertverfahren bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, im Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten.
Seit der Reform der Grundstücksbewertung zum 1. Januar 2023 fallen die typisierten Werte deutlich höher aus als früher. Viele Erben rutschen dadurch erstmals über die Freibeträge, obwohl sich am Objekt nichts geändert hat.
Sie können den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, und zwar durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch einen zeitnahen Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Das lohnt sich bei sanierungsbedürftigen Objekten fast immer. Für vermietete Wohnimmobilien gilt zusätzlich ein Bewertungsabschlag von 10 Prozent nach Paragraf 13d ErbStG.
Warum ist Schenken oft günstiger als Vererben?
Weil die Freibeträge alle zehn Jahre neu entstehen. Wer mit 55 Jahren beginnt, kann seinem Kind bis 75 dreimal 400.000 Euro steuerfrei übertragen, insgesamt also 1,2 Millionen Euro statt einmalig 400.000 Euro.
Die Frist läuft taggenau ab dem Tag der Ausführung der Schenkung. Eine Übertragung am 2. Januar 2026 ist am 3. Januar 2036 wieder frei. Wer zu spät beginnt, verschenkt die Kette. Die Systematik erklärt der Ratgeber Schenkungssteuer: Freibeträge alle 10 Jahre nutzen.
Für Immobilien gibt es einen zusätzlichen Hebel: den Nießbrauch. Wer überträgt und sich das Wohn- oder Nutzungsrecht vorbehält, mindert den steuerlichen Wert der Schenkung um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Bei einem 65-Jährigen können das leicht 30 bis 40 Prozent sein. Die Beträge vergleicht der Schenkungssteuer-Rechner.
Was gilt für Ehepartner besonders?
Ehepartner sind dreifach begünstigt: 500.000 Euro Freibetrag, bis zu 256.000 Euro Versorgungsfreibetrag und die unbegrenzte Steuerfreiheit des Familienheims. Zusätzlich bleibt bei der Zugewinngemeinschaft die fiktive Ausgleichsforderung nach Paragraf 5 ErbStG steuerfrei.
Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist der größte. Bei einer Zugewinngemeinschaft wird der rechnerische Zugewinnausgleich, den der überlebende Ehepartner bei einer Scheidung bekommen hätte, vollständig aus der Bemessungsgrundlage herausgenommen. Bei langen Ehen mit einseitigem Vermögensaufbau können das mehrere Hunderttausend Euro sein.
Das gemeinschaftliche Testament, insbesondere das Berliner Testament, ist steuerlich dagegen häufig ungünstig: Es setzt die Kinder im ersten Erbfall enterbt, deren Freibeträge von je 400.000 Euro verfallen ungenutzt, und im zweiten Erbfall trifft der gesamte Nachlass auf nur einen Freibetrag.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Den Erbfall müssen Sie dem Finanzamt binnen drei Monaten anzeigen, nach Paragraf 30 ErbStG. Die Anzeige ist formlos möglich und ersetzt keine Steuererklärung, sie löst sie aus: Das Finanzamt fordert die Erklärung dann an, mit einer Frist von mindestens einem Monat.
Die Ausschlagung einer Erbschaft ist nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis möglich, nach Paragraf 1944 BGB. Diese Frist ist kurz und nicht verlängerbar. Sie ist die einzige Möglichkeit, sich vor überschuldeten Nachlässen zu schützen, wenn eine Nachlassverwaltung nicht in Betracht kommt.
Banken und Versicherungen melden Guthaben des Erblassers automatisch an das Finanzamt. Nicht angezeigte Erbschaften fallen daher regelmäßig auf. Die allgemeinen Abgabefristen stehen im Steuertermin-Kalender.
Wie wirkt sich ein Pflichtteil steuerlich aus?
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und wird erst dann steuerpflichtig, wenn er geltend gemacht wird. Solange der Berechtigte schweigt, entsteht keine Steuer. Das gibt einen Gestaltungsspielraum, den viele Erbengemeinschaften nicht kennen.
Beim Erben mindert der ausgezahlte Pflichtteil die Bemessungsgrundlage als Nachlassverbindlichkeit. Beim Pflichtteilsberechtigten wird derselbe Betrag zum steuerpflichtigen Erwerb, allerdings mit dessen eigenem Freibetrag verrechnet.
Wer als Kind enterbt wurde, hat damit oft die bessere steuerliche Position als gedacht: Der Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbteils trifft auf einen eigenen Freibetrag von 400.000 Euro und bleibt in vielen Fällen vollständig steuerfrei.
Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft?
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört allen gemeinsam, niemand kann über einzelne Gegenstände allein verfügen. Verwaltungsentscheidungen brauchen die Mehrheit, Verfügungen über den Nachlass die Zustimmung aller.
Steuerlich wird trotzdem jeder Erbe einzeln veranlagt. Jeder versteuert seinen Anteil mit seinem eigenen Freibetrag und seiner eigenen Steuerklasse. Ein Kind und ein Neffe erben denselben Anteil und zahlen völlig unterschiedlich viel Steuer.
Die Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt und endet mit der Teilung. Jeder Miterbe kann sie jederzeit verlangen, es sei denn, der Erblasser hat sie durch Teilungsanordnung ausgeschlossen. Wird eine geerbte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt des Erblassers verkauft, kann zusätzlich Spekulationssteuer anfallen, was der Spekulationssteuer-Rechner abbildet.
Was gilt für Betriebsvermögen und Unternehmen?
Für begünstigtes Betriebsvermögen gibt es zwei Verschonungsmodelle. Die Regelverschonung stellt 85 Prozent des Werts steuerfrei, wenn der Betrieb fünf Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme nicht wesentlich sinkt. Die Optionsverschonung stellt 100 Prozent frei, verlangt dafür sieben Jahre und strengere Lohnsummenauflagen.
Beide Modelle setzen voraus, dass das Verwaltungsvermögen, also nicht betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter wie vermietete Immobilien oder Wertpapiere, eine bestimmte Quote nicht übersteigt. Wird sie gerissen, entfällt die Begünstigung für diesen Teil.
Bei Erwerben über 26 Millionen Euro greift statt der Verschonung ein Abschmelzmodell oder eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung. Diese Fälle gehören in jedem Fall in fachliche Beratung, weil ein Verstoß gegen die Behaltensfristen die Steuer rückwirkend und in voller Höhe auslöst.
Was gilt bei Auslandsvermögen und Wegzug?
Die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft an den Wohnsitz an, nicht an die Staatsangehörigkeit. Ist Erblasser oder Erwerber Inländer, unterliegt der gesamte Weltnachlass der deutschen Erbschaftsteuer, einschließlich Immobilien und Konten im Ausland.
Deutsche Staatsangehörige bleiben zudem nach Paragraf 2 ErbStG noch fünf Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Umzug kurz vor dem Erbfall ändert also nichts.
Doppelbesteuerung wird über die Anrechnung ausländischer Steuer nach Paragraf 21 ErbStG vermieden, allerdings nur bis zur Höhe der anteiligen deutschen Steuer. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer hat Deutschland nur mit wenigen Staaten geschlossen, weshalb im Verhältnis zu vielen Ländern eine Restbelastung bleibt.
Welche Kosten fallen neben der Steuer an?
Der Erbschein ist der größte Einzelposten. Seine Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert: Bei 500.000 Euro fallen für den Erbscheinsantrag und die eidesstattliche Versicherung zusammen rund 2.000 Euro an, weil beide Gebühren jeweils voll anfallen.
Ein notarielles Testament macht den Erbschein in den meisten Fällen überflüssig. Es kostet einmalig eine Gebühr nach dem Nachlasswert, spart aber die doppelte Erbscheinsgebühr und die Grundbuchberichtigung wird günstiger. Bei Immobilienbesitz rechnet sich das fast immer.
Dazu kommen die Grundbuchberichtigung, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei ist, und gegebenenfalls die Vergütung eines Testamentsvollstreckers, die sich nach dem Nachlasswert richtet und regelmäßig zwischen 1,5 und 4 Prozent liegt. Die Steuer selbst berechnet der Erbschaftssteuer-Rechner.
Welche Fehler kosten am meisten?
Der teuerste Fehler ist zu spätes Handeln. Die Zehnjahresfrist bei Schenkungen ist der einzige echte Hebel im Erbschaftsteuerrecht, und sie lässt sich nicht nachholen. Wer mit 78 anfängt, hat die Kette verpasst.
Der zweite Fehler ist der Verzicht auf ein Gutachten bei Immobilien. Die typisierten Bewertungsverfahren rechnen pauschal und liegen bei renovierungsbedürftigen Objekten regelmäßig zu hoch. Ein Gutachten kostet einige Tausend Euro und spart oft ein Vielfaches.
Dritter Punkt: das Berliner Testament ohne steuerliche Prüfung. Es ist erbrechtlich sinnvoll und steuerlich teuer. Wer es nutzen will, sollte Vermächtnisse an die Kinder in Höhe ihrer Freibeträge einbauen. Rechnen Sie beide Varianten mit dem Erbschaftssteuer-Rechner durch und prüfen Sie parallel die Übertragung zu Lebzeiten mit dem Schenkungssteuer-Rechner. Wie sich geerbte Immobilien bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist auswirken, zeigt der Spekulationssteuer-Rechner.




