Für einen Nebenjob gelten 2026 drei Regelwerke: Bis rund 603 Euro im Monat ist der Minijob für Sie steuer- und sozialabgabenfrei. Von 603,01 bis 2.000 Euro senkt der Midijob-Übergangsbereich die Sozialabgaben gleitend. Ein zweites reguläres Arbeitsverhältnis wird über Steuerklasse VI mit dem höchsten Lohnsteuerabzug besteuert.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei rund 603 Euro im Monat. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro (ab 1. Januar 2026) ergibt das die neue Grenze; 2025 waren es 556 Euro bei 12,82 Euro Mindestlohn. Verbindliche Auskünfte veröffentlicht die Minijob-Zentrale.
Ein zulässiges gelegentliches Überschreiten ist möglich: in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr unvorhersehbar bis maximal zum Doppelten der Grenze. Wer die Grenze dauerhaft überschreitet, rutscht automatisch in den Midijob. Das Netto im Minijob berechnet der Minijob-Rechner.
Welche Abgaben fallen im Minijob an?
Für Minijobber selbst fallen keine Steuern und keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge an. Standardmäßig geht nur der Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent ab: Bei 603 Euro sind das 21,71 Euro, es bleiben 581,29 Euro. Wer sich per Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, erhält den vollen Verdienst, verzichtet aber auf Rentenpunkte und den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus dieser Beschäftigung.
Der Arbeitgeber zahlt pauschal rund 31 Prozent zusätzlich, darunter meist 2 Prozent Pauschsteuer, die den Minijob für Sie komplett aus der Einkommensteuererklärung heraushält. Ihren effektiven Stundenlohn prüfen Sie mit dem Stundenlohn-Rechner.
Wie funktioniert der Midijob-Übergangsbereich bis 2.000 Euro?
Im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro Monatsbrutto zahlen Sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge: Ihr Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von 0 Prozent an der Untergrenze bis zum vollen Anteil von rund 20 Prozent an der Obergrenze. Trotz reduzierter Beiträge erwerben Sie volle Rentenansprüche, der Arbeitgeber gleicht die Differenz aus.
Rechenbeispiel: Bei 1.200 Euro Brutto zahlt ein Midijobber vereinfacht gerechnet nur rund 100 Euro Sozialabgaben statt rund 240 Euro beim vollen Beitragssatz, also rund 140 Euro Ersparnis pro Monat. Die genaue Kurve zeigt der Midijob-Rechner.
Minijob, Midijob oder Zweitjob: Was bleibt netto übrig?
| Beschäftigung | Verdienstbereich 2026 | Steuern (Arbeitnehmer) | Sozialabgaben (Arbeitnehmer) |
|---|---|---|---|
| Minijob | bis rund 603 Euro/Monat | Keine (2 % Pauschsteuer trägt meist der Arbeitgeber) | Nur 3,6 % RV-Eigenanteil, Befreiung möglich |
| Midijob | 603,01 bis 2.000 Euro/Monat | Nach Steuerklasse, bei niedrigem Lohn oft 0 Euro | Gleitend reduziert von 0 bis rund 20 % |
| Zweitjob (Steuerklasse VI) | Unbegrenzt | Lohnsteuer ab dem ersten Euro, ohne Grundfreibetrag | Voller Beitrag, rund 20 % |
Faustregel: Neben einem Hauptjob ist der Minijob fast immer die abgabengünstigste Form des Zuverdienstes, weil er als einzige Variante komplett anrechnungsfrei neben der Hauptbeschäftigung läuft.
Warum ist Steuerklasse VI im Zweitjob so teuer?
In Steuerklasse VI gibt es weder Grundfreibetrag (12.348 Euro) noch Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro), die Lohnsteuer greift ab dem ersten Euro. Sie gilt automatisch für jedes zweite und weitere sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis, denn die Freibeträge sind bereits im Hauptjob verbraucht.
Der Trost: Über die Pflicht-Steuererklärung wird die Gesamtsteuer auf beide Löhne korrekt berechnet, zu viel einbehaltene Lohnsteuer kommt zurück. Wie sich die Klassen unterscheiden, zeigt der Steuerklassen-Rechner; das Gesamtnetto beider Jobs überschlägt der Brutto-Netto-Rechner.
Dürfen Sie mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist genau ein Minijob abgabenfrei erlaubt. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig (nur die Arbeitslosenversicherung bleibt außen vor). Ohne Hauptjob dürfen Sie mehrere Minijobs kombinieren, solange die Summe die Grenze von rund 603 Euro nicht übersteigt.
Melden Sie jeden Nebenjob dem Arbeitgeber, wenn der Arbeitsvertrag das verlangt, und achten Sie auf das Arbeitszeitgesetz: Die Arbeitszeiten aller Jobs zusammen dürfen im Schnitt 48 Wochenstunden nicht überschreiten.
Was gilt für Studenten und Rentner im Nebenjob?
Studenten fahren mit dem Werkstudentenprivileg oft besser als mit dem Minijob: Bis 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit zahlen Werkstudenten nur Rentenversicherung (9,3 Prozent), keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, und das ohne Verdienstobergrenze. Die Details rechnet der Werkstudent-Rechner durch.
Für Altersvollrentner ab der Regelaltersgrenze gilt seit 2023: Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung. Minijob-Verdienste bleiben auch für Rentner steuerfrei; reguläre Nebenjobs erhöhen dagegen das zu versteuernde Einkommen und können die Besteuerung der Rente verschieben.
Lohnt sich die Rentenversicherung im Minijob?
Standardmäßig sind Minijobs rentenversicherungspflichtig, Ihr Eigenanteil beträgt 3,6 Prozent. Bei 603 Euro sind das 21,71 Euro im Monat, es bleiben 581,29 Euro netto. Dafür sammeln Sie volle Rentenpunkte, erwerben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und können Riester-Zulagen mitnehmen.
Sie können sich per Antrag befreien und den vollen Verdienst behalten, verzichten dann aber auf diese Ansprüche. Für die meisten lohnt sich der kleine Beitrag. Das genaue Netto rechnet der Minijob-Rechner, die Rentenwirkung ordnet der Rentenlücken-Rechner ein.
Was ist ein kurzfristiger Minijob und wann ist er steuerfrei?
Ein kurzfristiger Minijob ist auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Er ist unabhängig von der Verdiensthöhe komplett sozialversicherungsfrei, weil keine dauerhafte Beschäftigung vorliegt, ideal für Saison- und Ferienarbeit.
Steuerlich wird der Lohn entweder pauschal mit 25 Prozent oder nach der individuellen Lohnsteuerklasse abgerechnet. Wer nur wenig verdient, holt die pauschal einbehaltene Steuer über die Veranlagung oft nicht zurück, die individuelle Abrechnung kann dann günstiger sein.
Rechenbeispiel: Was bleibt vom Midijob bei 1.200 und 1.600 Euro?
Im Übergangsbereich steigt Ihr Beitragsanteil gleitend. Bei 1.200 Euro liegt der Arbeitnehmeranteil deutlich unter dem vollen Satz, bei 1.600 Euro nähert er sich ihm an. Die folgende Näherung zeigt die Wirkung ohne Steuern.
| Brutto | SV-Anteil Midijob (rund) | SV-Anteil ohne Midijob-Regel | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 700 Euro | rund 30 Euro | rund 140 Euro | rund 110 Euro |
| 1.200 Euro | rund 130 Euro | rund 240 Euro | rund 110 Euro |
| 1.600 Euro | rund 260 Euro | rund 320 Euro | rund 60 Euro |
| 2.000 Euro | rund 400 Euro | rund 400 Euro | 0 Euro |
Trotz reduzierter Beiträge erwerben Sie volle Rentenansprüche. Die exakte Kurve rechnet der Midijob-Rechner.
Wie wirkt der Nebenjob auf Ihre Steuererklärung?
Ein pauschal besteuerter Minijob bleibt aus der Einkommensteuererklärung heraus, er erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht. Ein Midijob oder ein Zweitjob in Steuerklasse VI dagegen fließt voll in die Veranlagung ein, und beide Löhne werden gemeinsam versteuert.
Weil in Klasse VI oft zu viel Lohnsteuer einbehalten wird, führt die Pflicht-Steuererklärung häufig zu einer Erstattung. Wie hoch, überschlägt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check, die Fristen erklärt der Ratgeber Steuererklärung: Fristen und Tipps.
Was dürfen Bürgergeld-Empfänger im Nebenjob behalten?
Bürgergeld-Empfänger dürfen die ersten 100 Euro Bruttoverdienst im Monat komplett behalten. Vom Verdienst zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei, zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent. Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet.
Ein Minijob lohnt sich für Leistungsbezieher deshalb nur begrenzt, weil ein Großteil angerechnet wird. Die genauen Freibeträge rechnet der Bürgergeld-Rechner aus.
Minijob oder Werkstudentenjob: Was ist für Studenten besser?
Für Studenten ist der Werkstudentenjob meist besser als der Minijob, weil er keine Verdienstobergrenze kennt und nur 9,3 Prozent Rentenversicherung kostet, keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie in der Vorlesungszeit höchstens 20 Wochenstunden arbeiten und das Studium im Vordergrund steht.
In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Werkstudenten auch mehr arbeiten. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro fällt keine Einkommensteuer an. Die Details rechnet der Werkstudent-Rechner durch.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja. Minijobber sind arbeitsrechtlich normale Arbeitnehmer: Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen und Feiertagsvergütung. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage im Jahr, anteilig bei weniger Arbeitstagen.
Auch der Mindestlohn von 13,90 Euro gilt uneingeschränkt. Verbindliche Auskünfte gibt die Minijob-Zentrale. Ihren effektiven Stundenlohn prüfen Sie mit dem Stundenlohn-Rechner.
Wie werden mehrere Jobs am Jahresende versteuert?
Egal wie viele Lohnsteuerklassen im Jahr galten, am Ende zählt das Gesamteinkommen. In der Pflicht-Steuererklärung addiert das Finanzamt alle Löhne, wendet den Grundfreibetrag und den Tarif einmal an und rechnet die bereits gezahlte Lohnsteuer an. Zu viel gezahlte Steuer aus Klasse VI kommt zurück.
Das bedeutet: Die hohe Lohnsteuer in Klasse VI ist keine endgültige Mehrbelastung, sondern nur eine Vorauszahlung. Die endgültige Steuer rechnet der Einkommensteuer-Rechner, das Gesamtnetto der Brutto-Netto-Rechner.
Was gilt für selbstständige Nebeneinkünfte?
Wer neben dem Hauptjob selbstständig dazuverdient, hat einen Freibetrag von 410 Euro im Jahr: Bleiben die Nebeneinkünfte darunter, sind sie steuerfrei, darüber werden sie voll steuerpflichtig, mit einem Härteausgleich bis 820 Euro. Anders als beim Minijob müssen Sie diese Einkünfte in der Steuererklärung angeben.
Für die Sozialversicherung kommt es darauf an, ob die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich wird. Bleibt sie nebenberuflich, fallen daraus keine zusätzlichen Beiträge an. Die voraussichtliche Steuer rechnet der Steuerrechner für Selbstständige.
Wann fällt die Familienversicherung beim Nebenjob weg?
Kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert bleiben Angehörige nur bis zu einer Einkommensgrenze. 2026 liegt sie bei rund 535 Euro im Monat, im Minijob dagegen bei der Minijob-Grenze von rund 603 Euro. Ein Minijob gefährdet die Familienversicherung also nicht, ein Midijob kann sie kosten.
Verdient ein familienversichertes Kind oder ein Ehepartner regelmäßig mehr, muss er sich selbst versichern. Prüfen Sie die Grenzen vor Aufnahme eines Midijobs mit dem Midijob-Rechner.
Sind Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit steuerfrei?
Ja, im Nebenjob wie im Hauptjob sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Steuerfrei sind zum Beispiel bis zu 25 Prozent Zuschlag für Nachtarbeit, bis zu 50 Prozent für Sonntagsarbeit und bis zu 125 Prozent an gesetzlichen Feiertagen, jeweils bezogen auf einen Grundlohn bis 50 Euro je Stunde.
Im Minijob zählen steuerfreie Zuschläge nicht zur Minijob-Grenze von rund 603 Euro, Sie können also mit Zuschlägen etwas mehr verdienen, ohne die Grenze zu sprengen. Ihren effektiven Stundenlohn inklusive Zuschlägen prüfen Sie mit dem Stundenlohn-Rechner.
Was sollten Rentner beim Nebenjob steuerlich beachten?
Altersvollrentner dürfen seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Ein Minijob bleibt für sie steuerfrei, ein regulärer Nebenjob erhöht dagegen das zu versteuernde Einkommen und kann dazu führen, dass ein Teil der Rente steuerpflichtig wird.
Prüfen Sie deshalb vor einem größeren Nebenverdienst die Wirkung auf die Rentenbesteuerung. Der Rentenbesteuerungs-Rechner zeigt die Grenze, ab der Steuer anfällt, den Nettoverdienst der Brutto-Netto-Rechner.
