Wer hat 2026 Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben 2026 rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland: Mieter mit eigenem Einkommen, das für die Miete nicht ganz reicht. Dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Studierende ohne BAföG-Anspruch. Kein Wohngeld erhalten Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, weil deren Unterkunftskosten bereits in der jeweiligen Leistung stecken.
Die Zahl der Berechtigten nennt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 hat sich der Kreis der Berechtigten und die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes deutlich ausgeweitet, trotzdem lassen viele Haushalte ihren Anspruch schlicht verfallen, weil sie ihn nicht kennen. Gerade Rentner mit kleiner Rente und Alleinerziehende sollten deshalb rechnen.
Zwei Sonderfälle sind wichtig: Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie beantragen statt des Mietzuschusses den Lastenzuschuss, der nach denselben Regeln funktioniert. Studierende erhalten Wohngeld nur, wenn sie dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben, etwa im Zweitstudium oder nach Überschreiten der Altersgrenze.
RECHNER ZUM ARTIKEL
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr geschätztes Wohngeld 2026
ca. 94 € / Monat
Geschätzt nach der Wohngeldformel des § 19 WoGG für 2 Personen. Das wären 1.128 € im Jahr. Unverbindliche Schätzung, den Anspruch prüft die Wohngeldstelle.
| Monatliches Bruttoeinkommen | 1.800 € |
| Pauschale Abzüge (30 %) | - 540 € |
| Anrechenbares Einkommen Y | 1.260 € |
| Bruttokaltmiete | 700 € |
| Höchstbetrag Mietenstufe III | 530 € |
| Berücksichtigte Miete M | 530 € |
| Geschätztes Wohngeld pro Monat | 94 € |
✓Stand 2026 · vereinfachte Wohngeldformel Par. 19 WoGG, ohne Heizkosten-/Klimakomponente und Freibeträge · verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Den tatsächlichen Anspruch prüft die Wohngeldstelle
Dieser Rechner schätzt nach der Wohngeldformel des § 19 WoGG. Nicht berücksichtigt sind Heizkosten- und Klimakomponente, Freibeträge (z. B. für Alleinerziehende oder bei Schwerbehinderung) und die Vermögensprüfung. Verbindlich entscheidet allein die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises über den Antrag.
Ihre Miete wird nur bis 530 € berücksichtigt
Ihre Bruttokaltmiete von 700 € liegt über dem Höchstbetrag für 2 Personen in Mietenstufe III. Der Teil darüber (170 €) bleibt beim Wohngeld unberücksichtigt und mindert den Zuschuss faktisch.
Das wären 1.128 € im Jahr, ab Antragsmonat
Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht, in der Regel für 12 Monate. Rückwirkend gibt es nichts: Wer den Antrag aufschiebt, verliert jeden Monat bares Geld. Der Antrag ist in den meisten Bundesländern auch online möglich.
Wohngeld ist kein Bürgergeld und wird nicht zurückgezahlt
Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Wohnkosten für Haushalte mit eigenem Einkommen, etwa aus Arbeit oder Rente. Es muss nicht zurückgezahlt werden und ist steuerfrei. Wer Bürgergeld bezieht, erhält kein Wohngeld, da die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind.
Wie hoch ist das Wohngeld 2026?
Die Höhe bestimmt die Wohngeldformel des § 19 WoGG aus drei Größen: Haushaltsgröße, anrechenbarem Einkommen und Miete bis zum Höchstbetrag der Mietenstufe. Ein 2-Personen-Haushalt mit 1.900 Euro Brutto und 650 Euro Kaltmiete in Mietenstufe IV erhält geschätzt rund 90 Euro pro Monat, also etwa 1.080 Euro im Jahr.
Die Formel lautet 1,15 x (M - (a + b x M + c x Y) x Y). M ist die berücksichtigte Miete, Y das monatliche Gesamteinkommen; a, b und c sind gesetzlich festgelegte Parameter je Haushaltsgröße aus der Anlage zum § 19 WoGG. Das Wohngeld sinkt dadurch mit steigendem Einkommen gleitend statt sprunghaft. Beträge unter 10 Euro pro Monat werden nach § 21 WoGG nicht bewilligt.
Wie viel Ihrer Miete überhaupt zählt, entscheidet die Mietenstufe Ihrer Gemeinde: Jede Kommune ist einer von sieben Stufen zugeordnet, Stufe I steht für günstige Regionen, Stufe VII für die teuersten Städte wie München. Bis zum Höchstbetrag der Stufe wird Ihre Bruttokaltmiete berücksichtigt, darüber liegende Miete zählt nicht mit (§ 12 WoGG).
| Haushalt | Stufe I | Stufe III | Stufe IV | Stufe VII |
|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 347 € | 438 € | 491 € | 651 € |
| 2 Personen | 420 € | 530 € | 595 € | 788 € |
| 3 Personen | 501 € | 631 € | 708 € | 937 € |
| 4 Personen | 584 € | 736 € | 825 € | 1.092 € |
Alle Höchstbeträge in Euro pro Monat, ohne die zusätzliche Heizkosten- und Klimakomponente des Wohngeld-Plus-Gesetzes, die die Wohngeldstelle automatisch aufschlägt. Im Beispiel oben bleiben deshalb 55 Euro der 650-Euro-Miete unberücksichtigt, weil der Höchstbetrag der Stufe IV bei 595 Euro liegt. Derselbe Haushalt bekäme in einer Stufe-VI-Stadt spürbar mehr Wohngeld, obwohl Einkommen und Miete identisch sind. Eine erste Schätzung mit Ihren eigenen Werten liefert der Wohngeld-Rechner.
Welche Einkommensgrenzen gelten beim Wohngeld?
Eine feste Einkommensgrenze in Euro gibt es nicht: Sie ergibt sich für jeden Haushalt aus Miete, Mietenstufe und Haushaltsgröße. Als grobe Orientierung kommt ein 1-Personen-Haushalt je nach Region mit bis zu etwa 1.400 bis 1.900 Euro brutto in Frage, Familien entsprechend höher. Der Anspruch läuft nach oben aus, sobald das rechnerische Wohngeld unter 10 Euro fällt.
Ausgangspunkt der Berechnung ist das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Davon gehen pauschale Abzüge nach § 16 WoGG ab: je 10 Prozent, wenn Steuern, Rentenversicherungs- oder Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden, zusammen also bis zu 30 Prozent.
| Gezahlte Abgaben | Pauschaler Abzug | Anrechenbar von 2.000 € brutto |
|---|---|---|
| Keine der drei Abgaben | 0 % | 2.000 € |
| Eine Abgabe (z. B. nur Rentenversicherung) | 10 % | 1.800 € |
| Zwei Abgaben (z. B. Steuern + KV) | 20 % | 1.600 € |
| Alle drei (Steuern, RV, KV) | 30 % | 1.400 € |
Bei Rentnern zählt die Bruttorente als Einkommen, ebenfalls gemindert um die pauschalen Abzüge von bis zu 30 Prozent. Kindergeld von 259 Euro je Kind und Monat bleibt dagegen komplett unberücksichtigt; wie viel Ihnen zusteht, zeigt der Kindergeld-Rechner. Dazu kommen Freibeträge, etwa bis zu 100 Euro monatlich für Alleinerziehende und 1.800 Euro jährlich für Schwerbehinderte mit Pflegegrad. Ihr Nettoeinkommen aus dem Job ermitteln Sie vorab mit dem Brutto-Netto-Rechner; auch ein Minijob im Haushalt zählt zum anrechenbaren Einkommen.
Wie stellen Sie den Wohngeldantrag Schritt für Schritt?
Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, in den meisten Bundesländern auch online. Gezahlt wird ab dem Antragsmonat, in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten; rückwirkende Zahlungen gibt es nicht. Vier Schritte führen zum Bescheid:
- Anspruch überschlagen. Prüfen Sie mit Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und der Mietenstufe Ihrer Gemeinde, ob sich ein Antrag lohnt. Die Mietenstufe finden Sie in der Wohngeldverordnung oder direkt bei Ihrer Wohngeldstelle.
- Unterlagen sammeln. Sie brauchen Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, den Mietvertrag und Nachweise über die Mietzahlungen.
- Antrag einreichen. Reichen Sie den Antrag sofort ein, notfalls zunächst formlos, denn erst der Eingang bei der Wohngeldstelle sichert den Antragsmonat. Fehlende Unterlagen dürfen Sie nachreichen.
- Bescheid abwarten. Eine gesetzlich garantierte Bearbeitungszeit gibt es nicht, die Dauer hängt von der Auslastung Ihrer Wohngeldstelle und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Weil ab dem Antragsmonat gezahlt wird, kostet die Wartezeit selbst kein Geld, verspätetes Einreichen dagegen schon.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums endet die Zahlung automatisch. Stellen Sie den Weiterleistungsantrag deshalb idealerweise zwei Monate vor Ablauf, sonst entsteht eine Lücke ohne Zahlung.
Warum werden Wohngeldanträge abgelehnt?
Die vier häufigsten Ablehnungsgründe: der Bezug einer ausschließenden Leistung wie Bürgergeld oder BAföG, ein rechnerisches Wohngeld unter dem Mindestbetrag von 10 Euro pro Monat, erhebliches Vermögen mit einem Richtwert von rund 60.000 Euro für die erste Person sowie fehlende Nachweise zu Einkommen oder Miete.
Der Ausschluss wegen anderer Leistungen ist kein Ermessensspielraum: Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG bezieht, dessen Unterkunftskosten sind bereits dort enthalten. Beim Mindestbetrag hilft manchmal ein zweiter Blick, denn die Heizkosten- und Klimakomponente, die einfache Online-Schätzungen oft nicht abbilden, erhöht die berücksichtigte Miete und damit das Ergebnis der Wohngeldstelle.
Auch nach der Bewilligung kann es Ärger geben: Steigt Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent oder sinkt die Haushaltsgröße, sind Sie zur Mitteilung verpflichtet. Unterlassene Meldungen führen zu Rückforderungen.
Wohngeld oder Bürgergeld: Was gilt für wen?
Wohngeld ist für Haushalte gedacht, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und nur bei der Miete Unterstützung brauchen; Bürgergeld sichert den gesamten Lebensunterhalt inklusive Unterkunft. Beide Leistungen gleichzeitig sind ausgeschlossen, ein Doppelbezug ist rechtlich nicht möglich.
Die Faustregel: Wer mit Erwerbseinkommen, Rente oder Arbeitslosengeld I knapp über dem Bürgergeld-Niveau liegt, fährt mit Wohngeld plus gegebenenfalls Kinderzuschlag oft besser, auch weil keine Vermögensprüfung nach den strengen Bürgergeld-Regeln stattfindet. Wohngeld ist zudem steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Ob umgekehrt ein Anspruch auf die Grundsicherungsleistung besteht, klärt der Bürgergeld-Rechner mit Regelbedarf, Wohnkosten und Einkommensanrechnung.
Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 wird das Wohngeld außerdem alle zwei Jahre an die Mieten- und Preisentwicklung angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025. Ein einmal abgelehnter Antrag kann sich nach einer solchen Anpassung also erneut lohnen.
Häufige Fragen zum Wohngeld 2026
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Nein, Wohngeld gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Wer den Antrag drei Monate aufschiebt, verliert bei 90 Euro monatlichem Anspruch also 270 Euro unwiederbringlich. Im Zweifel sofort formlos beantragen und Unterlagen nachreichen.
Wie lange wird Wohngeld bewilligt?
In der Regel für 12 Monate. Danach endet die Zahlung automatisch, ein Weiterleistungsantrag ist nötig; stellen Sie ihn idealerweise zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, damit keine Lücke entsteht.
Zählt Kindergeld beim Wohngeld als Einkommen?
Nein, Kindergeld von 259 Euro je Kind und Monat bleibt 2026 beim Wohngeld unberücksichtigt. Angerechnet werden Bruttoeinkommen wie Lohn, Rente oder Arbeitslosengeld, gemindert um pauschale Abzüge von 10 bis 30 Prozent für Steuern, Renten- und Krankenversicherung.
Bekommen Rentner Wohngeld?
Ja, Rentner gehören zu den größten Gruppen der rund zwei Millionen wohngeldberechtigten Haushalte. Es gilt dieselbe Formel des § 19 WoGG wie für Arbeitnehmer; die Bruttorente zählt als Einkommen, gemindert um die pauschalen Abzüge von bis zu 30 Prozent. Viele Rentner mit kleiner Rente lassen den Anspruch verfallen, im Zweifel lohnt die Berechnung immer.
