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Steuern als Selbstständiger 2026: Welche Sie zahlen und wie viel

Einkommensteuer ab 12.348 Euro Gewinn, Gewerbesteuer erst ab 24.500 Euro, Umsatzsteuer ab 25.000 Euro Vorjahresumsatz. Alle Schwellen und Termine für 2026.

SteuerGenau Redaktion30. Juli 2026Zuletzt geprüft: 30. Juli 2026
Steuern als Selbstständiger 2026: Welche Sie zahlen und wie viel

Welche Steuern zahlen Selbstständige 2026?

Selbstständige zahlen 2026 drei Steuern, aber selten alle drei: Einkommensteuer auf den Gewinn ab 12.348 Euro, Gewerbesteuer erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag und Umsatzsteuer, sobald der Vorjahresumsatz 25.000 Euro übersteigt. Freiberufler zahlen nie Gewerbesteuer, unabhängig vom Gewinn.

Die Bemessungsgrundlage ist immer der Gewinn, nicht der Umsatz. Gewinn ist Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Wer 80.000 Euro einnimmt und 45.000 Euro ausgibt, versteuert 35.000 Euro.

Wie viel Einkommensteuer zahlen Selbstständige?

Der Tarif ist identisch mit dem von Angestellten. Nach Paragraf 32a EStG bleiben 12.348 Euro steuerfrei. Darüber beginnt der Eingangssteuersatz bei 14 Prozent und steigt bis 42 Prozent ab 69.878 Euro zu versteuerndem Einkommen. Ab 277.825 Euro gelten 45 Prozent.

Ein Beispiel: 45.000 Euro Gewinn ergeben nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen ein zu versteuerndes Einkommen von rund 38.000 Euro. Darauf fallen etwa 7.000 Euro Einkommensteuer an, ein Durchschnittssatz von rund 18 Prozent. Den genauen Betrag rechnet der Einkommensteuer-Rechner aus.

Solidaritätszuschlag fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 Euro übersteigt. Das entspricht etwa 105.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei Einzelveranlagung.

Ab welchem Gewinn wird welche Steuer fällig?

SteuerSchwelle 2026Gilt für
Einkommensteuer12.348 Euro zu versteuerndes Einkommenalle
Gewerbesteuer24.500 Euro GewerbeertragGewerbetreibende, nicht Freiberufler
Umsatzsteuer25.000 Euro Vorjahresumsatzalle, außer Kleinunternehmer
Solidaritätszuschlag20.350 Euro Einkommensteueralle

Freiberufler oder Gewerbe: Was ist der Unterschied?

Freiberufler nach Paragraf 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer und brauchen keine Gewerbeanmeldung. Dazu zählen Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer und Programmierer, die konzeptionell arbeiten.

Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, aber erst über dem Freibetrag von 24.500 Euro. Bei einem Gewerbeertrag von 60.000 Euro sind nur 35.500 Euro Bemessungsgrundlage. Die Gewerbesteuer wird zudem nach Paragraf 35 EStG bis zum 4-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass sie bei Hebesätzen bis rund 400 Prozent faktisch neutral bleibt. Details im Ratgeber zum Gewerbesteuer-Freibetrag.

Wann muss ich Vorauszahlungen leisten?

Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, sobald die Jahressteuer voraussichtlich 400 Euro übersteigt. Fällig sind sie am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, also vierteljährlich zu je einem Viertel.

Im ersten Jahr gibt es meist keine Vorauszahlungen, weil das Finanzamt noch keine Zahlen kennt. Das führt oft zur teuersten Überraschung der Selbstständigkeit: Im zweiten Jahr werden die Steuer für Jahr eins und vier Vorauszahlungen für Jahr zwei gleichzeitig fällig. Wer im ersten Jahr nichts zurücklegt, zahlt im zweiten doppelt.

Als Faustregel sollten 30 bis 40 Prozent des Gewinns auf einem separaten Konto liegen. Alle Fristen stehen im Steuertermin-Kalender.

Was kommt neben den Steuern dazu?

Selbstständige zahlen die Krankenversicherung allein, ohne Arbeitgeberanteil. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen 14,6 Prozent Beitragssatz plus durchschnittlich 2,9000000000000004 Prozent Zusatzbeitrag auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro im Jahr.

Rentenversicherungspflicht besteht nur für bestimmte Gruppen, etwa Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken, Lehrer, Pflegekräfte und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber. Der Selbstständigen-Rechner zeigt Steuer und Sozialabgaben zusammen.

Welche Fehler kosten am meisten?

Der teuerste Fehler ist die fehlende Rücklage für Vorauszahlungen. Der zweitteuerste ist die Kleinunternehmerregelung: Wer sie wählt, weist keine Umsatzsteuer aus, darf aber auch keine Vorsteuer ziehen. Bei hohen Anfangsinvestitionen ist der Verzicht darauf oft günstiger.

Dritter Klassiker: private Ausgaben als Betriebsausgaben zu buchen. Das Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn es ein abgeschlossener Raum ist, der so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Sonst greift die Homeoffice-Pauschale mit 6 Euro je Tag und höchstens 1.260 Euro im Jahr.

Wann muss ich Umsatzsteuer ausweisen?

Die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG gilt 2026, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt. Wer darunter liegt, weist keine Umsatzsteuer aus und meldet auch keine an.

Der Verzicht auf die Regelung bindet fünf Jahre, kann sich aber lohnen. Wer im ersten Jahr 15.000 Euro in Ausstattung investiert, holt sich als Regelbesteuerer rund 2.400 Euro Vorsteuer zurück. Als Kleinunternehmer bleibt dieses Geld beim Finanzamt. Faustregel: Bei überwiegend gewerblichen Kunden, die die Umsatzsteuer ohnehin ziehen, und hohen Anfangsinvestitionen ist die Regelbesteuerung günstiger. Bei Privatkunden ist die Kleinunternehmerregelung ein echter Preisvorteil von 19 Prozent.

Wer die Grenze im laufenden Jahr überschreitet, wird ab dem Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Die Voranmeldung ist im ersten und zweiten Jahr monatlich abzugeben, danach richtet sich der Rhythmus nach der Zahllast des Vorjahres. Die Beträge rechnet der Mehrwertsteuer-Rechner aus.

Wie viel sollte ich zurücklegen?

Rechnen Sie mit 30 bis 40 Prozent des Gewinns für Einkommensteuer und Sozialabgaben, plus die vereinnahmte Umsatzsteuer, die nie Ihnen gehört. Wer 19 Prozent Umsatzsteuer kassiert und ausgibt, hat im nächsten Quartal ein Liquiditätsproblem.

JahresgewinnEinkommensteuer ca.Durchschnittssatz
25.000 €2.600 €10,4 %
40.000 €7.600 €19,0 %
60.000 €15.000 €25,0 %
90.000 €26.700 €29,7 %

Werte gerundet, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer und ohne Sonderausgaben. Der Durchschnittssatz steigt langsamer als der Grenzsteuersatz, weil der Grundfreibetrag und die unteren Tarifzonen immer erhalten bleiben.

Welche Erklärungen muss ich abgeben?

Pflicht sind die Einkommensteuererklärung mit der Anlage S für Freiberufler oder Anlage G für Gewerbetreibende, die Anlage EÜR und bei Regelbesteuerung die Umsatzsteuererklärung. Gewerbetreibende über dem Freibetrag geben zusätzlich die Gewerbesteuererklärung ab.

Alles läuft elektronisch über ELSTER. Die Frist für 2026 endet am 31. Juli 2027, mit Steuerberater verlängert sie sich deutlich. Wie die Gewinnermittlung im Detail funktioniert, steht im Ratgeber zur EÜR.

Was gilt für nebenberufliche Selbstständigkeit?

Wer neben dem Hauptjob selbstständig arbeitet, zahlt auf den Gewinn ganz normal Einkommensteuer. Der Gewinn wird zum Arbeitslohn addiert und trifft auf Ihren persönlichen Grenzsteuersatz, der durch das Gehalt bereits hoch sein kann. Bei 50.000 Euro Gehalt und 8.000 Euro Nebengewinn zahlen Sie auf diese 8.000 Euro rund 35 Prozent, nicht den Eingangssteuersatz.

Sozialversicherungsrechtlich bleibt die Selbstständigkeit nebenberuflich, solange sie weniger Zeit und weniger Einkommen als der Hauptjob beansprucht. Dann läuft die Krankenversicherung über den Arbeitgeber weiter und auf den Nebengewinn fallen keine zusätzlichen Beiträge an. Kippt das Verhältnis, stuft die Kasse Sie als hauptberuflich selbstständig ein, was den vollen eigenen Beitrag auslöst.

Steuerfrei bleiben nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder oder Betreuer bis 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale bis 840 Euro. Beides gilt nur für Tätigkeiten im gemeinnützigen oder öffentlichen Bereich. Wie sich zusätzliche Einkünfte auf die Gesamtsteuer auswirken, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

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