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Steuerklasse VI Rechner 2026: Was bleibt netto?

Der Rechner ist bereits auf Steuerklasse VI eingestellt: Bruttolohn eintragen und Sie sehen Netto, jeden einzelnen Abzug und den Vergleich mit allen anderen Klassen für das Steuerjahr 2026.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konform

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

In Steuerklasse VI bleiben von 3.500 € brutto im Monat 2026 rund 1.964 € netto. Abgezogen werden 775 € Lohnsteuer und 761 € Sozialabgaben.

§Brutto-Netto-Rechner 2026

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Klasse V und VI nutzen dieselbe Formel des § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG. In Klasse VI fallen aber Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag weg, weil sie schon beim ersten Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden. Deshalb ist die Lohnsteuer in Klasse VI höher.

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Was ein Wechsel bringt

Trifft auf Sie zu

IHR NETTO

2.154,67 €

Sie behalten 54 % Ihres Bruttolohns

Brutto4.000,00 €
Lohnsteuer-999,33 €
Sozialabgaben-846,00 €
Netto2.154,67 €

99,45 €

pro Arbeitstag

12,43 €

pro Stunde

Ohne individuelle Freibeträge und betriebliche Altersvorsorge gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann leicht abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung · keine Steuerberatung

✓Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Sie behalten 54 % Ihres Bruttolohns

11.992,00 € gehen als Steuern, 10.152,00 € als Sozialabgaben pro Jahr. Der Rest gehört Ihnen.

2

Von der nächsten Gehaltserhöhung kommen ca. 59 % an

Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 32 %. 100 Euro mehr brutto bringen Ihnen grob 59 € netto.

3

Sie zahlen keinen Solidaritätszuschlag

Ihre Lohnsteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €.

ALS NÄCHSTES

Netto über alle Gehälter

Monatsnetto von 1.500 bis 10.000 Euro Monatsbrutto, mit Ihren Einstellungen. Der Punkt markiert Ihr Gehalt.

1.3k2.5k3.8k5k2k4k6k8k10k

So wird dieses Ergebnis berechnet

Eingaben
Brutto/Entgelt, Beschäftigungsstatus, Versicherung und Zeitraum
Formel / Modell
Brutto minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung nach den Eingaben.
Ausgabe
Voraussichtlicher Beitrag, Leistungsbetrag oder verbleibender Betrag mit ausgewiesenen Teilkomponenten.
Nächster Schritt
Vergleichen Sie das Ergebnis mit der Lohnabrechnung oder dem Bescheid und prüfen Sie Abweichungen anhand der Eingaben.

Annahmen

  • Versicherungsstatus ist korrekt angegeben
  • Regelmäßiges Entgelt statt unerkannter Sonderzahlung
  • Sätze und Grenzen des ausgewiesenen Jahres

Grenzen

  • Die Schätzung ist keine amtliche Lohnabrechnung; Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Einmalzahlungen und Sonderfälle können abweichen.

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie viel netto bleibt in Steuerklasse VI?

Von 3.500 € brutto im Monat bleiben in Steuerklasse VI im Jahr 2026 rund 1.964 € netto, also 56,1 % des Bruttolohns. Abgezogen werden 775 € Steuern und 761 € Sozialabgaben im Monat.

Gegenüber Steuerklasse I sind das 372,58 € weniger netto im Monat, 4.471 € weniger im Jahr. Die Tabelle zeigt das Netto in Steuerklasse VI für die häufigsten Bruttolöhne.

Brutto/MonatLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
2.500 €462,64 €543,75 €1.493,61 €
3.000 €622,33 €652,50 €1.725,17 €
3.500 €775,00 €761,25 €1.963,75 €
4.000 €939,93 €870,00 €2.190,07 €
5.000 €1.274,04 €1.087,50 €2.638,46 €

Alle Werte gelten für 2026 in Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, für Kinderlose ab 23 Jahren und mit dem durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 %. Ihren eigenen Fall rechnen Sie oben im Rechner, der bereits auf Steuerklasse VI eingestellt ist.

Was wird in Steuerklasse VI abgezogen?

Die Steuerklasse ändert nur die Lohnsteuer und die daran hängenden Zuschläge. Die Sozialabgaben von 761,25 € im Monat sind in jeder Klasse gleich. So sieht die vollständige Abrechnung bei 3.500 € brutto aus.

PositionMonatJahr
Bruttolohn3.500,00 €42.000,00 €
Lohnsteuer-775,00 €-9.300,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)-325,50 €-3.906,00 €
Krankenversicherung (7,3 % plus Zusatzbeitrag)-306,25 €-3.675,00 €
Pflegeversicherung (1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose)-84,00 €-1.008,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)-45,50 €-546,00 €
Nettolohn1.963,75 €23.565,00 €

Vor der Lohnsteuer werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € nach § 9a EStG und die Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen beträgt damit 32.145 € im Jahr, auf das der Tarif nach § 32a EStG angewendet wird. Der Solidaritätszuschlag fällt erst über einer Jahreslohnsteuer von 20.350 € an (§ 3 SolzG). Wie sich die Sozialabgaben zusammensetzen, steht im Brutto-Netto-Rechner.

Steuerklasse VI im Vergleich zu den anderen Klassen

Bei gleichem Bruttolohn von 3.500 € unterscheiden sich die sechs Klassen allein über die Lohnsteuer. Klasse III bringt mit 2.631 € das höchste Netto, Klasse VI mit 1.964 € das niedrigste.

SteuerklasseLohnsteuer/MonatNetto/MonatDifferenz zu VI
Steuerklasse I402,42 €2.336,33 €+372,58 €
Steuerklasse II302,33 €2.436,42 €+472,67 €
Steuerklasse III108,00 €2.630,75 €+667,00 €
Steuerklasse IV402,42 €2.336,33 €+372,58 €
Steuerklasse V775,00 €1.963,75 €+0,00 €
Steuerklasse VI (diese Seite)775,00 €1.963,75 €–

Die Klassen V und VI werden nach derselben Formel des § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG berechnet und liegen deshalb hier gleich auf. In der Lohnabrechnung fällt Klasse VI meist etwas höher aus, weil die Vorsorgepauschale anders angesetzt wird. Welche Kombination sich für ein Paar rechnet, zeigt der Steuerklassen-Rechner.

Für wen gilt Steuerklasse VI?

Arbeitnehmer im zweiten und jedem weiteren Dienstverhältnis.

Steuerklasse VI gilt nach § 38b Abs. 1 Nr. 6 EStG für jedes Arbeitsverhältnis neben dem ersten und ist die einzige Klasse, die man nicht wählt. Es gibt hier weder Grundfreibetrag noch Arbeitnehmer-Pauschbetrag, weil beide bereits im ersten Dienstverhältnis berücksichtigt sind. Die Lohnsteuer folgt derselben Formel wie Klasse V (§ 39b Abs. 2 Satz 7 EStG).

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Klasse VI lässt sich nicht wechseln, aber verschieben: Wer mehrere Jobs hat, meldet den bestbezahlten als erstes Dienstverhältnis an, weil dort die Freibeträge wirken. Für kleine Nebeneinkünfte ist ein Minijob bis 556 € im Monat fast immer günstiger, weil er pauschal versteuert wird und beim Arbeitnehmer abzugsfrei bleibt.

Der Wechsel wird beim Finanzamt beantragt, gilt ab dem Folgemonat und ist mehrmals im Jahr möglich. Wie sich das auf das Netto auswirkt, prüfen Sie vorher im Steuerklassen-Rechner; welche Klasse Ihnen aktuell zugeordnet ist, klärt der Ratgeber Welche Steuerklasse habe ich.

Die häufigsten Fehler in Steuerklasse VI

  • Den falschen Job als erstes Dienstverhältnis führen. Freibeträge wirken nur im ersten Arbeitsverhältnis. Steht dort der kleinere Lohn, verschenken Sie jeden Monat Netto.
  • Den Minijob übersehen. Ein Nebenjob bis zur Minijob-Grenze wird pauschal versteuert und kostet den Arbeitnehmer keine Lohnsteuer. Erst darüber greift Klasse VI.
  • Die Nachzahlung nicht einkalkulieren. Zwei Arbeitsverhältnisse lösen die Pflichtveranlagung aus, und das gemeinsam versteuerte Einkommen kann in eine höhere Progressionsstufe rutschen.

Steuererklärung, Nachzahlung und Erstattung

Wer Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Häufig kommt dabei etwas zurück, weil der Abzug in Klasse VI hoch angesetzt ist, aber verlassen sollte man sich darauf nicht: Das Gesamteinkommen entscheidet.

Was Sie zurückholen können, schätzt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check. Welche Ausgaben überhaupt zählen, zeigt Was kann ich absetzen, und wer pendelt, rechnet die Entfernungspauschale im Pendlerpauschale-Rechner nach.

Wie holen Sie in Steuerklasse VI mehr netto heraus?

An den 1.536 € Abzügen im Monat lässt sich mehr ändern als am Bruttolohn. Diese Wege wirken sofort oder spätestens mit der nächsten Erklärung:

  • Freibetrag eintragen lassen. Wer regelmäßig hohe Werbungskosten hat, lässt sie in die Lohnsteuerabzugsmerkmale eintragen. Die Lohnsteuer sinkt dann jeden Monat statt erst im Folgejahr.
  • Entgeltumwandlung prüfen. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mindern das steuer- und beitragspflichtige Brutto. Was netto übrig bleibt, zeigt der bAV-Rechner.
  • Krankenkasse vergleichen. Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen über zwei Prozentpunkte Zusatzbeitrag. Der Krankenkassen-Rechner rechnet die Ersparnis aus.
  • Kirchensteuer einrechnen. Sie beträgt 9 Prozent der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, und ist im Kirchensteuer-Rechner aufgeschlüsselt.

Kirchensteuer, Bundesland und Kinder: was das Netto noch verschiebt

Die Steuerklasse ist nur einer von vier Schaltern. Drei weitere verschieben das Netto in Steuerklasse VI spürbar, und alle drei fragt der Rechner oben ab.

Variante bei 3.500 € bruttoNetto/MonatUnterschied
Grundfall: NW, ohne Kirchensteuer, kinderlos1.963,75 €–
mit Kirchensteuer (9 Prozent der Lohnsteuer)1.894,00 €-69,75 €
mit Kindern (ohne Pflege-Zuschlag von 0,6 Prozent)1.976,08 €+12,33 €
in Sachsen (höherer Pflege-Anteil)1.953,25 €-10,50 €

Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent. Der Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 % trifft Kinderlose ab 23 Jahren und entfällt mit dem ersten Kind dauerhaft. In Sachsen tragen Arbeitnehmer 2,3 % statt 1,8 % zur Pflegeversicherung, weil dort ein Feiertag weniger als Ausgleich gestrichen wurde. Ansonsten ist das Netto bundesweit gleich: Lohnsteuer und Sozialabgaben sind Bundesrecht.

Wer Kinder hat, sollte zusätzlich den Kinderfreibetrag im Blick behalten. Er wirkt nicht auf die Lohnsteuer, sondern erst bei der Veranlagung, und das Finanzamt prüft von selbst, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist. Nachrechnen können Sie das im Kinderfreibetrag-Rechner.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Nehmen wir einen Bruttolohn von 3.000 € im Monat, also 36.000 € im Jahr. Davon zieht der Arbeitgeber zuerst die Sozialabgaben ab: 279,00 € Rentenversicherung, 262,50 € Krankenversicherung, 72,00 € Pflegeversicherung und 39,00 € Arbeitslosenversicherung, zusammen 652,50 €.

Für die Lohnsteuer zählt nicht der Bruttolohn, sondern das zu versteuernde Einkommen. Vom Jahresbrutto gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Vorsorgeaufwendungen ab. Übrig bleiben 27.372 €, und darauf wird der Tarif der Steuerklasse VI angewendet: 7.468 € Lohnsteuer im Jahr, 622,33 € im Monat.

Unter dem Strich bleiben 1.725,17 € netto im Monat. Von jedem zusätzlichen Euro Bruttolohn kommt deutlich weniger an als dieser Durchschnitt vermuten lässt: Bei 3.000 € brutto liegt die Grenzbelastung aus Steuern und Sozialabgaben bei 51,2 %. Was eine Gehaltserhöhung wirklich bringt, rechnet der Gehaltserhöhungs-Rechner durch, und die Übersicht Netto nach Gehalt zeigt dieselbe Rechnung für jeden gängigen Bruttolohn.

Was Steuerklasse VI für Elterngeld und Krankengeld bedeutet

Lohnersatzleistungen bemessen sich am Nettoeinkommen, nicht am Brutto. Die Steuerklasse entscheidet damit mit, wie hoch Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Mutterschaftsgeld ausfallen. Bei 3.500 € brutto beträgt das maßgebliche Netto in Steuerklasse VI rund 1.964 €, in Klasse III wären es 2.631 € und in Klasse V 1.964 €.

Für Klasse VI spielt das selten eine Rolle, weil sich die Leistungen nach dem ersten Dienstverhältnis richten. Wichtig ist das bei mehreren Jobs trotzdem: Melden Sie den bestbezahlten als erstes Arbeitsverhältnis an.

Die konkreten Beträge rechnen der Elterngeld-Rechner, der Krankengeld-Rechner und der Arbeitslosengeld-Rechner aus.

Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung, keine Endabrechnung

Die Lohnsteuer, die in Steuerklasse VI jeden Monat abgezogen wird, ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Jahres. Endgültig festgesetzt wird die Steuer erst mit dem Steuerbescheid, und dann zählt nur noch das Jahreseinkommen, nicht die Klasse. Genau deshalb ändert ein Klassenwechsel für ein Ehepaar nichts an der gemeinsamen Jahressteuer, sondern nur daran, wann das Geld fließt.

Praktisch heißt das zweierlei. Erstens: Eine hohe Erstattung ist kein Gewinn, sondern ein zinsloses Darlehen an den Staat, das im laufenden Jahr gefehlt hat. Zweitens: Eine Nachzahlung ist kein Fehler in der Abrechnung, sondern die Folge eines Abzugs, der unterjährig zu niedrig angesetzt war. Wer den Betrag jeden Monat zurücklegt, für den ist sie eine Buchung und keine Überraschung. Die Fristen dafür stehen im Geld-Kalender.

So rechnen wir

Der Rechner folgt dem Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG und den Beitragssätzen der Sozialversicherung nach § 241 SGB V. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen 2026 bei 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 €.

Die Werte sind eine Schätzung auf Basis des amtlichen Programmablaufplans und ersetzen keine Lohnabrechnung: Ihr Arbeitgeber rechnet zusätzlich mit Ihren individuellen Freibeträgen, dem tatsächlichen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und etwaigen Kinderfreibeträgen. Mehr dazu unter So rechnen wir.

Quellen

Die Quellen bilden die Rechtsgrundlage oder Datenbasis des Rechners. Modellannahmen, gerundete Werte und nicht amtliche Marktannahmen stehen im Rechenweg.

✓

Berechnungsstand und Prüfung

Dieser Rechner ist für die ausgewiesenen Eingaben und das genannte Jahr dokumentiert. Ein Prüfdatum wird nur angezeigt, wenn es ausdrücklich hinterlegt ist. Ergebnisse sind allgemeine Orientierung und ersetzen keinen Bescheid oder individuelle Beratung. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

›Diesen Rechner kostenlos in Ihre Website einbetten

Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

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Häufige Fragen

1Wie viel netto bleiben von 3.500 € brutto in Steuerklasse VI?⌄

Rund 1.964 € netto im Monat. Abgezogen werden 775 € Lohnsteuer und 761 € Sozialabgaben, gerechnet für 2026 in Nordrhein-Westfalen ohne Kirchensteuer.

2Für wen gilt Steuerklasse VI?⌄

Arbeitnehmer im zweiten und jedem weiteren Dienstverhältnis. Sie wird automatisch vergeben und lässt sich nicht wählen.

3Wie hoch sind die Abzüge in Steuerklasse VI?⌄

Bei 3.500 € brutto sind es 1.536 € im Monat, also 43,9 % des Bruttolohns. Davon entfallen 775 € auf Steuern und 761 € auf Sozialabgaben.

4Wie viel Unterschied macht Steuerklasse VI gegenüber Klasse III?⌄

In Klasse III blieben bei 3.500 € brutto 2.631 € netto, hier sind es 1.964 €. Die Differenz von 667,00 € im Monat ist eine Frage der Verteilung über das Jahr, nicht der endgültigen Steuer.

5Muss ich in Steuerklasse VI eine Steuererklärung abgeben?⌄

Ja. Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen verpflichtet nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG zur Abgabe.

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