Modul 1: Wird meine Rente besteuert?Modul 1 · Lektion 2 von 3
Der Besteuerungsanteil: warum Ihr Rentenjahrgang entscheidet
5 Minuten Lesezeit·Lektion 2 von 18 im Kurs
Der Besteuerungsanteil hängt allein vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 ordnet § 22 EStG jedem Rentenjahrgang einen eigenen Prozentsatz zu, der von Jahrgang zu Jahrgang steigt. Wer später in Rente geht, muss also einen größeren Teil seiner Rente versteuern.
Was ist die Kohortenregelung?
Seit 2005 stellt Deutschland auf die nachgelagerte Besteuerung um: Beiträge in die Rentenversicherung sind zunehmend steuerfrei, dafür ist die spätere Rente zunehmend steuerpflichtig. Damit niemand doppelt zahlt, staffelt der Gesetzgeber den Übergang nach Jahrgängen. Jeder Rentenjahrgang bildet eine Kohorte mit einem festen Besteuerungsanteil.
Die konkreten Prozentsätze stehen in der Tabelle in § 22 Nummer 1 Satz 3 EStG. Sie steigen mit jedem späteren Rentenbeginn, bis die Rente eines künftigen Jahrgangs vollständig steuerpflichtig ist. Nennen Sie hier keine Zahl aus dem Gedächtnis, sondern schauen Sie in die Tabelle oder in Ihren Steuerbescheid.
Welches Jahr zählt als Rentenbeginn?
Das Jahr, in dem Ihre Rente tatsächlich zu laufen beginnt, nicht das Jahr Ihres Geburtstags und nicht das Jahr des Antrags. Wer im Dezember eines Jahres seine erste Rentenzahlung erhält, gehört zur Kohorte dieses Jahres, auch wenn das nur einen Monat betrifft.
| Konstellation | Maßgebliche Kohorte |
|---|---|
| Altersrente ab März | Jahr des ersten Rentenmonats |
| Vorgezogene Altersrente | Jahr des vorgezogenen Beginns, nicht der Regelaltersgrenze |
| Erwerbsminderungsrente, später Altersrente | Jahr des Beginns der Erwerbsminderungsrente |
| Witwen- oder Witwerrente | Jahr des Beginns der Hinterbliebenenrente |
Der Fall in Zeile drei überrascht viele: Wer aus einer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechselt, behält den günstigeren Besteuerungsanteil des früheren Beginns.
Was passiert mit dem Rest?
Der Teil, der nicht Besteuerungsanteil ist, wird zu Ihrem Rentenfreibetrag. Er ist dauerhaft steuerfrei, wird aber nur ein einziges Mal berechnet. Warum das ein entscheidender Unterschied ist, zeigt die nächste Lektion.
Wie sich Ihr Jahrgang auf die Steuerlast auswirkt, zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner. Wie viel Steuer daraus wird, rechnet der Einkommensteuer-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre geschätzte Steuer auf die Rente
ca. 1.093 € / Jahr
Bei Ihrem Rentenbeginn sind 84,0 % der Rente steuerpflichtig. Die Rechnung ist vereinfacht: ohne weitere Einkünfte und ohne individuelle Abzüge.
| Besteuerungsanteil | 84,0 % |
| Steuerpflichtiger Teil der Jahresrente | 18.042 € |
| Einkommensteuer ca. / Jahr | 1.093 € |
| Rente netto ca. / Monat | 1.709 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Der Besteuerungsanteil richtet sich allein nach dem Jahr des Rentenbeginns
- § 22 EStG enthält für jeden Jahrgang seit 2005 einen eigenen Prozentsatz
- Bei Wechsel aus einer Erwerbsminderungsrente bleibt die frühere Kohorte erhalten
- Der nicht besteuerte Teil wird zum dauerhaften Rentenfreibetrag
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Wovon hängt der Besteuerungsanteil Ihrer gesetzlichen Rente ab?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026