Modul 3: Die Rentenlücke berechnen und schließenModul 3 · Lektion 3 von 3
Die Rentenlücke schließen: die vier Wege
5 Minuten Lesezeit·Lektion 9 von 18 im Kurs
Es gibt vier Hebel: länger arbeiten, freiwillige Beiträge oder eine Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI leisten, geförderte Vorsorge nutzen und frei ansparen. Für frei angelegtes Kapital bleibt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro steuerfrei, bei Ehepaaren 2.000 Euro.
Die vier Hebel im Vergleich
| Weg | Wirkung | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| Später in Rente gehen | höherer Zugangsfaktor, mehr Beitragsjahre | spätere Kohorte, also höherer Besteuerungsanteil |
| Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI | gleicht Abschläge aus | Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG |
| Geförderte Vorsorge | Riester, Basisrente, Betriebsrente | Förderung jetzt, Besteuerung in der Auszahlung |
| Freies Sparen und Anlegen | volle Flexibilität | Abgeltungsteuer, Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro |
Der steuerliche Unterschied zwischen den Wegen
Bei den ersten drei Wegen verschieben Sie die Besteuerung in den Ruhestand. Das lohnt sich, wenn Ihr Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als heute, was bei den meisten Erwerbstätigen der Fall ist. Wer heute im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent liegt und im Ruhestand deutlich darunter, verdient an dieser Verschiebung.
Beim freien Sparen zahlen Sie dagegen laufend Abgeltungsteuer auf Erträge, die Auszahlung ist dafür steuerfrei. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro, stellt einen Teil der Erträge frei.
Wie lange trägt das Ersparte?
Ein angesparter Kapitalstock liefert keine feste Monatsrente. Wie lange er trägt, hängt an drei Größen: der Entnahmehöhe, der erwarteten Rendite und der Dauer. Wer zu hoch entnimmt, verbraucht das Kapital schneller als geplant. Wer zu niedrig entnimmt, verschenkt Lebensqualität.
Spielen Sie beide Seiten durch: den Kapitalbedarf mit dem Rentenlücken-Rechner und die Steuer auf die Erträge mit dem Abgeltungssteuer-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026So lange reicht Ihr Kapital
23 Jahre und 2 Monate
Danach ist das Kapital aufgebraucht. Gerechnet wird mit monatlicher Verzinsung, gleichbleibendem Zinssatz und Entnahme am Monatsende, vor Steuern.
| Reichweite | 23 Jahre und 2 Monate |
| Entnommen gesamt | 278.000 € |
| Davon aus Zinsen | 78.000 € |
✓Entnahmeplan mit monatlicher Verzinsung · Schätzung vor Steuern · keine Anlageberatung
Das Wichtigste
- Vier Hebel: länger arbeiten, Ausgleichszahlung, geförderte Vorsorge, freies Sparen
- Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI sind als Sonderausgaben abziehbar
- Geförderte Vorsorge verschiebt die Steuer in den Ruhestand
- Beim freien Sparen bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026