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Modul 5: Günstigerprüfung und Anlage KAP

Modul 5 · Lektion 1 von 3

Günstigerprüfung: wenn 25 Prozent zu viel sind

5 Minuten Lesezeit·Lektion 13 von 18 im Kurs

Auf Antrag prüft das Finanzamt nach § 32d Absatz 6 EStG, ob die Besteuerung zum persönlichen Tarif günstiger ist als die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Das lohnt sich bei niedrigem Einkommen, weil der Tarif erst oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro mit 14 Prozent beginnt.

So funktioniert der Antrag

Sie kreuzen in der Anlage KAP die Günstigerprüfung an. Das Finanzamt rechnet dann beide Varianten und wendet automatisch die günstigere an. Ein Nachteil kann daraus nicht entstehen: Ist der Tarif ungünstiger, bleibt es beim Abzug von 25 Prozent.

Die Prüfung gilt immer für sämtliche Kapitalerträge des Jahres. Eine Aufteilung auf einzelne Depots oder Ertragsarten ist nicht möglich.

Wann sich der Antrag rechnet

Situationpersönlicher SteuersatzGünstigerprüfung
zvE unter 12.348 €0 %lohnt fast immer
zvE knapp über dem Grundfreibetragab 14 %lohnt meist
zvE im mittleren Bereich bis 69.878 €bis 42 %Grenzfall, Rechnung entscheidet
zvE über 69.878 €42 %lohnt nicht
zvE über 277.825 €45 %lohnt nicht

Typische Fälle sind Studium, Elternzeit, ein Jahr ohne Erwerbstätigkeit und der Ruhestand mit kleiner Rente. Rechnen Sie beide Varianten im Einkommensteuer-Rechner gegeneinander.

Der Nebeneffekt beim Solidaritätszuschlag

Werden die Kapitalerträge in die Veranlagung einbezogen, bemisst sich der Solidaritätszuschlag nach der gesamten festgesetzten Einkommensteuer. Die Freigrenze von 20.350 Euro bei Einzelveranlagung kann dann greifen, während sie beim reinen Steuerabzug an der Quelle nie zur Anwendung kommt.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Auch der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro bleibt bei der Günstigerprüfung erhalten. Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten wird dadurch aber nicht eröffnet.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Einkommensteuer-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Einkommensteuer 2026

8.835,00 €

Durchschnittssteuersatz 19,6 %, Grenzsteuersatz 34,0 %. Jeder weitere Euro wird mit dem Grenzsteuersatz belastet.

Einkommensteuer8.835,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Gesamt8.835,00 €

Vergleich mit dem Tarif 2025

Einkommensteuer nach Tarif 20258.961,00 €
Einkommensteuer nach Tarif 20268.835,00 €
Ihre Ersparnis durch den Tarif 2026126,00 €
Steuer auf 1.000 Euro mehr Einkommen+336,00 €

Tarifzonen 2026

ZoneBereich (zvE)Grenzsteuersatz
Grundfreibetragbis 12.348 €0 %
Progressionszone 112.349 € bis 17.799 €14 % bis 24 %
Progressionszone 2Ihre Zone17.800 € bis 69.878 €24 % bis 42 %
Spitzensteuersatz69.879 € bis 277.825 €42 %
Reichensteuerab 277.826 €45 %

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Durchschnittlich 19,6 %, an der Grenze 34,0 %

Auf Ihre gesamten 45.000 € zahlen Sie im Schnitt 19,6 % Einkommensteuer (8.835 €). Jeder zusaetzliche Euro wird aber mit Ihrem Grenzsteuersatz von 34,0 % belastet. Deshalb kosten 1.000 Euro mehr Einkommen Sie 336 € zusaetzliche Steuer, nicht 196 €.

2

Der Tarif 2026 spart Ihnen 126 € gegenueber 2025

Mit dem Tarif 2025 haetten Sie 8.961 € Einkommensteuer gezahlt, 2026 sind es 8.835 €. Der hoehere Grundfreibetrag (12.348 € statt 12.096 €) und die verschobenen Tarifeckwerte gleichen einen Teil der kalten Progression aus.

3

Sie zahlen keinen Solidaritaetszuschlag

Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €. Erst darueber setzt der Soli mit einer Milderungszone ein.

Das Wichtigste

  • Die Günstigerprüfung nach § 32d Absatz 6 EStG wird in der Anlage KAP beantragt
  • Sie kann nie zu einem Nachteil führen, das Finanzamt wendet die günstigere Variante an
  • Sie lohnt sich, solange der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro bleibt dabei erhalten

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Eine Studentin hat 6.000 Euro Einkommen und 900 Euro Zinsen, von denen die Bank Abgeltungsteuer einbehalten hat. Was ist zutreffend?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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