Modul 5: Günstigerprüfung und Anlage KAPModul 5 · Lektion 2 von 3
Wann Sie die Anlage KAP abgeben müssen
5 Minuten Lesezeit·Lektion 14 von 18 im Kurs
In der Regel ist die Steuer mit dem Abzug von 25 Prozent abgegolten und die Anlage KAP entfällt. Pflicht wird sie unter anderem bei Erträgen ohne Steuerabzug, etwa aus einem ausländischen Depot, und wenn die Kirchensteuer wegen eines Sperrvermerks nicht einbehalten wurde.
Pflicht, Kür und die drei Formulare
Die Abgeltungswirkung des § 32d EStG nimmt Ihnen im Normalfall Arbeit ab. Es gibt aber Konstellationen, in denen die Erklärung vorgeschrieben ist, und andere, in denen sie sich schlicht lohnt.
| Fall | Anlage KAP |
|---|---|
| Erträge ohne Steuerabzug, etwa ausländisches Depot oder Privatdarlehen | Pflicht |
| Kirchensteuerpflicht bei erteiltem Sperrvermerk | Pflicht |
| Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft, Steuer aber einbehalten | freiwillig, lohnt sich |
| Verlustverrechnung über mehrere Banken | freiwillig, lohnt sich |
| Günstigerprüfung gewünscht | freiwillig, lohnt sich |
| Alles bei einer Bank, Freistellungsauftrag passt | nicht nötig |
KAP, KAP-INV und KAP-BET
- Anlage KAP. Der Regelfall für Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Verlustverrechnung und Günstigerprüfung.
- Anlage KAP-INV. Für Investmenterträge, von denen keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Das betrifft vor allem Fondsanteile in einem ausländischen Depot, einschließlich der dort nicht abgerechneten Vorabpauschale.
- Anlage KAP-BET. Für Erträge aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden.
Die Zahlen übernehmen Sie aus der Steuerbescheinigung, die Ihre Bank ausstellt. Wie Sie diese lesen, erklärt die nächste Lektion. Eine Einschätzung, ob sich die Erklärung insgesamt lohnt, gibt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check.
Das Wichtigste
- Der Steuerabzug von 25 Prozent gilt die Steuer im Regelfall ab
- Erträge ohne Steuerabzug lösen eine Pflicht zur Anlage KAP aus
- Ein Sperrvermerk bei der Kirchensteuer führt zwingend zur Veranlagung
- Ausländische Fondsanteile gehören in die Anlage KAP-INV
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026