Ehegattensplitting oder Einzelveranlagung: Was lohnt sich für wen?
Der Splittingvorteil ist die größte Einzelposition in der Steuererklärung vieler Paare und wird trotzdem selten nachgerechnet. Hier steht, wie er entsteht und wann er verschwindet.
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SteuerGenau-Redaktion
Wir rechnen jede Zahl mit denselben Konstanten, die auch unsere Rechner benutzen, und belegen sie am Gesetz. Keine Empfehlung ohne nachvollziehbare Herleitung.
2026
Steuerjahr
§ 32a
EStG geprüft
5
Quellen
Zuletzt geprüft: 7. September 2026 · So rechnen wir
Kurz gesagt
Für fast alle Ehepaare ist die Zusammenveranlagung mit Splitting günstiger, oft um mehrere Tausend Euro im Jahr. Der Vorteil wächst mit dem Abstand der Einkommen und liegt bei gleich hohen Einkommen bei null. Die Einzelveranlagung lohnt nur in wenigen Sonderfällen.
Zusammenveranlagung mit Splitting
Beide Einkommen werden addiert, halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt.
Das Fazit
Für fast alle Ehepaare die günstigere Veranlagung, oft um mehrere Tausend Euro im Jahr. Der Vorteil wächst mit dem Abstand der Einkommen und liegt bei gleich hohen Einkommen bei null.
Dafür
- Bei ungleichen Einkommen deutlich niedrigere Steuer
- Nur eine Erklärung, ein Bescheid, ein Ansprechpartner
- Verluste des einen Partners mindern die Steuer des anderen
Dagegen
- Beide haften gesamtschuldnerisch für die volle Steuerschuld
- Kein Vorteil, wenn beide etwa gleich viel verdienen
Einzelveranlagung
Jede Person wird besteuert, als wäre sie nicht verheiratet.
Das Fazit
In den meisten Fällen deutlich teurer. Lohnt sich nur in Sonderfällen: bei Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, hohen außergewöhnlichen Belastungen oder wenn Sie die gemeinsame Haftung vermeiden wollen.
Dafür
- Keine Haftung für die Steuerschuld des Partners
- Kann günstiger sein, wenn eine Person Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt bezieht
- Sinnvoll bei Trennung im laufenden Jahr oder bei Streit über die Zahlung
Dagegen
- In den allermeisten Fällen deutlich teurer
- Zwei Erklärungen, doppelter Aufwand
- Verluste des einen können nicht mit Gewinnen des anderen verrechnet werden
Nebeneinander
Die Unterschiede auf einen Blick
| Merkmal | Zusammenveranlagung mit Splitting | Einzelveranlagung |
|---|---|---|
| Grundlage | § 26b, § 32a Abs. 5 EStG | § 26a EStG |
| Steuerlast bei ungleichen Einkommen | Deutlich niedriger | Höher |
| Steuerlast bei gleichen Einkommen | Praktisch identisch | Praktisch identisch |
| Haftung | Beide gesamtschuldnerisch | Jeder für sich |
| Verlustverrechnung zwischen Partnern | Möglich | Nicht möglich |
| Wechsel möglich | Jährlich neu wählbar | Jährlich neu wählbar |
Wie entsteht der Splittingvorteil?
Der Einkommensteuertarif steigt progressiv: Auf jeden zusätzlichen Euro fällt ein höherer Satz an. Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, auf diese Hälfte der Tarif angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Dadurch landet das Paar an einer flacheren Stelle der Kurve, als wenn die höher verdienende Person allein besteuert würde.
Fazit: Der Vorteil ist reine Tarifmechanik und hat nichts mit Freibeträgen zu tun.
Wann bringt das Splitting gar nichts?
Wenn beide gleich viel verdienen. Dann entspricht das halbierte gemeinsame Einkommen genau dem, was jede Person ohnehin allein hätte, und die Rechnung geht auf null auf. Je weiter die Einkommen auseinanderliegen, desto größer der Effekt; das Maximum liegt vor, wenn eine Person gar nichts verdient.
Fazit: Gleiche Einkommen, kein Splittingvorteil.
Wann ist die Einzelveranlagung besser?
In drei Konstellationen. Erstens, wenn eine Person hohe Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld bezieht: Diese sind steuerfrei, erhöhen über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen, und bei Einzelveranlagung trifft das nur eine Person. Zweitens, wenn hohe außergewöhnliche Belastungen anfallen, deren zumutbare Belastung sich am jeweiligen Einkommen bemisst. Drittens, wenn Sie die gesamtschuldnerische Haftung vermeiden wollen, etwa bei Trennung.
Fazit: Rechnen Sie beide Varianten durch, sobald Lohnersatzleistungen im Spiel sind.
Können Sie die Wahl später ändern?
Die Veranlagungsart wählen Sie in jeder Steuererklärung neu. Eine einmal getroffene Wahl bindet Sie nicht für die Zukunft, und bis zur Bestandskraft des Bescheids ist unter den Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 EStG auch noch ein Wechsel möglich.
Fazit: Die Entscheidung fällt jedes Jahr neu und ist nicht endgültig.
Mit echten Zahlen
Ein Paar mit 60.000 € und 20.000 € zu versteuerndem Einkommen
| Einkommensteuer bei Einzelveranlagung | 15.803 € |
| Einkommensteuer mit Splitting | 14.418 € |
| Vorteil des Splittings im Jahr | 1.385 € |
Das Splitting spart diesem Paar 1.385 € im Jahr. Der Vorteil wächst mit dem Abstand zwischen den Einkommen und verschwindet fast vollständig, wenn beide gleich viel verdienen.
Gerechnet mit den amtlichen Sätzen für 2026, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder. Schätzung, keine Steuerberatung.
Das Fazit
Was für wen passt
Wenn Sie deutlich unterschiedlich viel verdienen
Zusammenveranlagung. Der Splittingvorteil ist hier am größten.
Wenn Sie ungefähr gleich viel verdienen
Der Unterschied ist minimal. Nehmen Sie die Zusammenveranlagung wegen des geringeren Aufwands.
Wenn eine Person Elterngeld oder Arbeitslosengeld bezogen hat
Beide Varianten durchrechnen. Der Progressionsvorbehalt kann die Einzelveranlagung günstiger machen.
Wenn Sie getrennt leben oder über Steuerzahlungen streiten
Einzelveranlagung. Sie haften dann nicht für die Schulden der anderen Person.
Häufige Fragen
Noch offen?
- Wie hoch ist der Splittingvorteil maximal?
- Am größten ist er, wenn eine Person gar nichts verdient. Rechnerisch erreicht er im Spitzenbereich rund 19.000 Euro im Jahr; bei durchschnittlichen Einkommen liegt er meist im niedrigen vierstelligen Bereich.
- Gilt das Splitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
- Ja. Seit der Gesetzesänderung von 2013 werden eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich wie Ehen behandelt, rückwirkend für alle noch offenen Fälle.
- Ab wann gilt das Splitting nach der Heirat?
- Für das gesamte Kalenderjahr der Eheschließung, auch wenn Sie erst im Dezember heiraten. Umgekehrt gilt es im Trennungsjahr noch einmal vollständig.
- Muss ich mich für alle Jahre gleich entscheiden?
- Nein. Die Veranlagungsart wählen Sie in jeder Steuererklärung neu und sind an frühere Jahre nicht gebunden.
Woher die Zahlen stammen
Quellen
- § 26 EStG: Veranlagung von Ehegatten
- § 26a EStG: Einzelveranlagung
- § 26b EStG: Zusammenveranlagung
- § 32a Abs. 5 EStG: Splittingverfahren
- § 32b EStG: Progressionsvorbehalt
Zuletzt geprüft: 7. September 2026
Dieser Vergleich erklärt allgemein, wie sich die Varianten unterscheiden und für welche Situationen sie typischerweise passen. Er beurteilt keinen konkreten Einzelfall und ersetzt weder eine Steuer- noch eine Rechts- oder Anlageberatung. Für Ihren eigenen Fall wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Rechtsanwältin. SteuerGenau vermittelt keine Finanzprodukte und hält keine Erlaubnis nach § 34d oder § 34f GewO.
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Über die Autorinnen und Autoren
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