Was kostet die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater?
Bei 50.000 Euro Gegenstandswert kostet die Einkommensteuererklärung mit der üblichen Mittelgebühr von 3,5/10 genau 456,40 Euro netto, mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer 566,92 Euro. Die Spanne reicht im selben Fall von 130,40 Euro (1/10) bis 782,40 Euro (6/10). Steuerberater dürfen diese Gebühr nicht frei erfinden: Sie rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab.
Für die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte gilt § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV: 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Welcher Zehntelsatz angesetzt wird, hängt vom Aufwand ab. Der Rechner oben zeigt Ihnen die komplette Spanne und den wahrscheinlichsten Betrag für Ihre Einkünfte.
Wie funktioniert der Steuerberaterkosten-Rechner?
Der Rechner braucht nur eine Zahl: die Summe Ihrer positiven Einkünfte. Daraus bestimmt er den Gegenstandswert (mindestens 8.000 Euro), liest die volle Gebühr aus Tabelle A ab und zeigt drei Ergebnisse: den einfachen Fall mit 1/10, die übliche Mittelgebühr mit 3,5/10 und den komplexen Fall mit 6/10, jeweils mit Auslagenpauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer.
Mini-Beispiel: Bei 30.000 Euro positiven Einkünften beträgt die volle Gebühr 946 Euro, die Mittelgebühr 331,10 Euro. Mit 20 Euro Auslagenpauschale und Umsatzsteuer ergibt das 417,81 Euro Rechnungsbetrag. Der Rechner deckt die Einkommensteuererklärung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV ab; Zusatzleistungen wie die Einnahmenüberschussrechnung kommen gesondert dazu, dazu unten mehr.
Wie rechnet der Steuerberater nach der StBVV ab?
Die Gebühr entsteht in drei Schritten: Zuerst wird der Gegenstandswert bestimmt, das ist die Summe Ihrer positiven Einkünfte, mindestens aber 8.000 Euro. Dann liest der Steuerberater die volle Gebühr (10/10) aus Tabelle A der StBVV ab, bei 50.000 Euro sind das 1.304 Euro. Zuletzt wendet er den Zehntelsatz zwischen 1/10 und 6/10 an.
Den Zehntelsatz darf der Berater nicht willkürlich wählen. Nach § 11 StBVV muss er den Rahmen nach Aufwand, Bedeutung der Angelegenheit und Ihren Einkommensverhältnissen bemessen. Bei durchschnittlichem Aufwand ist die Mittelgebühr von 3,5/10 der übliche Ansatz. Negative Einkünfte, etwa ein Verlust aus Vermietung, erhöhen den Gegenstandswert nicht: Es zählt nur die Summe der positiven Einkünfte.
Dazu kommen immer zwei Posten: die Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation von 20 Prozent der Gebühr, maximal 20 Euro (§ 16 StBVV), und 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag.
Tabelle A: Wie hoch ist die volle Gebühr?
Tabelle A ist die Anlage 1 zur StBVV und ordnet jedem Gegenstandswert eine volle Gebühr (10/10) zu. Seit Juli 2025 gelten erhöhte Tabellenwerte. Wichtig: Zwischenwerte springen auf den nächsthöheren Tabellenwert. Wer 47.000 Euro positive Einkünfte hat, rechnet also mit der Gebühr für 50.000 Euro. Ein Auszug aus der Anlage 1 (Tabelle A):
| Gegenstandswert bis | Volle Gebühr (10/10) | Mittelgebühr (3,5/10) |
|---|---|---|
| 8.000 € | 514 € | 179,90 € |
| 10.000 € | 605 € | 211,75 € |
| 13.000 € | 655 € | 229,25 € |
| 16.000 € | 705 € | 246,75 € |
| 19.000 € | 755 € | 264,25 € |
| 22.000 € | 805 € | 281,75 € |
| 25.000 € | 854 € | 298,90 € |
| 30.000 € | 946 € | 331,10 € |
| 35.000 € | 1.036 € | 362,60 € |
| 40.000 € | 1.125 € | 393,75 € |
| 45.000 € | 1.215 € | 425,25 € |
| 50.000 € | 1.304 € | 456,40 € |
| 65.000 € | 1.399 € | 489,65 € |
| 80.000 € | 1.496 € | 523,60 € |
| 95.000 € | 1.592 € | 557,20 € |
| 110.000 € | 1.689 € | 591,15 € |
| 125.000 € | 1.784 € | 624,40 € |
Die Mittelgebühr wächst deutlich langsamer als das Einkommen: Bei 25.000 Euro Einkünften kostet die Erklärung 298,90 Euro, bei doppelt so hohen Einkünften von 50.000 Euro nur 456,40 Euro, also gut 50 Prozent mehr. Was am Ende an Steuer fällig wird, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Rechenbeispiel: Angestellter mit 50.000 Euro Einkünften
Ein Angestellter hat 50.000 Euro positive Einkünfte, sein Fall ist durchschnittlich aufwendig, der Steuerberater setzt die Mittelgebühr von 3,5/10 an. Die volle Gebühr aus Tabelle A beträgt 1.304 Euro. So sieht die Rechnung aus:
| Volle Gebühr Tabelle A (Gegenstandswert 50.000 €) | 1.304,00 € |
| Mittelgebühr 3,5/10 (1.304 € x 0,35) | 456,40 € |
| Auslagenpauschale (20 %, max. 20 €, § 16 StBVV) | 20,00 € |
| Zwischensumme netto | 476,40 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 90,52 € |
| Rechnungsbetrag | 566,92 € |
Die 566,92 Euro sind der realistische Preis für eine durchschnittliche Einkommensteuererklärung bei diesem Einkommen. Ob sich die Investition lohnt, hängt von der erwarteten Erstattung ab; eine erste Einschätzung liefert der Lohnsteuer-Erstattung-Check.
Wie viel kostet ein einfacher, wie viel ein komplexer Fall?
Der Rahmen des § 24 StBVV reicht von 1/10 für sehr einfache Fälle bis 6/10 für sehr aufwendige. Bei 50.000 Euro Gegenstandswert bedeutet das eine Spanne von 130,40 Euro bis 782,40 Euro netto, ein Faktor von 6 zwischen Minimum und Maximum. Die Tabelle zeigt die Spanne für typische Einkommen:
| Gegenstandswert | Einfach (1/10) | Üblich (3,5/10) | Komplex (6/10) |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 85,40 € | 298,90 € | 512,40 € |
| 50.000 € | 130,40 € | 456,40 € | 782,40 € |
| 80.000 € | 149,60 € | 523,60 € | 897,60 € |
| 110.000 € | 168,90 € | 591,15 € | 1.013,40 € |
Nahe an 1/10 landet, wer nur eine Lohnsteuerbescheinigung und sortierte Belege abgibt. Richtung 6/10 geht es bei vielen Einkunftsarten, Auslandssachverhalten oder chaotischen Unterlagen. Ein Satz oberhalb der Mittelgebühr muss nach § 11 StBVV mit erhöhtem Aufwand oder besonderer Bedeutung begründbar sein.
Welche Leistungen kosten extra?
Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV deckt nur die Erklärung selbst ab, ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte. Jede Anlage mit Einkünfteermittlung löst eigene Gebühren aus. Für die Überschussrechnung bei Vermietung (Anlage V) fallen nach § 27 StBVV zusätzlich 1/20 bis 12/20 einer Gebühr nach Tabelle A an. Die Einnahmenüberschussrechnung für Selbstständige kostet nach § 25 StBVV 5/10 bis 30/10 einer Gebühr nach Tabelle B.
Selbstständige und Gewerbetreibende zahlen darüber hinaus oft für laufende Buchführung, Lohnbuchhaltung und weitere Erklärungen wie die Gewerbesteuererklärung. Die Gesamtrechnung liegt dann schnell beim Mehrfachen der reinen Einkommensteuer-Gebühr. Welche Steuerlast überhaupt entsteht, zeigen der Steuer-Rechner für Selbstständige und der Gewerbesteuer-Rechner.
Günstig ist der Einstieg: Die Erstberatung für Verbraucher darf nach § 21 StBVV maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten. Fragen Sie vor der Beauftragung nach einer schriftlichen Schätzung der Gesamtgebühren. Seriöse Kanzleien nennen Ihnen auf Basis von Gegenstandswert und Anlagen vorab eine belastbare Spanne, denn alle Rahmensätze stehen in der Verordnung.
Sind Steuerberaterkosten absetzbar?
Teilweise ja: Steuerberaterkosten sind absetzbar, soweit sie auf die Ermittlung Ihrer Einkünfte entfallen, als Werbungskosten bei Arbeitnehmern und Vermietern oder als Betriebsausgaben bei Selbstständigen. Dazu zählen etwa die Gebühren für die Anlage N, die Anlage V oder die Einnahmenüberschussrechnung.
Der private Teil, vor allem die Gebühr für den Mantelbogen, ist dagegen seit 2006 nicht mehr abziehbar. Ihr Steuerberater weist die Positionen in der Rechnung getrennt aus, damit das Finanzamt den abziehbaren Anteil erkennt. Wie viel eine zusätzliche Werbungskosten-Position bringt, zeigt der Werbungskosten-Rechner; einen Überblick über alle Abzugsposten gibt die Seite Was kann ich absetzen?.
Welche typischen Fehler kosten Geld?
Der teuerste Fehler ist, die Rechnung ungeprüft zu bezahlen. Prüfen Sie drei Punkte: Stimmt der Gegenstandswert (nur die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro)? Ist der Zehntelsatz plausibel (3,5/10 ist der Normalfall, mehr braucht eine Begründung nach § 11 StBVV)? Und sind alle abgerechneten Anlagen tatsächlich erstellt worden?
Zweiter Fehler: unsortierte Belege. Wer dem Berater einen Schuhkarton übergibt, treibt den Aufwand und damit den Zehntelsatz Richtung 6/10. Bei 50.000 Euro Gegenstandswert macht der Unterschied zwischen 3,5/10 und 6/10 genau 326 Euro netto aus. Sortierte Unterlagen sind bares Geld.
Dritter Fehler: keine Vergleichsrechnung. Wer nur eine Lohnsteuerbescheinigung und Standard-Werbungskosten hat, zahlt beim Steuerberater oft mehrere hundert Euro für ein Ergebnis, das eine Software für rund 30 Euro genauso liefert. Umgekehrt sparen Selbstständige mit komplexen Fällen durch einen guten Berater oft mehr Steuern, als das Honorar kostet.
Vierter Fehler: eine Rechnung ohne getrennte Positionen akzeptieren. Nur wenn die Gebühren für Anlage N, Anlage V oder die Einnahmenüberschussrechnung einzeln ausgewiesen sind, können Sie den absetzbaren Anteil sauber als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Bitten Sie im Zweifel um eine aufgeschlüsselte Rechnung, der Steuerberater ist an die Positionen der StBVV ohnehin gebunden.
Welche Alternativen gibt es zum Steuerberater?
Arbeitnehmer, Rentner und Beamte ohne Gewinneinkünfte können in einen Lohnsteuerhilfeverein eintreten: Der Jahresbeitrag liegt meist zwischen 50 und 400 Euro, gestaffelt nach Einkommen, und deckt die komplette Erklärung samt Prüfung des Bescheids ab. Für Selbstständige und Vermieter mit Gewinneinkünften sind die Vereine allerdings tabu.
Steuersoftware gibt es ab rund 30 Euro pro Jahr, geeignet für alle Standardfälle mit überschaubaren Einkünften. Komplett kostenlos ist die Abgabe über ELSTER, allerdings ohne Ausfüllhilfen. Faustregel: Je näher Ihr Fall am Standardfall Arbeitnehmer liegt, desto eher reichen Software oder Verein; je mehr Einkunftsarten, desto eher lohnt der Steuerberater. Vergleichen Sie die drei Wege konkret: rund 30 Euro Software, 50 bis 400 Euro Vereinsbeitrag oder 566,92 Euro Steuerberater im Beispielfall mit 50.000 Euro Einkünften. Eine erste Schätzung Ihrer Steuerlast liefert der Einkommensteuer-Rechner.