SteuerGenau
Modul 3: ETFs und Fonds: Vorabpauschale und Teilfreistellung

Modul 3 · Lektion 2 von 3

Vorabpauschale: Steuer ohne Ausschüttung

6 Minuten Lesezeit·Lektion 8 von 18 im Kurs

Die Vorabpauschale nach § 18 InvStG besteuert thesaurierende Fonds jährlich, obwohl nichts ausgeschüttet wurde. Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und wird mit 25 Prozent belastet. Sie ist auf die Wertsteigerung des Kalenderjahres begrenzt und entfällt bei Kursverlusten.

Wie die Vorabpauschale ermittelt wird

Der Rechenweg steht in § 18 InvStG und läuft in drei Schritten:

  1. Basisertrag. Der Rücknahmepreis zu Jahresbeginn wird mit dem Basiszins multipliziert und um den gesetzlich festgelegten Abschlag gekürzt. Den Basiszins ermittelt die Deutsche Bundesbank jährlich aus der Rendite langlaufender Bundeswertpapiere, das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn.
  2. Abzug der Ausschüttungen. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Jahres den Basisertrag unterschreiten. Wer genug ausgeschüttet bekommt, hat keine Vorabpauschale.
  3. Deckelung. Sie ist höchstens so hoch wie die tatsächliche Wertsteigerung des Anteils im Kalenderjahr.

Weil der Basiszins jedes Jahr neu festgelegt wird, lässt sich die Vorabpauschale nicht mit einem festen Prozentsatz überschlagen. Den jeweils aktuellen Wert berücksichtigt der Vorabpauschale-Rechner.

Wann keine Vorabpauschale anfällt

SituationVorabpauschale
Fonds im Kalenderjahr im Minuskeine
Ausschüttung erreicht den Basisertragkeine
Basiszins negativ oder nullkeine
Thesaurierender Fonds im Plusja, begrenzt auf die Wertsteigerung
Anteile im Jahr verkauftkeine für das Verkaufsjahr

Der praktische Stolperstein im Januar

Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres zugeflossen. Ihre Bank bucht die Steuer dann vom Verrechnungs- oder Referenzkonto ab. Ist dort keine Deckung, kann das Institut zur Deckung Anteile veräußern oder den Betrag als Forderung offenhalten.

Ein bestehender Freistellungsauftrag greift auch hier. Für viele Anleger mit kleinen Depots liegt die Vorabpauschale vollständig innerhalb der 1.000 Euro und löst faktisch keine Zahlung aus.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre geschätzte Steuer auf die Vorabpauschale

ca. 206,78 €

Basiszins 2026: 3,20 %. Der Basisertrag ist Fondswert mal Basiszins mal 70 %. Die Vorabpauschale ist auf die Wertsteigerung begrenzt und wird um Ausschüttungen gekürzt. Der Sparerpauschbetrag ist hier nicht berücksichtigt, die tatsächliche Steuer kann dadurch niedriger ausfallen.

Basisertrag1.120,00 €
Vorabpauschale1.120,00 €
Steuerbasis nach 30 % Teilfreistellung784,00 €
Steuer ca. (25 % + Soli = 26,375 %)206,78 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale besteuert thesaurierte Erträge laufend statt erst beim Verkauf
  • Sie ist auf die Wertsteigerung des Kalenderjahres begrenzt
  • Bei einem Verlustjahr fällt keine Vorabpauschale an
  • Zufluss ist der erste Werktag des Folgejahres, die Bank bucht die Steuer ab
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro deckt sie bei kleinen Depots oft vollständig

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Ihr thesaurierender ETF hat im Kalenderjahr an Wert verloren. Wie hoch ist die Vorabpauschale?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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