Für Einzelunternehmer richtet sich die Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen, nicht nach dem Umsatz. Bei einem Gewerbebetrieb kann Gewerbesteuer hinzukommen. Umsatzsteuer folgt eigenen Regeln und ist getrennt zu planen. Eine pauschale Aussage wie „30 Prozent vom Umsatz zurücklegen“ passt deshalb nicht zuverlässig zu jeder Tätigkeit.
Welche Steuer knüpft an welche Größe an?
| Steuer | Ausgangspunkt | Wichtige Unterscheidung |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Zu versteuerndes Einkommen | Gewinn, andere Einkünfte und persönliche Abzüge |
| Gewerbesteuer | Gewerbeertrag | Gewerbe statt freiberuflicher Tätigkeit; Freibetrag und Hebesatz |
| Umsatzsteuer | Umsätze und Leistungsart | Befreiung, Steuersatz, Vorsteuer und Kleinunternehmerregelung |
Die Tabelle beschreibt insbesondere natürliche Personen. Eine GmbH zahlt andere Ertragsteuern und kann nicht unverändert mit einem Rechner für selbstständige Einzelpersonen behandelt werden.
Quellen: § 32a EStG: Einkommensteuertarif; § 11 GewStG: Freibetrag und Messzahl; § 19 UStG: Kleinunternehmer
Wie gelangen Sie vom Umsatz zur Einkommensteuer?
Modell: 50.000 Euro Betriebseinnahmen minus 15.000 Euro abziehbare Betriebsausgaben ergeben 35.000 Euro Gewinn. Dieser Gewinn ist noch nicht automatisch das zu versteuernde Einkommen. Weitere Einkünfte, Sonderausgaben und andere Abzüge verändern die Grundlage.
Erst wenn das zu versteuernde Einkommen im Beispiel feststeht und tatsächlich 30.000 Euro beträgt, ergibt der Einkommensteuertarif 2026 bei Einzelveranlagung 4.217 Euro. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und andere Steuern sind damit nicht mitberechnet.
Quellen: § 32a EStG: Einkommensteuertarif; § 4 EStG: Gewinn
Wie planen Sie Rücklagen ohne falsche Pauschale?
Erstellen Sie eine Jahresprognose des Gewinns und berücksichtigen Sie Ihre übrigen steuerlichen Verhältnisse. Ziehen Sie von der geschätzten Jahressteuer die voraussichtlich anrechenbare Lohnsteuer und bereits geleisteten Vorauszahlungen ab. Verteilen Sie den verbleibenden Finanzierungsbedarf auf die verbleibenden Monate.
Modell: 8.000 Euro prognostizierte Steuer minus 5.000 Euro erwartete anrechenbare Zahlungen lassen 3.000 Euro ungedeckt. Bei sechs verbleibenden Monaten wären dafür 500 Euro monatlich zurückzulegen. Die 8.000 Euro sind eine ausdrücklich angenommene Prognose, kein Steuersatz. Umsatzsteuer und Sozialversicherung benötigen eigene Positionen.
Quellen: § 32a EStG: Einkommensteuertarif; § 37 EStG: Vorauszahlungen
Was prüfen Sie nach dem Start und bei schwankendem Gewinn?
- Tätigkeit steuerlich erfassen und freiberufliche oder gewerbliche Einordnung klären.
- Gewinnermittlungsart und Umsatzsteuerbehandlung festlegen.
- Vorauszahlungsbescheide und Zahlungszeitpunkte in die Liquiditätsplanung aufnehmen.
- Bei deutlicher Gewinnänderung eine Anpassung der Vorauszahlungen prüfen.
- Krankenversicherung und gegebenenfalls Altersvorsorge zusätzlich zur Steuer finanzieren.
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit kommt der Gewinn grundsätzlich zu den übrigen Einkünften hinzu. Der Grundfreibetrag steht nicht für jede einzelne Tätigkeit erneut zur Verfügung.
Quellen: § 32a EStG: Einkommensteuertarif; § 4 EStG: Gewinn; § 37 EStG: Vorauszahlungen
Häufige Fragen
Sind Freiberufler automatisch Kleinunternehmer?
Nein. Freiberuflichkeit betrifft die Art der Einkünfte. Die Kleinunternehmerregelung gehört zur Umsatzsteuer und hat eigene Voraussetzungen.
Quellen: § 19 UStG: Kleinunternehmer
Ist unter 24.500 Euro Gewinn alles steuerfrei?
Nein. Der Betrag betrifft den Gewerbesteuer-Freibetrag für begünstigte natürliche Personen und Personengesellschaften. Einkommensteuer und Umsatzsteuer folgen anderen Regeln.
Quellen: § 32a EStG: Einkommensteuertarif; § 11 GewStG: Freibetrag und Messzahl
Passende Rechner und nächste Schritte
- Steuerbelastung für Selbstständige überschlagen
- EÜR Schritt für Schritt
- Kleinunternehmergrenzen prüfen
Quellen und Berechnungsgrundlage
Die Beispiele beziehen sich auf 2026, soweit beim jeweiligen Beispiel kein anderes Jahr genannt ist. Hypothetische Eingaben sind als solche gekennzeichnet. Allgemeine Information; keine individuelle Steuerberatung.




