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Elterngeld 2026 beantragen: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich, für bis zu 14 Monate. Elterngeld Plus halbiert den Betrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer und lohnt sich besonders bei Teilzeit.

SteuerGenau Redaktion28. Juli 2026Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026
April calendar with tax forms, highlighting tax time reminders for financial tasks.
Foto: Nataliya Vaitkevich / Pexels

Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Es wird für bis zu 14 Monate gezahlt, wenn sich beide Elternteile beteiligen. Elterngeld Plus halbiert den monatlichen Betrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer. Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Die Ersatzrate beträgt 65 Prozent, bei niedrigeren Einkommen steigt sie auf bis zu 67 Prozent. Aus dem durchschnittlichen Netto vor der Geburt ergibt sich der monatliche Anspruch, gedeckelt bei 1.800 Euro und mit einem Sockelbetrag von 300 Euro auch ohne vorheriges Einkommen.

Netto vor der Geburt (monatlich)ErsatzrateBasiselterngeld (rund)
1.200 Euro67 %rund 804 Euro
2.000 Euro65 %rund 1.300 Euro
2.800 Euro und mehr65 %1.800 Euro (Höchstbetrag)

Für Geburten ab April 2025 entfällt der Elterngeld-Anspruch bei einem zu versteuernden Einkommen des Paares über 175.000 Euro im Jahr. Ihren konkreten Anspruch berechnen Sie mit dem Elterngeld-Rechner.

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus: Was ist besser?

Basiselterngeld zahlt den vollen Betrag für kürzere Zeit (in der Regel 12, mit Partnermonaten 14 Monate). Elterngeld Plus zahlt maximal die Hälfte, dafür doppelt so lange. Wer während des Bezugs in Teilzeit arbeitet, fährt mit Elterngeld Plus oft besser, weil der hinzuverdiente Lohn das Basiselterngeld stärker kürzen würde.

KriteriumBasiselterngeldElterngeld Plus
Monatlicher Betragvoll (300 bis 1.800 Euro)maximal die Hälfte
Bezugsdauerbis 12, mit Partnermonaten 14 Monatedoppelt so viele Monate
Ideal beivollständiger AuszeitTeilzeit während des Bezugs

Sie können beide Varianten kombinieren, zum Beispiel erst Basiselterngeld in der Vollauszeit, danach Elterngeld Plus in der Teilzeitphase. Wie viel Netto Ihre Teilzeit bringt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus gewährt beiden Elternteilen zusätzliche Monate Elterngeld Plus, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (in der Regel 24 bis 32 Wochenstunden). So werden zusätzliche Bezugsmonate möglich, wenn sich beide die Betreuung teilen. Der Bonus belohnt gezielt die partnerschaftliche Aufteilung.

Kombiniert ergeben sich für Paare so bis zu 14 Monate Basiselterngeld plus Elterngeld-Plus-Monate und Partnerschaftsbonus. Die genaue Aufteilung planen Sie am besten früh, weil sie Antrag und Elternzeit-Anmeldung beim Arbeitgeber betrifft.

Welche Rolle spielt die Steuerklasse vor der Geburt?

Eine große: Das Elterngeld bemisst sich am Netto, und das hängt von der Steuerklasse ab. Der Elternteil, der später Elterngeld bezieht, sollte rechtzeitig in die günstige Steuerklasse III wechseln. Der Wechsel wirkt aber nur, wenn er mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt wurde (Paragraf 2c BEEG).

Weil das mehrere Tausend Euro ausmachen kann, lohnt sich frühe Planung. Details und ein Rechenweg stehen im Ratgeber Steuerklassenwechsel: Wann sich III/V lohnt.

Wie und wann beantragen Sie Elterngeld?

Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes, in vielen Ländern online über das Portal ElterngeldDigital. Nötig sind Geburtsurkunde, Einkommensnachweise der zwölf Monate vor der Geburt und die Bescheinigung über Mutterschaftsleistungen. Stellen Sie den Antrag zügig nach der Geburt: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes gezahlt.

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Deshalb löst der Bezug über 410 Euro die Pflicht zur Steuererklärung aus, wie der Ratgeber Muss ich eine Steuererklärung machen? erklärt.

Rechenbeispiel: Elterngeld bei 2.000 Euro Netto

Frau Neumann hatte in den zwölf Monaten vor der Geburt durchschnittlich 2.000 Euro netto im Monat. Ihre Ersatzrate liegt bei 65 Prozent, das Basiselterngeld beträgt damit rund 1.300 Euro monatlich. Über 12 Monate summiert sich das auf 15.600 Euro, mit zwei Partnermonaten des Vaters auf 14 Monate.

SchrittWert
Durchschnittliches Netto vor der Geburt2.000 Euro
Ersatzrate65 %
Basiselterngeld pro Monatrund 1.300 Euro
Bezug über 12 Monate15.600 Euro
Alternative Elterngeld Plus (24 Monate)rund 650 Euro pro Monat

Als Elterngeld Plus wären es rund 650 Euro über die doppelte Dauer. Arbeitet Frau Neumann in dieser Zeit in Teilzeit, ist Elterngeld Plus oft günstiger, weil der Teilzeitlohn das volle Basiselterngeld stärker kürzen würde. Ihren konkreten Anspruch berechnet der Elterngeld-Rechner, Ihr Teilzeit-Netto der Brutto-Netto-Rechner.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag: Wie viel extra?

Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Bei Zwillingen oder Drillingen kommt ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind beim Basiselterngeld hinzu.

ZuschlagHöhe 2026Voraussetzung
Geschwisterbonus+10 %, mindestens 75 Euro/Monatweiteres Kind unter 3 oder zwei unter 6 Jahren
Mehrlingszuschlag (Basiselterngeld)+300 Euro je weiterem KindZwillinge, Drillinge
Mehrlingszuschlag (Elterngeld Plus)+150 Euro je weiterem KindZwillinge, Drillinge
Sockelbetrag (ohne Einkommen)300 Euro/Monatimmer, auch ohne vorheriges Einkommen

Beide Zuschläge sind im Paragraf 2a BEEG geregelt und werden zusätzlich zum berechneten Elterngeld gezahlt. Für Frau Neumann mit einem älteren Geschwisterkind unter drei Jahren bedeutet der Geschwisterbonus rund 130 Euro mehr im Monat, also 65 Prozent mal 1.300 Euro plus 10 Prozent.

Wie viele Monate Elterngeld stehen Ihnen zu?

Ein Elternteil allein kann 12 Monate Basiselterngeld beziehen, gemeinsam kommen zwei Partnermonate hinzu, also 14 Monate. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate allein. Jeder Basismonat lässt sich in zwei Elterngeld-Plus-Monate umwandeln, sodass sich die Bezugsdauer strecken lässt.

KonstellationBasiselterngeldAls Elterngeld Plus
Ein Elternteil allein12 Monatebis 24 Monate
Beide Eltern (mit Partnermonaten)14 Monatebis 28 Monate
Alleinerziehende14 Monatebis 28 Monate
Partnerschaftsbonus (zusätzlich)-2 bis 4 weitere Monate

Wer die Aufteilung geschickt plant, kombiniert eine volle Auszeit mit Basiselterngeld und eine anschließende Teilzeitphase mit Elterngeld Plus. Die Steuerklasse vor der Geburt entscheidet dabei über die Höhe, weshalb sich der Ratgeber Steuerklassenwechsel: Wann sich III/V lohnt lohnt.

Welche Fehler kosten beim Elterngeld am meisten?

Der teuerste Fehler ist der zu späte Steuerklassenwechsel: Wer nicht mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz in die günstige Klasse wechselt, verschenkt oft mehrere Tausend Euro Elterngeld. Der zweite ist ein verspäteter Antrag, denn Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes gezahlt.

Drei weitere Punkte kosten Geld. Erstens die falsche Wahl zwischen Basis und Plus bei geplanter Teilzeit. Zweitens das Übersehen des Partnerschaftsbonus, der zusätzliche Monate bringt. Drittens das Überschreiten der Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen des Paares bei Geburten ab April 2025, ab der der Anspruch komplett entfällt. Weil Elterngeld dem Progressionsvorbehalt nach Paragraf 32b EStG unterliegt, planen Sie die Steuererklärung gleich mit ein, wie der Ratgeber Muss ich eine Steuererklärung machen? zeigt.

Wie greifen Mutterschaftsgeld und Elterngeld ineinander?

In den ersten Wochen nach der Geburt erhalten Mütter Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss, nicht Elterngeld. Das Mutterschaftsgeld wird für diese Zeit voll auf das Elterngeld angerechnet, sodass für die ersten Lebensmonate meist kein zusätzliches Elterngeld fließt. Erst nach dem Ende der Mutterschutzfrist beginnt der reine Elterngeldbezug.

Praktisch heißt das: Der erste und zweite Lebensmonat des Kindes gelten als Elterngeldmonate, obwohl in dieser Zeit Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Diese Monate sollten Sie im Antrag der Mutter zuordnen, damit der Vater seine Partnermonate frei legen kann. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes berechnet der Mutterschaftsgeld-Rechner.

Wie viel dürfen Sie während des Elterngeldbezugs verdienen?

Während des Bezugs dürfen Sie in Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Der Verdienst wird aber angerechnet: Das Elterngeld ersetzt dann 65 Prozent der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem geringeren Einkommen während der Elternzeit. Wer voll weiterarbeitet, hat keinen Anspruch, weil kein Einkommenswegfall vorliegt.

Hier spielt Elterngeld Plus seine Stärke aus: Weil es den Betrag ohnehin halbiert, wird der Teilzeitlohn schonender angerechnet und Sie erhalten über die doppelte Dauer oft mehr Elterngeld insgesamt. Ihr Teilzeit-Netto berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner, den vollen Anspruch mit dem Elterngeld-Rechner.

Wie hängen Elterngeld und Elternzeit zusammen?

Elterngeld ist die Geldleistung, Elternzeit die unbezahlte Freistellung vom Job. Beides ist unabhängig voneinander: Elternzeit können Sie bis zum dritten Geburtstag des Kindes nehmen, einen Teil sogar bis zum achten Geburtstag. Elterngeld gibt es dagegen nur in den ersten 14 Lebensmonaten, als Elterngeld Plus entsprechend länger.

Die Elternzeit müssen Sie beim Arbeitgeber schriftlich anmelden, und zwar spätestens sieben Wochen vor Beginn für die ersten drei Jahre. Ab der Anmeldung genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Planen Sie Elternzeit und Elterngeld gemeinsam, damit die Bezugsmonate und die Freistellung zusammenpassen.

Welches Einkommen zählt für die Berechnung?

Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt, bei Selbstständigen der Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres. Von Arbeitslohn zieht die Elterngeldstelle pauschale Beträge für Steuern und Sozialabgaben ab, nicht Ihre tatsächlichen Abzüge. Deshalb weicht die Bemessungsgrundlage oft leicht vom Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung ab.

Monate mit Mutterschaftsgeld oder einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung lassen sich aus dem Bemessungszeitraum ausklammern, sodass sie den Durchschnitt nicht senken. Diese Verschiebung müssen Sie aktiv beantragen. Wie sich die Steuerklasse auf das maßgebliche Netto auswirkt, zeigt der Steuerklassen-Rechner.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Elterngeldantrag?

Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes im Original mit dem Vermerk für Elterngeld, die Einkommensnachweise der zwölf Monate vor der Geburt, die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und die Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss. Selbstständige legen den letzten Steuerbescheid vor.

Reichen Sie den Antrag zügig ein, denn Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes gezahlt. In vielen Bundesländern läuft der Antrag online über das Portal ElterngeldDigital, das Sie durch die einzelnen Angaben führt. Fehlende Unterlagen können Sie meist nachreichen, ohne dass der Antrag ungültig wird.

Planen Sie die Aufteilung zwischen beiden Elternteilen vor der Antragstellung, weil sie die Höhe und die Bezugsdauer bestimmt. Ihren konkreten Anspruch je nach Aufteilung berechnet der Elterngeld-Rechner, das Netto Ihrer Teilzeit der Brutto-Netto-Rechner.

Denken Sie an die Wechselwirkung mit der Steuer: Weil Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, kann im Bezugsjahr eine Nachzahlung entstehen, die Sie am besten von Anfang an einplanen. Legen Sie einen kleinen Puffer zurück, damit die Steuererklärung im Folgejahr keine böse Überraschung wird. Der Ratgeber Muss ich eine Steuererklärung machen? erklärt, warum der Bezug über 410 Euro die Abgabepflicht auslöst.

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