SteuerGenau
Modul 2: Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag

Modul 2 · Lektion 1 von 3

Der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro steuerfrei

4 Minuten Lesezeit·Lektion 4 von 18 im Kurs

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 2026 pro Person 1.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Tatsächliche Kosten wie Depotgebühren sind daneben nicht abziehbar, der Pauschbetrag ersetzt den Werbungskostenabzug vollständig.

Wie hoch der Pauschbetrag ist

Nach § 20 Absatz 9 EStG wird bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein Betrag von 1.000 Euro als Werbungskosten abgezogen. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro und wird gemeinsam gewährt.

KonstellationSparer-Pauschbetrag 2026
Einzelperson1.000 €
Ehegatten, Zusammenveranlagung2.000 €, gemeinsam nutzbar
Ehegatten, Einzelveranlagungje 1.000 €, nicht übertragbar
Kind mit eigenem Depot1.000 €, eigener Freistellungsauftrag nötig

Der gemeinsame Betrag ist der eigentliche Vorteil der Zusammenveranlagung an dieser Stelle: Hat ein Partner 1.600 Euro Erträge und der andere 200 Euro, deckt der gemeinsame Pauschbetrag beides ab.

Warum Depotgebühren nicht zusätzlich zählen

Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist bei Kapitaleinkünften ausgeschlossen. Depotgebühren, Fachliteratur oder Fahrten zur Hauptversammlung wirken sich steuerlich nicht aus, auch wenn sie den Pauschbetrag übersteigen. Anders ist das nur bei Transaktionskosten, die unmittelbar dem Kauf oder Verkauf zuzuordnen sind: Diese mindern bereits den Veräußerungsgewinn.

Wie viel Ihnen nach Steuer bleibt, zeigt der Abgeltungssteuer-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre Steuerlast auf Kapitalerträge

ca. 528 €

Nach Abzug des Sparerpauschbetrags bleiben 2.000 € steuerpflichtig. Von Ihrem Kapitalertrag bleiben netto 2.473 €.

Steuerpflichtiger Ertrag (nach Sparerpauschbetrag)2.000 €
Abgeltungssteuer 25 %500 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %28 €
Kirchensteuer0 €
Bleibt netto2.473 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Sparer-Pauschbetrag 2026: 1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung
  • Bei Zusammenveranlagung ist der Betrag gemeinsam nutzbar
  • Tatsächliche Werbungskosten wie Depotgebühren sind daneben nicht abziehbar
  • Anschaffungs- und Veräußerungskosten mindern dagegen den Gewinn selbst

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Ein Ehepaar wird zusammen veranlagt. Partner A hat 1.700 Euro Zinsen, Partner B hat 100 Euro. Wie viel bleibt steuerfrei?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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