Modul 3: Die Rentenlücke berechnen und schließenModul 3 · Lektion 2 von 3
Was von der Bruttorente übrig bleibt
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Von der gesetzlichen Rente gehen Beiträge zur Krankenversicherung ab, deren allgemeiner Satz 14,6 Prozent beträgt und den sich Rentner mit der Rentenversicherung teilen. Der Zusatzbeitrag, im Schnitt 2,9 Prozent, wird ebenfalls geteilt. Die Pflegeversicherung tragen Rentner dagegen allein.
Krankenversicherung der Rentner
Wer die Vorversicherungszeit erfüllt, ist in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Auf die gesetzliche Rente wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben. Nach § 249a SGB V tragen Sie und der Rentenversicherungsträger diesen Beitrag je zur Hälfte, ebenso den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegt.
Die Rentenversicherung behält Ihren Anteil direkt ein und überweist ihn an die Krankenkasse. Auf Ihrem Rentenbescheid steht deshalb ein Zahlbetrag, der bereits unter der Bruttorente liegt.
Warum die Pflegeversicherung anders läuft
Den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung tragen Rentner nach § 59 SGB XI allein und in voller Höhe. Bei Beschäftigten teilt sich der Beitrag dagegen, dort liegt der Arbeitnehmeranteil bei 1,8 Prozent, in Sachsen bei 2,3 Prozent. Dieser Unterschied überrascht viele beim ersten Rentenbescheid.
| Abzug | Wer trägt ihn im Ruhestand | Grundlage |
|---|---|---|
| Krankenversicherung, allgemein 14,6 Prozent | hälftig Rentner und Rentenversicherung | § 249a SGB V |
| Zusatzbeitrag, im Schnitt 2,9 Prozent | hälftig Rentner und Rentenversicherung | § 249a SGB V |
| Pflegeversicherung | Rentner allein, in voller Höhe | § 59 SGB XI |
| Rentenversicherung | entfällt | § 5 SGB VI |
| Arbeitslosenversicherung | entfällt | § 28 SGB III |
| Einkommensteuer | Rentner, aber erst über 12.348 Euro zu versteuerndem Einkommen | § 32a EStG |
Betriebsrenten werden gesondert verbeitragt
Auf Versorgungsbezüge, also insbesondere Betriebsrenten, erhebt die Krankenkasse nach § 229 SGB V eigene Beiträge, und zwar in voller Höhe durch den Rentner. Ein Freibetrag stellt einen Teil der Betriebsrente beitragsfrei, seine Höhe wird jährlich angepasst und ist deshalb hier nicht beziffert.
Rechnen Sie Ihre Abzüge im Rentenlücken-Rechner durch und prüfen Sie die Steuerseite im Rentenbesteuerungs-Rechner.
Das Wichtigste
- Der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 Prozent wird bei Renten hälftig getragen
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 Prozent und wird ebenfalls geteilt
- Die Pflegeversicherung zahlen Rentner allein und in voller Höhe
- Auf Betriebsrenten fallen nach § 229 SGB V eigene Krankenkassenbeiträge an
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026