Modul 2: Rentenpunkte und wie die Rentenhöhe entstehtModul 2 · Lektion 3 von 3
Früher oder später in Rente: der Zugangsfaktor
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Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Wer früher geht, bekommt für jeden vorgezogenen Monat einen Abschlag über den Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI, wer später geht, einen Zuschlag. Beides wirkt dauerhaft, nicht nur vorübergehend.
Wann ist die Regelaltersgrenze erreicht?
Die Regelaltersrente setzt nach § 35 SGB VI das Erreichen der Regelaltersgrenze und eine Wartezeit von fünf Jahren voraus. § 235 SGB VI hebt die Grenze für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 schrittweise an. Für alle ab 1964 Geborenen liegt sie bei 67 Jahren.
Welche Wege es vorher gibt
| Rentenart | Wartezeit | Abschlag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre | keiner | § 35 SGB VI |
| Für langjährig Versicherte | 35 Jahre | ja, für jeden vorgezogenen Monat | § 36 SGB VI |
| Für besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre | keiner, dafür spätere Altersgrenze als bei § 36 | § 38 SGB VI |
Die Wartezeit ist keine Beitragszeit im engeren Sinn. Auf die 45 Jahre nach § 38 SGB VI zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit dagegen nur eingeschränkt. Ob Sie die Wartezeit erfüllen, sagt Ihnen verbindlich nur die Deutsche Rentenversicherung.
Wie stark wirkt der Zugangsfaktor?
§ 77 SGB VI legt fest, um welchen Wert sich der Zugangsfaktor je Monat des vorzeitigen Bezugs vermindert und um welchen Wert er sich je Monat des späteren Bezugs erhöht. Die Werte stehen dort ausdrücklich im Gesetz, weshalb wir sie hier nicht aus zweiter Hand wiedergeben.
Entscheidend ist die Wirkungsdauer: Ein einmal gebildeter Abschlag bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit bestehen und wirkt später auch auf die Hinterbliebenenrente. Nach § 187a SGB VI können Sie einen absehbaren Abschlag durch eine Ausgleichszahlung ganz oder teilweise vermeiden. Diese Zahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG abziehbar, was sie steuerlich attraktiv macht.
Was ein früherer Rentenbeginn Sie unter dem Strich kostet, schätzt der Rentenpunkte-Rechner zusammen mit dem Rentenlücken-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Regelaltersrente beginnt
Januar 2042
Ihr Alter dann: 67 Jahre. Frühere Eintritte sind je nach Beitragsjahren möglich, teils mit lebenslangem Abschlag. Alle Szenarien finden Sie in der Tabelle.
| Szenario | Eintritt | Alter | Abschlag |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | Januar 2042 | 67 Jahre | keiner |
| Frühestmöglich ab 63 (35 Beitragsjahre) | Januar 2038 | 63 Jahre | 14,4 % |
✓Stand: SGB VI, Rechtsstand 2026 · Schätzung ohne Gewähr · keine Rentenberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Was der Abschlag Sie lebenslang kostet
Bei einer Rente von 1.800 € kostet der Abschlag von 14,4 % dauerhaft 259 € pro Monat. Der Abschlag gilt lebenslang, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die 45-Jahre-Regel
Mit 45 Beitragsjahren wäre ein abschlagsfreier Eintritt schon 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Ihnen fehlen dafür nach Ihrer Schätzung noch 5 Jahre.
Renteninformation der DRV prüfen
Die Deutsche Rentenversicherung schickt Ihnen jährlich die Renteninformation mit Ihren tatsächlich gespeicherten Zeiten. Fordern Sie zusätzlich eine Kontenklärung an, damit keine Beitragsjahre fehlen.
Das Wichtigste
- Die Regelaltersgrenze liegt für die Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren
- Für langjährig Versicherte gilt eine Wartezeit von 35 Jahren, für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre
- Abschläge nach § 77 SGB VI wirken dauerhaft und auch auf die Hinterbliebenenrente
- Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI sind steuerlich als Sonderausgaben abziehbar
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026