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Modul 4: Verluste verrechnen: Verlusttöpfe und Bescheinigung

Modul 4 · Lektion 1 von 3

Die zwei Verlusttöpfe Ihrer Bank

5 Minuten Lesezeit·Lektion 10 von 18 im Kurs

Ihre Bank führt nach § 43a EStG einen allgemeinen Verlusttopf und einen Aktienverlusttopf. Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien dürfen nach § 20 Absatz 6 EStG nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Dividenden. Der Steuersatz bleibt 25 Prozent.

Warum es zwei Töpfe gibt

§ 20 Absatz 6 EStG beschränkt die Verrechnung von Aktienverlusten: Sie dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden. Alle übrigen Verluste landen im allgemeinen Topf und verrechnen sich breiter.

Topfenthält Verluste ausverrechenbar mit
AktienverlusttopfVerkauf einzelner Aktiennur Gewinnen aus Aktienverkäufen
Allgemeiner VerlusttopfETFs, Fonds, Anleihen, Zertifikaten, Termingeschäftenallen Kapitalerträgen, auch Zinsen und Dividenden
Quellensteuertopfanrechenbarer ausländischer Quellensteuerder deutschen Abgeltungsteuer

Wichtig für ETF-Anleger: Ein Verlust aus einem Aktien-ETF gehört in den allgemeinen Topf, nicht in den Aktientopf. Die Beschränkung gilt nur für direkt gehaltene Aktien.

Was die Bank automatisch macht

Innerhalb eines Instituts verrechnet die Bank laufend und unterjährig. Realisieren Sie im März einen Verlust und im November einen Gewinn, wird die im November fällige Steuer entsprechend gemindert oder bereits einbehaltene Steuer erstattet.

Am Jahresende nicht verbrauchte Verluste werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen und bleiben bei derselben Bank erhalten. Ein Verlustrücktrag in Vorjahre ist bei Kapitaleinkünften ausgeschlossen.

Was von einem Gewinn nach Verrechnung übrig bleibt, zeigt der Abgeltungssteuer-Rechner.

Das Wichtigste

  • Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar, § 20 Absatz 6 EStG
  • Verluste aus ETFs und Anleihen landen im allgemeinen Verlusttopf
  • Die Bank verrechnet unterjährig automatisch und trägt Reste ins Folgejahr vor
  • Ein Verlustrücktrag in frühere Jahre ist bei Kapitaleinkünften nicht möglich

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Sie haben 2.000 Euro Verlust aus dem Verkauf einer Einzelaktie und 2.000 Euro Zinsen auf Tagesgeld. Was passiert?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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