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EÜR 2026: Gewinn ermitteln als Selbstständiger, Schritt für Schritt

Einnahmen minus Ausgaben, nach dem Zuflussprinzip. Wer die EÜR nutzen darf, welche Ausgaben zählen und wo die Grenze zur Bilanzpflicht liegt.

SteuerGenau Redaktion30. Juli 2026Zuletzt geprüft: 30. Juli 2026
EÜR 2026: Gewinn ermitteln als Selbstständiger, Schritt für Schritt

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die EÜR nach Paragraf 4 Absatz 3 EStG ist die einfache Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben gleich Gewinn. Es gibt keine Bilanz, keine Inventur und keine doppelte Buchführung.

Wer 80.000 Euro einnimmt und 45.000 Euro ausgibt, hat 35.000 Euro Gewinn. Genau dieser Betrag geht in die Einkommensteuererklärung und wird nach dem Tarif des Einkommensteuer-Rechners versteuert.

Wer darf die EÜR nutzen?

Freiberufler dürfen sie immer nutzen, unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Gewerbetreibende dürfen, solange sie unter beiden Grenzen bleiben: 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn im Wirtschaftsjahr.

GruppeEÜR erlaubtGrenze
Freiberuflerimmerkeine
Gewerbetreibendebis zur Grenze800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
Eingetragene Kaufleutenur unter der Grenzesonst Bilanzpflicht
GmbH, UG, AGnieimmer Bilanz

Wird eine Grenze überschritten, fordert das Finanzamt zur Bilanzierung auf. Die Pflicht beginnt erst im Jahr nach der Aufforderung, Sie haben also Vorlauf.

Was bedeutet das Zuflussprinzip?

Entscheidend ist der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Eine Rechnung vom 20. Dezember 2026, die am 10. Januar 2027 bezahlt wird, gehört in den Gewinn des Jahres 2027.

Daraus ergibt sich der wichtigste Steuerhebel der EÜR: Sie können den Gewinn durch die Zahlungssteuerung verschieben. Wer ein starkes Jahr hatte, zieht Anschaffungen ins alte Jahr vor oder stellt Rechnungen später. Ausnahme sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Miete, die innerhalb von zehn Tagen um den Jahreswechsel dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugeordnet werden.

Welche Betriebsausgaben zählen?

Abziehbar ist alles, was betrieblich veranlasst ist: Wareneinkauf, Miete für Geschäftsräume, Versicherungen, Fachliteratur, Fortbildung, Software, Telefon, Fahrtkosten und Honorare für Dritte.

Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto sind im Jahr der Anschaffung voll abziehbar. Darüber wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben, bei Computern und Software regelmäßig über ein Jahr, bei Büromöbeln über 13 Jahre. Die Abschreibung rechnet der AfA-Rechner aus.

Teilweise abziehbar sind Bewirtungskosten mit 70 Prozent und das häusliche Arbeitszimmer nur unter strengen Bedingungen. Ohne eigenen Raum bleibt die Homeoffice-Pauschale mit 6 Euro je Tag und höchstens 1.260 Euro im Jahr.

Wie gebe ich die EÜR ab?

Die Anlage EÜR ist Pflicht und muss elektronisch über ELSTER übermittelt werden, zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Eine formlose Aufstellung akzeptiert das Finanzamt nicht mehr.

Die Abgabefrist für 2026 endet am 31. Juli 2027, mit Steuerberater deutlich später. Alle Termine stehen im Steuertermin-Kalender. Aufbewahren müssen Sie Belege zehn Jahre lang.

Welche Fehler fallen bei der Prüfung auf?

Der Klassiker ist die private Mitbenutzung. Handy, Auto und Internet werden fast nie zu 100 Prozent betrieblich genutzt. Setzen Sie realistische Anteile an, etwa 70 Prozent für das Diensthandy, sonst kürzt das Finanzamt pauschal.

Zweiter Klassiker: fehlende Bewirtungsbelege mit Anlass und Teilnehmern. Ohne diese Angaben ist der Abzug komplett gestrichen, nicht nur zu 30 Prozent gekürzt. Was insgesamt an Steuern und Abgaben zusammenkommt, zeigt der Selbstständigen-Rechner, den Überblick gibt der Ratgeber zu Steuern für Selbstständige.

Wie hängt die EÜR mit der Umsatzsteuer zusammen?

In der EÜR werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich netto erfasst, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die vereinnahmte Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer laufen als durchlaufende Posten separat und tauchen in eigenen Zeilen der Anlage EÜR auf.

Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG erfassen dagegen brutto, weil sie keine Vorsteuer ziehen dürfen. Für sie ist der Bruttobetrag die Betriebsausgabe. Wer von der Kleinunternehmerregelung in die Regelbesteuerung wechselt, muss die Systematik zum Stichtag umstellen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung folgt demselben Zuflussprinzip, wenn Sie die Ist-Versteuerung beantragt haben. Diese ist bis 800.000 Euro Umsatz möglich und schont die Liquidität erheblich, weil Sie Umsatzsteuer erst abführen, wenn der Kunde bezahlt hat. Die Beträge rechnet der Mehrwertsteuer-Rechner.

Was passiert bei einem Verlust?

Ein negativer Gewinn ist ein Verlust und mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Haben Sie daneben Arbeitslohn, wird der Verlust direkt verrechnet, was oft zu einer Erstattung führt.

Bleibt ein Rest, können Sie ihn ins Vorjahr zurücktragen und dort bereits gezahlte Steuer zurückholen, oder unbegrenzt in künftige Jahre vortragen. Das Finanzamt stellt den verbleibenden Verlustvortrag jährlich gesondert fest.

Vorsicht bei dauerhaften Verlusten: Nach mehreren Jahren ohne Gewinnaussicht kann das Finanzamt Liebhaberei annehmen und die Verluste rückwirkend streichen. Eine plausible Gewinnprognose gehört deshalb in die Unterlagen.

Wie organisiere ich Belege richtig?

Es gilt der Grundsatz keine Buchung ohne Beleg. Digitale Rechnungen müssen unveränderbar und maschinell auswertbar zehn Jahre archiviert werden, ein Ordner auf dem Desktop genügt den Anforderungen nicht.

UnterlageAufbewahrung
Rechnungen, Belege, Kontoauszüge10 Jahre
Anlage EÜR, Steuererklärungen10 Jahre
Geschäftsbriefe, Angebote6 Jahre

Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag erfolgt ist. Wer Belege monatlich statt jährlich erfasst, spart am Jahresende mehrere Tage Arbeit und findet fehlende Rechnungen, solange sie sich noch beschaffen lassen. Die Fristen für die Abgabe stehen im Steuertermin-Kalender.

Wie senke ich den Gewinn vor dem Jahresende?

Der Investitionsabzugsbetrag nach Paragraf 7g EStG erlaubt es, bis zu 50 Prozent der Kosten einer geplanten Anschaffung schon heute abzuziehen, obwohl Sie erst in den kommenden drei Jahren kaufen. Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 Euro.

Wer 2026 einen Gewinn von 60.000 Euro hat und 2027 einen Transporter für 40.000 Euro plant, zieht bereits 2026 bis zu 20.000 Euro ab. Der Gewinn sinkt auf 40.000 Euro, die Steuerersparnis liegt bei rund 7.000 Euro. Wird die Investition nicht getätigt, wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.

Daneben wirkt das Zuflussprinzip als einfachster Hebel: Anschaffungen bis 800 Euro netto noch im alten Jahr bezahlen, Ausgangsrechnungen erst im Januar stellen. Beides ist zulässige Gestaltung, solange die Zahlungen real erfolgen. Die Abschreibung größerer Anschaffungen rechnet der AfA-Rechner.

Brauche ich eine Buchhaltungssoftware?

Pflicht ist sie nicht, praktisch aber kaum verzichtbar, weil die Anlage EÜR und die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch authentifiziert übermittelt werden müssen. Das kostenlose ELSTER-Portal reicht dafür aus, verlangt aber, dass Sie die Summen selbst ermitteln.

Ab etwa 100 Belegen im Jahr rechnet sich eine Software, die Bankumsätze automatisch zuordnet und die Anlage EÜR direkt füllt. Die Kosten dafür sind selbst wieder voll als Betriebsausgabe abziehbar.

Wichtig ist die revisionssichere Ablage. Belege müssen unveränderbar gespeichert und jederzeit lesbar sein. Eine einfache Ordnerstruktur mit monatlichen Unterordnern und eindeutiger Benennung reicht aus, solange die Originaldateien nicht nachträglich bearbeitet werden.

Trennen Sie außerdem betriebliche und private Konten. Ein eigenes Geschäftskonto ist zwar für Einzelunternehmer keine Pflicht, erspart aber bei einer Prüfung die Offenlegung sämtlicher privater Kontobewegungen. Das Finanzamt darf bei gemischten Konten den kompletten Auszug anfordern.

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