SteuerGenau
Modul 1: Wird meine Rente besteuert?

Modul 1 · Lektion 2 von 3

Der Besteuerungsanteil: warum Ihr Rentenjahrgang entscheidet

5 Minuten Lesezeit·Lektion 2 von 18 im Kurs

Der Besteuerungsanteil hängt allein vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 ordnet § 22 EStG jedem Rentenjahrgang einen eigenen Prozentsatz zu, der von Jahrgang zu Jahrgang steigt. Wer später in Rente geht, muss also einen größeren Teil seiner Rente versteuern.

Was ist die Kohortenregelung?

Seit 2005 stellt Deutschland auf die nachgelagerte Besteuerung um: Beiträge in die Rentenversicherung sind zunehmend steuerfrei, dafür ist die spätere Rente zunehmend steuerpflichtig. Damit niemand doppelt zahlt, staffelt der Gesetzgeber den Übergang nach Jahrgängen. Jeder Rentenjahrgang bildet eine Kohorte mit einem festen Besteuerungsanteil.

Die konkreten Prozentsätze stehen in der Tabelle in § 22 Nummer 1 Satz 3 EStG. Sie steigen mit jedem späteren Rentenbeginn, bis die Rente eines künftigen Jahrgangs vollständig steuerpflichtig ist. Nennen Sie hier keine Zahl aus dem Gedächtnis, sondern schauen Sie in die Tabelle oder in Ihren Steuerbescheid.

Welches Jahr zählt als Rentenbeginn?

Das Jahr, in dem Ihre Rente tatsächlich zu laufen beginnt, nicht das Jahr Ihres Geburtstags und nicht das Jahr des Antrags. Wer im Dezember eines Jahres seine erste Rentenzahlung erhält, gehört zur Kohorte dieses Jahres, auch wenn das nur einen Monat betrifft.

KonstellationMaßgebliche Kohorte
Altersrente ab MärzJahr des ersten Rentenmonats
Vorgezogene AltersrenteJahr des vorgezogenen Beginns, nicht der Regelaltersgrenze
Erwerbsminderungsrente, später AltersrenteJahr des Beginns der Erwerbsminderungsrente
Witwen- oder WitwerrenteJahr des Beginns der Hinterbliebenenrente

Der Fall in Zeile drei überrascht viele: Wer aus einer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechselt, behält den günstigeren Besteuerungsanteil des früheren Beginns.

Was passiert mit dem Rest?

Der Teil, der nicht Besteuerungsanteil ist, wird zu Ihrem Rentenfreibetrag. Er ist dauerhaft steuerfrei, wird aber nur ein einziges Mal berechnet. Warum das ein entscheidender Unterschied ist, zeigt die nächste Lektion.

Wie sich Ihr Jahrgang auf die Steuerlast auswirkt, zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner. Wie viel Steuer daraus wird, rechnet der Einkommensteuer-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre geschätzte Steuer auf die Rente

ca. 1.093 € / Jahr

Bei Ihrem Rentenbeginn sind 84,0 % der Rente steuerpflichtig. Die Rechnung ist vereinfacht: ohne weitere Einkünfte und ohne individuelle Abzüge.

Besteuerungsanteil84,0 %
Steuerpflichtiger Teil der Jahresrente18.042 €
Einkommensteuer ca. / Jahr1.093 €
Rente netto ca. / Monat1.709 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Der Besteuerungsanteil richtet sich allein nach dem Jahr des Rentenbeginns
  • § 22 EStG enthält für jeden Jahrgang seit 2005 einen eigenen Prozentsatz
  • Bei Wechsel aus einer Erwerbsminderungsrente bleibt die frühere Kohorte erhalten
  • Der nicht besteuerte Teil wird zum dauerhaften Rentenfreibetrag

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Wovon hängt der Besteuerungsanteil Ihrer gesetzlichen Rente ab?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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