SteuerGenau
Modul 5: Günstigerprüfung und Anlage KAP

Modul 5 · Lektion 2 von 3

Wann Sie die Anlage KAP abgeben müssen

5 Minuten Lesezeit·Lektion 14 von 18 im Kurs

In der Regel ist die Steuer mit dem Abzug von 25 Prozent abgegolten und die Anlage KAP entfällt. Pflicht wird sie unter anderem bei Erträgen ohne Steuerabzug, etwa aus einem ausländischen Depot, und wenn die Kirchensteuer wegen eines Sperrvermerks nicht einbehalten wurde.

Pflicht, Kür und die drei Formulare

Die Abgeltungswirkung des § 32d EStG nimmt Ihnen im Normalfall Arbeit ab. Es gibt aber Konstellationen, in denen die Erklärung vorgeschrieben ist, und andere, in denen sie sich schlicht lohnt.

FallAnlage KAP
Erträge ohne Steuerabzug, etwa ausländisches Depot oder PrivatdarlehenPflicht
Kirchensteuerpflicht bei erteiltem SperrvermerkPflicht
Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft, Steuer aber einbehaltenfreiwillig, lohnt sich
Verlustverrechnung über mehrere Bankenfreiwillig, lohnt sich
Günstigerprüfung gewünschtfreiwillig, lohnt sich
Alles bei einer Bank, Freistellungsauftrag passtnicht nötig

KAP, KAP-INV und KAP-BET

  • Anlage KAP. Der Regelfall für Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Verlustverrechnung und Günstigerprüfung.
  • Anlage KAP-INV. Für Investmenterträge, von denen keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Das betrifft vor allem Fondsanteile in einem ausländischen Depot, einschließlich der dort nicht abgerechneten Vorabpauschale.
  • Anlage KAP-BET. Für Erträge aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden.

Die Zahlen übernehmen Sie aus der Steuerbescheinigung, die Ihre Bank ausstellt. Wie Sie diese lesen, erklärt die nächste Lektion. Eine Einschätzung, ob sich die Erklärung insgesamt lohnt, gibt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check.

Das Wichtigste

  • Der Steuerabzug von 25 Prozent gilt die Steuer im Regelfall ab
  • Erträge ohne Steuerabzug lösen eine Pflicht zur Anlage KAP aus
  • Ein Sperrvermerk bei der Kirchensteuer führt zwingend zur Veranlagung
  • Ausländische Fondsanteile gehören in die Anlage KAP-INV

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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