Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2026?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag, der Arbeitgeber stockt mit einem Zuschuss bis zum vollen durchschnittlichen Netto auf. Über die 14 Wochen Schutzfrist erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen damit ihr komplettes Nettogehalt, bei 2.100 Euro netto sind das rund 6.860 Euro.
Grundlage der Rechnung ist das durchschnittliche Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor der Schutzfrist, geteilt durch 90 Tage. Von diesem kalendertäglichen Netto trägt die Kasse bis zu 13 Euro nach § 24i SGB V, den gesamten Rest zahlt der Arbeitgeber als steuerfreien Zuschuss nach § 20 MuSchG.
Für die Familienplanung heißt das: Anders als beim Elterngeld entsteht im Mutterschutz keine Einkommenslücke. Wer sein aktuelles Netto nicht zur Hand hat, ermittelt es aus dem Bruttogehalt mit dem Brutto-Netto-Rechner und rechnet seinen persönlichen Anspruch direkt hier durch.
RECHNER ZUM ARTIKEL
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr Mutterschaftsgeld 2026 (14 Wochen Schutzfrist)
ca. 7.132 € gesamt
Für 98 Kalendertage (6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Geburt) bei einem kalendertäglichen Netto von 72,78 €. Ihr Netto wurde aus dem Brutto geschätzt; mit dem echten Netto der letzten 3 Monate wird es genauer.
| Durchschnittliches Netto pro Kalendertag | 72,78 € |
| Mutterschaftsgeld der Krankenkasse pro Tag (max. 13 €) | 13,00 € |
| Arbeitgeberzuschuss pro Tag (Netto minus 13 €) | 59,78 € |
| Leistung pro Kalendertag (laufend) | 72,78 € |
| Leistung pro Monat (30 Tage) | 2.183,28 € |
| Schutzfrist gesamt (98 Tage) | 7.132,06 € |
Berechnung nach Par. 24i SGB V und Par. 19, 20 MuSchG. Maßgeblich ist das durchschnittliche Nettoentgelt der letzten 3 abgerechneten Monate vor der Schutzfrist; hier vereinfacht mit Ihrem Monatsnetto gerechnet.
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
In der Schutzfrist erhalten Sie praktisch Ihr volles Netto
Krankenkasse (13,00 €/Tag) und Arbeitgeberzuschuss (59,78 €/Tag) ergeben zusammen Ihr durchschnittliches kalendertägliches Netto. Anders als beim Elterngeld entsteht während der 14 Wochen Mutterschutz also keine Einkommenslücke.
Antrag: Bescheinigung frühestens 7 Wochen vor dem Termin
Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, ausgestellt frühestens 7 Wochen davor. GKV-Mitglieder reichen sie bei der Krankenkasse ein, alle anderen beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Arbeitgeberzuschuss läuft automatisch über die Lohnabrechnung.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen
Statt 8 gelten dann 12 Wochen nach der Geburt, insgesamt 126 statt 98 Tage. Ihre Leistung stiege damit auf rund 9.170 €. Bei Frühgeburten kommen zusätzlich die vor der Geburt nicht genommenen Tage hinten dran.
Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt, und aufs Elterngeld angerechnet
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen; eine Steuererklärung wird meist Pflicht. Die 8 Wochen nach der Geburt zählen zudem als Elterngeld-Bezugsmonate der Mutter und werden voll auf das Basiselterngeld angerechnet.
Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Für die gesamte Schutzfrist: 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt, zusammen 14 Wochen oder 98 Kalendertage (§ 3 MuSchG). Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Kindern mit Behinderung verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen, insgesamt 126 Tage.
| Konstellation | vor der Geburt | nach der Geburt | Kalendertage gesamt |
|---|---|---|---|
| Normale Geburt | 6 Wochen | 8 Wochen | 98 Tage |
| Früh- oder Mehrlingsgeburt, Kind mit Behinderung | 6 Wochen | 12 Wochen | 126 Tage |
Kommt das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt, verfallen die nicht genommenen Tage nicht, sondern werden an die Frist nach der Geburt angehängt. Vor der Geburt dürfen Sie auf eigenen Wunsch weiterarbeiten, nach der Geburt gilt dagegen ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Ein Sonderfall betrifft die Zeit vor der Schutzfrist: Spricht der Arzt oder der Arbeitgeber schon in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot aus, fließt Mutterschutzlohn in Höhe des vollen Durchschnittsverdienstes, ganz ohne die 13-Euro-Systematik. Ein Beschäftigungsverbot ist auch keine Krankschreibung und zählt nicht auf die Fristen beim Krankengeld.
Wer bekommt welches Mutterschaftsgeld?
Die laufenden 13 Euro pro Kalendertag erhalten nur Frauen, die selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse mit Krankengeldanspruch sind. Privat versicherte und familienversicherte Arbeitnehmerinnen sowie Minijobberinnen ohne eigene GKV-Mitgliedschaft bekommen stattdessen einmalig höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung, zusätzlich aber ebenfalls den vollen Arbeitgeberzuschuss.
| Status | Laufende Leistung | Höhe 2026 | Arbeitgeberzuschuss? |
|---|---|---|---|
| Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin | Mutterschaftsgeld der Krankenkasse | max. 13 € / Kalendertag | ja, bis zum vollen Netto |
| Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerin, Minijob ohne GKV-Mitgliedschaft | Einmalzahlung des Bundesamts für Soziale Sicherung | einmalig max. 210 € | ja, bis zum vollen Netto |
| Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige mit Krankengeldanspruch | Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds | 70 % des beitragspflichtigen Einkommens | nein |
| Beamtin | Besoldung läuft in voller Höhe weiter | 100 % der Bezüge | entfällt |
Der Arbeitgeberzuschuss ist damit der entscheidende Baustein: Er steht jeder Arbeitnehmerin zu, solange ein Arbeitsverhältnis besteht, unabhängig von der Krankenversicherung. Privat versicherte Selbstständige ohne Krankengeld-Absicherung gehen dagegen leer aus. Einen Überblick über alle Mutterschaftsleistungen bietet das Familienportal des Bundes.
Wie beantragen Sie das Mutterschaftsgeld Schritt für Schritt?
Sie brauchen genau ein Dokument: die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Sie darf frühestens 7 Wochen vor dem Termin ausgestellt werden, und ohne sie fließt kein Geld. Der Antrag selbst dauert mit den folgenden vier Schritten meist nur wenige Minuten:
- Bescheinigung besorgen. Lassen Sie sich den voraussichtlichen Entbindungstermin von Arzt oder Hebamme bescheinigen, frühestens 7 Wochen vor dem Termin.
- Antrag einreichen. Gesetzlich Versicherte reichen die Bescheinigung bei ihrer Krankenkasse ein, viele Kassen bieten dafür Online-Strecken an. Privat oder familienversicherte Frauen beantragen die Einmalzahlung online bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamts für Soziale Sicherung.
- Arbeitgeber informieren. Der Zuschuss läuft automatisch über die Gehaltsabrechnung, sobald der Arbeitgeber den Termin kennt. Ab der Mitteilung greifen außerdem Kündigungsschutz und Beschäftigungsbeschränkungen, informieren Sie ihn also möglichst früh.
- Auszahlung prüfen. Die Kasse zahlt in der Regel monatlich laufend, das Bundesamt einmalig. Eine harte Ausschlussfrist gibt es nicht, ohne Antrag gibt es aber auch rückwirkend kein Geld von selbst.
Verheiratete können vor dem Bemessungszeitraum noch an einer Stellschraube drehen: Weil sich Mutterschaftsgeld und Elterngeld am Netto bemessen, kann ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse beide Leistungen erhöhen. Welche Klasse günstiger ist, zeigt der Steuerklassen-Rechner.
Rechenbeispiel: 2.100 Euro Netto in der Schutzfrist
Eine gesetzlich versicherte Angestellte hat in den letzten drei Monaten je 2.100 Euro netto verdient, ihr kalendertägliches Netto beträgt 6.300 geteilt durch 90, also 70 Euro. Über die 98 Tage der normalen Schutzfrist erhält sie insgesamt 6.860 Euro, davon 1.274 Euro von der Kasse und 5.586 Euro vom Arbeitgeber.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Netto pro Kalendertag (6.300 € / 90 Tage) | 70,00 € |
| Mutterschaftsgeld der Kasse (13 € × 98 Tage) | 1.274,00 € |
| Arbeitgeberzuschuss (57 € × 98 Tage) | 5.586,00 € |
| Gesamt für 14 Wochen | 6.860,00 € |
Das entspricht exakt dem bisherigen Netto von 2.100 Euro pro 30-Tage-Monat. Wäre dieselbe Frau privat versichert, bekäme sie statt der 1.274 Euro nur die Einmalzahlung von höchstens 210 Euro, zusammen mit dem unveränderten Zuschuss also rund 5.796 Euro. Die Differenz von gut 1.000 Euro entsteht allein beim Kassenanteil.
Wie hängt das Mutterschaftsgeld mit dem Elterngeld zusammen?
Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zählen als Elterngeld-Bezugsmonate der Mutter und verbrauchen damit 2 der 12 Basiselterngeld-Monate. Das Mutterschaftsgeld wird in dieser Zeit voll auf das Elterngeld angerechnet, praktisch fließt also nur die höhere Mutterschutzleistung.
Das ist kein Nachteil, weil Mutterschaftsgeld plus Zuschuss das volle Netto ersetzen, das Elterngeld dagegen nur einen Teil davon. Übersehen wird die Anrechnung trotzdem oft bei der Aufteilung der Monate zwischen den Eltern. Planen Sie die verbleibenden Monate deshalb mit dem Elterngeld-Rechner, bevor Sie den Antrag stellen; die Kombination von Basis- und Plus-Monaten erklärt der Ratgeber Elterngeld beantragen: Basis und Plus.
Ab der Geburt kommt unabhängig davon das Kindergeld von 259 Euro pro Monat dazu. Ob sich zusätzlich der Kinderfreibetrag lohnt, hängt vom Einkommen ab, den Monatsbetrag prüfen Sie mit dem Kindergeld-Rechner.
Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld
Was gilt, wenn das Kind vor dem Termin kommt?
Die vor der Geburt nicht genommenen Tage der 6-Wochen-Frist werden an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt, es gehen also keine Tage verloren. Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Frist nach der Geburt zudem auf 12 Wochen, insgesamt sind es dann 126 Kalendertage mit Mutterschaftsgeld.
Bekommen Minijobberinnen Mutterschaftsgeld?
Ja, aber nicht von der Krankenkasse: Ohne eigene GKV-Mitgliedschaft zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro. Zusätzlich besteht der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, soweit das kalendertägliche Netto über 13 Euro liegt und das Arbeitsverhältnis weiterläuft.
Ist das Mutterschaftsgeld steuerfrei?
Ja, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und abgabenfrei. Beide unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und erhöhen den Steuersatz auf das übrige Jahreseinkommen, ab 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr ist deshalb eine Steuererklärung Pflicht.
Dürfen Sie in der Schutzfrist arbeiten?
In den 6 Wochen vor der Geburt ja, aber nur auf Ihren eigenen, jederzeit widerruflichen Wunsch. In den 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen, gilt dagegen ein absolutes Beschäftigungsverbot ohne Ausnahme.
