Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag 2026?
Der Gewerbesteuer-Freibetrag beträgt 2026 unverändert 24.500 Euro im Jahr. Er gilt nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 GewStG nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG bekommen keinen Freibetrag.
Der Freibetrag wird vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet wird. Ein Einzelunternehmer mit 24.500 Euro Gewerbeertrag zahlt deshalb keinen Cent Gewerbesteuer. Eine GmbH mit demselben Ertrag zahlt bei einem Hebesatz von 400 Prozent bereits 3.430 Euro.
Wer bekommt den Freibetrag und wer nicht?
Entscheidend ist allein die Rechtsform, nicht die Größe des Betriebs oder die Branche.
| Rechtsform | Freibetrag | Anrechnung nach § 35 EStG |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 24.500 € | ja |
| GbR, OHG, KG | 24.500 € | ja |
| GmbH, UG | kein Freibetrag | nein |
| AG | kein Freibetrag | nein |
| GmbH & Co. KG | 24.500 € | ja, auf Ebene der Gesellschafter |
Bei Personengesellschaften gilt der Freibetrag einmal je Betrieb, nicht je Gesellschafter. Eine GbR mit drei Gesellschaftern hat also 24.500 Euro Freibetrag, nicht dreimal 24.500 Euro.
Freiberufler zahlen gar keine Gewerbesteuer, weil sie kein Gewerbe betreiben. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Journalisten. Die Abgrenzung ist im Einzelfall streitanfällig, etwa bei IT-Dienstleistern.
Ab welchem Gewinn zahlt man Gewerbesteuer?
Ein Einzelunternehmer zahlt ab einem Gewerbeertrag von 24.501 Euro Gewerbesteuer, und zwar zunächst nur auf den übersteigenden Betrag. Die Tabelle zeigt die Belastung bei einem Hebesatz von 400 Prozent.
| Gewerbeertrag | nach Freibetrag | Messbetrag (3,5 %) | Gewerbesteuer bei 400 % |
|---|---|---|---|
| 24.500 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 30.000 € | 5.500 € | 192,50 € | 770 € |
| 50.000 € | 25.500 € | 892,50 € | 3.570 € |
| 80.000 € | 55.500 € | 1.942,50 € | 7.770 € |
| 120.000 € | 95.500 € | 3.342,50 € | 13.370 € |
Der Gewerbeertrag wird vor Abzug des Freibetrags auf volle 100 Euro nach unten abgerundet. Ihren eigenen Fall rechnet der Gewerbesteuer-Rechner durch, die gesamte Steuerlast als Selbstständiger der Selbstständige-Steuer-Rechner.
Warum zahlen Einzelunternehmer am Ende oft gar keine Gewerbesteuer?
Weil die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Angerechnet wird das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf die anteilige Einkommensteuer.
Bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer damit praktisch vollständig aus. Erst darüber bleibt eine echte Mehrbelastung. Bei einem Hebesatz von 490 Prozent, wie ihn München erhebt, bleibt ein Teil der Gewerbesteuer endgültig hängen.
Für die GmbH gibt es diese Anrechnung nicht. Dort steht die Gewerbesteuer neben der Körperschaftsteuer von 15 Prozent und dem Solidaritätszuschlag. Das ist neben dem fehlenden Freibetrag der zweite Grund, warum dieselbe Gewerbesteuer eine Kapitalgesellschaft härter trifft.
Wie stark wirkt der Hebesatz Ihrer Gemeinde?
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und liegt in Deutschland meist zwischen 350 und 500 Prozent. Bei 80.000 Euro Gewerbeertrag und einem Messbetrag von 1.942,50 Euro ergibt das eine Spanne von mehreren tausend Euro im Jahr.
Prüfen Sie den aktuellen Hebesatz immer bei Ihrer Gemeinde, denn die Sätze ändern sich jährlich. Für Betriebe ohne festen Standort kann der Sitz erhebliche Auswirkungen haben, weshalb kleine Gemeinden im Umland großer Städte gezielt mit niedrigen Hebesätzen werben.
Wer mehrere Betriebsstätten unterhält, muss den Messbetrag nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die Gemeinden zerlegen. Für Einzelunternehmen mit einem Standort spielt das keine Rolle.
Ein Beispiel zur Größenordnung: Bei 80.000 Euro Gewerbeertrag und einem Messbetrag von 1.942,50 Euro kostet ein Hebesatz von 350 Prozent 6.798,75 Euro, einer von 490 Prozent dagegen 9.518,25 Euro. Zwischen einer günstigen Umlandgemeinde und einer teuren Großstadt liegen bei identischem Gewinn also 2.719,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Für Einzelunternehmer relativiert die Anrechnung nach § 35 EStG diesen Unterschied allerdings weitgehend, für die GmbH nicht.
Welche Fehler kosten beim Freibetrag Geld?
- Freibetrag mehrfach angesetzt. Wer zwei Einzelunternehmen betreibt, bekommt zweimal den Freibetrag, aber nur wenn es sich tatsächlich um getrennte Betriebe handelt. Bei einer GbR gilt er einmal je Betrieb.
- Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgezogen. Seit 2008 ist sie nicht mehr abziehbar und mindert weder den Gewinn noch die eigene Bemessungsgrundlage.
- Anrechnung nicht beantragt. Die Anrechnung nach § 35 EStG erfolgt über die Einkommensteuererklärung. Ohne Angabe der Messbeträge bleibt sie aus.
- Hinzurechnungen übersehen. Ein Viertel der Schuldzinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten wird hinzugerechnet, soweit die Summe 200.000 Euro übersteigt. Das kann den Gewerbeertrag deutlich über den Gewinn heben.
Weitere Begriffe erklärt das Steuer-Glossar, die passenden Werkzeuge finden Sie unter Rechner für Selbstständige.
Was genau ist der Gewerbeertrag?
Der Gewerbeertrag ist der nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn, korrigiert um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen. Bei den meisten kleinen Betrieben entspricht er ungefähr dem steuerlichen Gewinn, weshalb der Freibetrag dort direkt auf den Gewinn wirkt.
Zwei Korrekturen verschieben das Ergebnis bei größeren Betrieben spürbar. Hinzugerechnet wird ein Viertel der Finanzierungsaufwendungen, also vor allem Schuldzinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten, soweit die Summe 200.000 Euro übersteigt. Damit erfasst die Gewerbesteuer auch fremdfinanzierte Betriebe. Gekürzt wird gegenläufig um 1,2 Prozent des Einheitswerts betrieblicher Grundstücke, weil darauf bereits Grundsteuer liegt.
Für reine Grundstücksunternehmen gibt es zusätzlich die erweiterte Kürzung, die Erträge aus der Vermietung faktisch von der Gewerbesteuer freistellt. Wer Immobilien im Betriebsvermögen hält, sollte das prüfen lassen, weil die Voraussetzungen eng sind und schon geringe gewerbliche Nebentätigkeiten die Kürzung kippen.
Wie funktionieren die Vorauszahlungen?
Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich vorausgezahlt, jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Grundlage ist die zuletzt festgesetzte Steuer, weshalb das erste Geschäftsjahr oft ohne Vorauszahlungen läuft und im zweiten Jahr eine Nachzahlung plus laufende Vorauszahlungen zusammenkommen.
Diese Doppelbelastung im zweiten Jahr bringt regelmäßig junge Betriebe in Liquiditätsnot. Wer absehbar weniger verdient als im Vorjahr, kann bei der Gemeinde eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Umgekehrt lohnt es sich, bei stark steigendem Gewinn freiwillig aufzustocken, um die Nachzahlung zu strecken.
Zuständig ist ein zweistufiges Verfahren: Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an und erhebt die Steuer. Einwände gegen die Höhe des Gewerbeertrags richten sich deshalb an das Finanzamt, nicht an die Gemeinde. An welchen Terminen was fällig wird, zeigt die Übersicht Steuertermine.
Gilt der volle Freibetrag auch im Gründungsjahr?
Ja. Der Freibetrag von 24.500 Euro wird nicht zeitanteilig gekürzt, auch wenn der Betrieb erst im November eröffnet wurde. Für ein Rumpfwirtschaftsjahr steht er also in voller Höhe zur Verfügung, was Gründungen im zweiten Halbjahr steuerlich begünstigt.
Dasselbe gilt bei einer Betriebsaufgabe im laufenden Jahr. Der laufende Gewerbeertrag bis zur Aufgabe wird um den vollen Freibetrag gemindert. Der Aufgabegewinn selbst unterliegt beim Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften ohnehin nicht der Gewerbesteuer, bei Kapitalgesellschaften dagegen schon.
