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Modul 3: Die Rentenlücke berechnen und schließen

Modul 3 · Lektion 3 von 3

Die Rentenlücke schließen: die vier Wege

5 Minuten Lesezeit·Lektion 9 von 18 im Kurs

Es gibt vier Hebel: länger arbeiten, freiwillige Beiträge oder eine Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI leisten, geförderte Vorsorge nutzen und frei ansparen. Für frei angelegtes Kapital bleibt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro steuerfrei, bei Ehepaaren 2.000 Euro.

Die vier Hebel im Vergleich

WegWirkungSteuerliche Behandlung
Später in Rente gehenhöherer Zugangsfaktor, mehr Beitragsjahrespätere Kohorte, also höherer Besteuerungsanteil
Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VIgleicht Abschläge ausSonderausgabenabzug nach § 10 EStG
Geförderte VorsorgeRiester, Basisrente, BetriebsrenteFörderung jetzt, Besteuerung in der Auszahlung
Freies Sparen und Anlegenvolle FlexibilitätAbgeltungsteuer, Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro

Der steuerliche Unterschied zwischen den Wegen

Bei den ersten drei Wegen verschieben Sie die Besteuerung in den Ruhestand. Das lohnt sich, wenn Ihr Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als heute, was bei den meisten Erwerbstätigen der Fall ist. Wer heute im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent liegt und im Ruhestand deutlich darunter, verdient an dieser Verschiebung.

Beim freien Sparen zahlen Sie dagegen laufend Abgeltungsteuer auf Erträge, die Auszahlung ist dafür steuerfrei. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro, stellt einen Teil der Erträge frei.

Wie lange trägt das Ersparte?

Ein angesparter Kapitalstock liefert keine feste Monatsrente. Wie lange er trägt, hängt an drei Größen: der Entnahmehöhe, der erwarteten Rendite und der Dauer. Wer zu hoch entnimmt, verbraucht das Kapital schneller als geplant. Wer zu niedrig entnimmt, verschenkt Lebensqualität.

Spielen Sie beide Seiten durch: den Kapitalbedarf mit dem Rentenlücken-Rechner und die Steuer auf die Erträge mit dem Abgeltungssteuer-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

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So lange reicht Ihr Kapital

23 Jahre und 2 Monate

Danach ist das Kapital aufgebraucht. Gerechnet wird mit monatlicher Verzinsung, gleichbleibendem Zinssatz und Entnahme am Monatsende, vor Steuern.

Reichweite23 Jahre und 2 Monate
Entnommen gesamt278.000 €
Davon aus Zinsen78.000 €

Entnahmeplan mit monatlicher Verzinsung · Schätzung vor Steuern · keine Anlageberatung

Das Wichtigste

  • Vier Hebel: länger arbeiten, Ausgleichszahlung, geförderte Vorsorge, freies Sparen
  • Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI sind als Sonderausgaben abziehbar
  • Geförderte Vorsorge verschiebt die Steuer in den Ruhestand
  • Beim freien Sparen bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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