Basiselterngeld liegt grundsätzlich zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat, ElterngeldPlus grundsätzlich zwischen 150 und 900 Euro. Die Berechnung verwendet ein gesetzlich ermitteltes Elterngeld-Netto. Für Geburten ab April 2025 entfällt der Anspruch bei mehr als 175.000 Euro maßgeblichem zu versteuerndem Jahreseinkommen. Bruttogehalt, Auszahlungsnetto und diese Einkommensgrenze sind unterschiedliche Größen.
Welche Voraussetzungen prüfen Sie zuerst?
Prüfen Sie Betreuung und Haushaltsaufnahme des Kindes, Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt, die maßgebliche Einkommensgrenze sowie die zulässige Erwerbstätigkeit. Während des Bezugs dürfen grundsätzlich höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats gearbeitet werden.
Für Arbeitnehmer und Selbstständige unterscheiden sich die Bemessungszeiträume. Auch gemischte Einkünfte können die Einordnung verändern. Beginnen Sie daher nicht mit einer beliebigen Nettozahl des letzten Monats.
Quellen: § 1 BEEG: Anspruch; § 2 BEEG: Höhe
Wie unterscheiden sich Basis und Plus?
| Variante | Grundprinzip | Wichtiger Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | Ersatz eines Teils des wegfallenden Erwerbseinkommens | Bezug nach Lebensmonaten planen |
| ElterngeldPlus | Längerer Bezug; monatliche Begrenzung gegenüber Basis | Besonders bei Teilzeit separat durchrechnen |
| Partnerschaftsbonus | Zusätzliche Plus-Monate bei erfüllten Voraussetzungen | Beide Arbeitszeiten und zusammenhängende Bezugsmonate prüfen |
Ohne Einkommen nach der Geburt kann ein Basis-Monat regelmäßig in zwei Plus-Monate umgewandelt werden. Bei Teilzeit ist der Vergleich keine reine Halbierung. Mutterschaftsleistungen und zulässiger gleichzeitiger Basisbezug beider Eltern müssen im Monatsplan berücksichtigt werden.
Quellen: § 2 BEEG: Höhe; § 4a BEEG: ElterngeldPlus
Was zeigt ein Beispiel ohne Einkommen nach der Geburt?
Angenommen, das maßgebliche Elterngeld-Netto beträgt 2.000 Euro, die Ersatzrate 65 Prozent und es gibt keine anrechenbaren Leistungen oder Zuschläge. Daraus folgen 1.300 Euro Basiselterngeld. Im entsprechenden Plus-Modell sind es 650 Euro pro Monat über die doppelte Zahl umgewandelter Monate.
Zehn Basis-Monate mit jeweils 1.300 Euro ergeben 13.000 Euro. Zwanzig entsprechend umgewandelte Plus-Monate mit 650 Euro ergeben ebenfalls 13.000 Euro. Das ist ein isoliertes Vergleichsmodell, kein vollständiger Bezugsplan ab Geburt. Mutterschaftsmonate und die Aufteilung zwischen Eltern können den realen Plan verändern.
Quellen: § 2 BEEG: Höhe; § 4a BEEG: ElterngeldPlus
Welche Unterlagen und Termine sind entscheidend?
- Geburtsdatum und Lebensmonate des Kindes festlegen.
- Einkommensnachweise des passenden Bemessungszeitraums zusammentragen.
- Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss angeben.
- Geplante Wochenstunden und Einkommen nach der Geburt schätzen.
- Antrag an die zuständige Elterngeldstelle stellen und Änderungen mitteilen.
Elterngeld wird grundsätzlich nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung rückwirkend geleistet. Die Monate sind deshalb am Geburtstag des Kindes auszurichten, nicht einfach am Kalendermonat. Elterngeld und arbeitsrechtliche Elternzeit sind getrennt zu beantragen bzw. anzumelden.
Quellen: § 7 BEEG: Antrag; § 16 BEEG: Elternzeit
Passende Rechner und nächste Schritte
Quellen und Berechnungsgrundlage
Die Beispiele beziehen sich auf 2026, soweit beim jeweiligen Beispiel kein anderes Jahr genannt ist. Hypothetische Eingaben sind als solche gekennzeichnet. Allgemeine Information; keine individuelle Steuerberatung.




