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Krypto-Steuer 2026: Haltefrist, Freigrenze und was DAC8 ändert

Nach zwölf Monaten Haltedauer sind Krypto-Gewinne steuerfrei, darunter gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro und der persönliche Steuersatz. Seit 2026 melden Börsen die Daten automatisch ans Finanzamt.

SteuerGenau Redaktion8. September 2026Zuletzt geprüft: 8. September 2026
Bitcoin coins placed on a laptop keyboard while a trading chart displays on the screen, showcasing digital finance.
Foto: Alesia Kozik / Pexels

Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?

Nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten ist der Verkaufsgewinn vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Wer Bitcoin, Ether oder eine andere Kryptowährung länger als ein Jahr hält, zahlt beim Verkauf keine Steuer. Grundlage ist die Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 EStG.

Innerhalb der zwölf Monate gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr. Bleibt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften darunter, fällt keine Steuer an. Wird sie um einen Euro überschritten, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Das ist der entscheidende Unterschied zu Aktien und ETFs: Dort gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ohne Haltefrist. Bei Krypto greift der persönliche Steuersatz, dafür aber nur ein Jahr lang. Was daraus konkret folgt, rechnet der Kryptosteuer-Rechner aus.

§

RECHNER ZUM ARTIKEL

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Spekulationssteuer

ca. 33.600 €

Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Rechnung nutzt eine vereinfachte Mittelwert-Näherung: Grenzsteuersatz bei zu versteuerndem Einkommen plus halbem Gewinn. Die exakte Steuer ermittelt das Finanzamt über die Veranlagung.

Verkaufsgewinn80.000 €
Grenzsteuersatz (Näherung)42 %
Steuer ca.33.600 €
Bleibt netto46.400 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Mit welchem Steuersatz werden Krypto-Gewinne besteuert?

Mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit der Abgeltungsteuer. Der Gewinn wird zum übrigen zu versteuernden Einkommen addiert und trifft dort auf Ihren Grenzsteuersatz, der zwischen 14 und 45 Prozent liegt.

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzSteuer auf 5.000 € Gewinn
bis 12.348 €0 %0 €
30.000 €ca. 31 %ca. 1.560 €
50.000 €ca. 38 %ca. 1.900 €
ab 69.878 €42 %2.100 €
ab 277.825 €45 %2.250 €

Werte ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, gerundet. Der Soli fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 Euro übersteigt. Ihren persönlichen Satz zeigt der Einkommensteuer-Rechner, den Begriff erklärt das Glossar unter Grenzsteuersatz.

Welche Coins gelten als verkauft: FIFO oder Durchschnitt?

Es gilt das First-in-first-out-Prinzip je Wallet: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Wer über mehrere Jahre nachgekauft hat, verkauft steuerlich also immer die ältesten und damit tendenziell die bereits steuerfreien Bestände.

Die Betrachtung erfolgt pro Wallet, nicht über alle Wallets hinweg. Wer gezielt junge und alte Bestände trennen will, kann das über getrennte Wallets tun. Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist kein Verkauf und löst keine Steuer aus, unterbricht aber auch nicht die Haltefrist.

Führen Sie deshalb eine lückenlose Transaktionshistorie mit Datum, Menge, Kurs und Gebühren. Ohne diese Daten kann das Finanzamt die Anschaffungskosten schätzen, und Schätzungen fallen selten zu Ihren Gunsten aus.

Ist der Tausch von Coin zu Coin steuerpflichtig?

Ja. Jeder Tausch ist steuerlich ein Verkauf und ein Ankauf zugleich. Wer Bitcoin gegen Ether tauscht, realisiert im selben Moment einen Gewinn oder Verlust auf die Bitcoin-Position und startet für die Ether-Position eine neue Zwölfmonatsfrist.

Das ist die häufigste Steuerfalle im Krypto-Bereich, weil dabei kein Euro fließt. Aktive Trader lösen über ein Jahr hinweg Dutzende steuerpflichtige Vorgänge aus, ohne je etwas auf ihr Bankkonto ausgezahlt zu haben.

Auch die Bezahlung mit Kryptowährung ist ein Veräußerungsgeschäft. Wer mit Bitcoin einen Laptop kauft, realisiert den Kursgewinn seit dem Erwerb. Für Verluste gilt die Kehrseite: Sie sind nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar, nicht mit Arbeitslohn oder Kapitalerträgen.

Wie werden Staking, Lending und Mining besteuert?

Laufende Erträge aus Staking und Lending sind sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 EStG. Dafür gilt eine eigene Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Wird sie überschritten, ist der gesamte Ertrag mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, bewertet zum Kurs am Zuflusstag.

Die früher diskutierte Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre für gestakte Coins ist vom Tisch. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 stellt klar, dass auch für gestakte oder verliehene Coins die einjährige Haltefrist gilt. Für den späteren Verkauf der so erhaltenen Coins läuft die Frist ab dem Zufluss.

Mining im größeren Stil kann als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Dann fallen Gewerbesteuer und Buchführungspflichten an, allerdings erst über dem Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag. Die Einzelheiten dazu stehen im Ratgeber Gewerbesteuer-Freibetrag 2026.

Was ändert sich 2026 durch DAC8?

Ab 2026 melden Krypto-Dienstleister die Transaktionsdaten ihrer Nutzer automatisch an die Finanzverwaltung, und die Mitgliedstaaten tauschen diese Daten untereinander aus. Grundlage ist die achte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie, in Deutschland umgesetzt durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz.

Praktisch heißt das: Das Finanzamt kennt Ihre Börsentransaktionen, bevor Sie die Steuererklärung abgeben. Die frühere Grauzone bei nicht deklarierten Krypto-Gewinnen existiert damit nicht mehr, auch nicht bei ausländischen Börsen innerhalb der EU.

Wer für vergangene Jahre nichts erklärt hat, sollte das prüfen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach Paragraf 371 AO ist nur wirksam, solange die Tat nicht entdeckt ist. Nach dem ersten automatischen Datenabgleich wird dieses Fenster deutlich enger.

Wo trage ich Krypto in der Steuererklärung ein?

Veräußerungsgewinne gehören in die Anlage SO, Zeile 41 bis 47, unter private Veräußerungsgeschäfte. Staking- und Lending-Erträge kommen in dieselbe Anlage unter sonstige Einkünfte. Kapitalerträge aus Krypto-ETPs dagegen gehören in die Anlage KAP.

Erklärungspflichtig sind Sie, sobald die Freigrenze von 1.000 Euro überschritten wird oder Sie ohnehin eine Erklärung abgeben müssen. Wann das der Fall ist, klärt der Ratgeber Muss ich eine Steuererklärung machen?.

Legen Sie der Erklärung eine nachvollziehbare Aufstellung bei: Kaufdatum, Verkaufsdatum, Menge, Kurse und Gebühren je Vorgang. Die Fristen für die Abgabe stehen im Steuertermin-Kalender.

Wie nutze ich Verluste richtig?

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechenbar. Sie mindern also nicht Ihr Gehalt und nicht Ihre Kapitalerträge, sondern nur andere Krypto- oder Immobilienveräußerungsgewinne innerhalb der Spekulationsfrist.

Nicht genutzte Verluste werden per Bescheid festgestellt und ins Folgejahr vorgetragen, zeitlich unbegrenzt. Ein Rücktrag in das Vorjahr ist ebenfalls möglich. Voraussetzung ist immer, dass Sie den Verlust in der Anlage SO erklären, sonst wird er nicht festgestellt.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Ein Verlust entsteht steuerlich erst mit dem Verkauf, nicht durch den Kursrückgang. Wer Verluste realisieren will, muss innerhalb der Zwölfmonatsfrist verkaufen, denn nach Ablauf sind Verluste genauso irrelevant wie Gewinne steuerfrei sind.

Was gilt für NFTs, Airdrops und Hardforks?

NFTs werden wie andere Kryptowerte behandelt: zwölf Monate Haltefrist, 1.000 Euro Freigrenze, persönlicher Steuersatz. Wer NFTs selbst erstellt und regelmäßig verkauft, gerät allerdings schnell in die Gewerblichkeit mit Umsatzsteuerpflicht.

Airdrops sind steuerpflichtig, wenn ihnen eine Gegenleistung gegenübersteht, etwa das Bereitstellen von Daten oder Werbung. Ein reiner Zufalls-Airdrop ohne Gegenleistung führt zu Anschaffungskosten von null, sodass beim späteren Verkauf innerhalb eines Jahres der volle Erlös steuerpflichtig ist.

Bei einer Hardfork werden die Anschaffungskosten der ursprünglichen Coins auf alt und neu aufgeteilt, im Verhältnis der Kurswerte am Tag der Abspaltung. Die Haltefrist der neuen Coins beginnt neu.

Wie dokumentiere ich Transaktionen richtig?

Sie brauchen für jede Transaktion sechs Angaben: Datum und Uhrzeit, Art des Vorgangs, Menge, Kurs in Euro zum Zeitpunkt des Vorgangs, Gebühren und die beteiligte Wallet oder Börse. Ohne diese Daten lässt sich weder die Haltefrist noch der Gewinn belegen.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei privaten Anlegern grundsätzlich die Dauer der Festsetzungsfrist, also mindestens vier Jahre nach Abgabe der Erklärung. Wer gewerblich handelt, unterliegt der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht nach Paragraf 147 AO.

Exportieren Sie die Transaktionshistorie mindestens einmal jährlich als CSV, und zwar von jeder genutzten Börse. Börsen stellen den Betrieb ein, sperren Konten oder begrenzen den Zugriff auf ältere Daten. Wer nach fünf Jahren einen Nachweis für einen Kauf braucht, bekommt ihn oft nicht mehr, und das Finanzamt setzt die Anschaffungskosten dann mit null an.

Wie werden Krypto-ETPs und Bitcoin-ETFs besteuert?

Anders als der direkte Coin-Kauf. Krypto-ETPs, die physisch mit einem Auslieferungsanspruch hinterlegt sind, werden von der Finanzverwaltung überwiegend wie ein Direktinvestment behandelt, sodass die Zwölfmonatsfrist greift. Ohne Auslieferungsanspruch gelten sie als Kapitalforderung und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Der Unterschied ist erheblich: Beim Direktinvestment sind Gewinne nach einem Jahr steuerfrei, beim Kapitalanlageprodukt fallen dauerhaft 25 Prozent zuzüglich Soli an, dafür greift der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro.

Bei in Deutschland aufgelegten Produkten behält die depotführende Bank die Steuer automatisch ein. Bei ausländischen Depots müssen Sie die Erträge selbst in der Anlage KAP erklären. Die Beträge rechnet der Abgeltungssteuer-Rechner aus, die jährliche Vorbelastung bei thesaurierenden Fonds der Vorabpauschale-Rechner.

Wann werde ich als gewerblicher Trader eingestuft?

Die Grenze ist nicht die Anzahl der Trades, sondern das Gesamtbild. Indizien für Gewerblichkeit sind der Einsatz von Fremdkapital, ein Handeln für fremde Rechnung, eine büromäßige Organisation und ein Auftreten am Markt wie ein Händler.

Reines Eigenhandeln mit eigenem Vermögen bleibt auch bei hoher Frequenz private Vermögensverwaltung. Das ist die gefestigte Linie der Rechtsprechung zum Wertpapierhandel, die die Finanzverwaltung auf Kryptowerte überträgt.

Wird Gewerblichkeit angenommen, ändert sich alles: Die Haltefrist entfällt, jeder Gewinn ist steuerpflichtig, es fällt Gewerbesteuer über dem Freibetrag von 24.500 Euro an, und es besteht Buchführungspflicht. Umgekehrt sind dann auch Verluste voll mit anderen Einkünften verrechenbar. Die Schwellen dazu stehen im Ratgeber Steuern als Selbstständiger.

Was passiert mit Kryptowährungen im Erbfall?

Kryptowerte gehören wie jedes andere Vermögen zum Nachlass und unterliegen der Erbschaftsteuer, bewertet mit dem Kurswert am Todestag. Die Freibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder gelten auch hier.

Für die Haltefrist gilt die Fußstapfentheorie: Der Erbe tritt in die Position des Erblassers ein und übernimmt dessen Anschaffungszeitpunkt. Waren die Coins beim Erblasser bereits länger als zwölf Monate im Bestand, kann der Erbe sie sofort steuerfrei verkaufen.

Das praktische Risiko ist ein anderes: Ohne Zugang zu Wallet und Seed-Phrase ist das Vermögen verloren, unabhängig von jeder Rechtslage. Hinterlegen Sie Zugangsdaten getrennt vom Testament an einem sicheren Ort und dokumentieren Sie, wo sie liegen. Die Freibeträge und Fristen im Erbfall erklärt der Ratgeber Erbschaftssteuer 2026.

Welche Strategie spart am meisten Steuern?

Die wirksamste Strategie ist Zeit. Wer Positionen mehr als zwölf Monate hält, zahlt null Steuern auf den Gewinn, und zwar unabhängig davon, ob es 1.000 oder 100.000 Euro sind. Kein anderes Anlageinstrument in Deutschland kennt diese Regel.

Zweitens: Verkäufe über den Jahreswechsel splitten. Wer zwei Teilverkäufe in zwei Kalenderjahre legt, nutzt die Freigrenze von 1.000 Euro zweimal. Drittens: Wallets trennen, damit FIFO gezielt die alten, steuerfreien Bestände trifft.

Vergleichen Sie zum Schluss die Alternativen. Bei ETFs und Aktien greifen Abgeltungsteuer, Sparer-Pauschbetrag und Vorabpauschale, was der Vorabpauschale-Rechner und der Abgeltungssteuer-Rechner abbilden. Für Immobilienverkäufe innerhalb der Zehnjahresfrist ist der Spekulationssteuer-Rechner zuständig.

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