SteuerGenau
Modul 1: Abgeltungsteuer: 25 Prozent plus Soli und Kirchensteuer

Modul 1 · Lektion 3 von 3

Welche Erträge unter die Abgeltungsteuer fallen

5 Minuten Lesezeit·Lektion 3 von 18 im Kurs

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zählen Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, unabhängig von der Haltedauer. Alle werden mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet. Krypto und Immobilien fallen dagegen unter § 23 EStG.

Die zwei Gruppen des § 20 EStG

§ 20 EStG unterscheidet laufende Erträge in Absatz 1 und Veräußerungsgewinne in Absatz 2. Für den Steuersatz macht das keinen Unterschied, für die Verlustverrechnung sehr wohl. Diesen Punkt greift Modul 4 auf.

ErtragRechtsgrundlageBesteuerung
Zinsen auf Tages- und Festgeld§ 20 Abs. 1 EStG25 % Abgeltungsteuer
Dividenden§ 20 Abs. 1 EStG25 % Abgeltungsteuer
Ausschüttungen und Vorabpauschalen von Fonds§ 16 InvStG25 %, ggf. mit Teilfreistellung
Kursgewinne aus Aktien und ETFs§ 20 Abs. 2 EStG25 %, unabhängig von der Haltedauer
Gewinne aus Kryptowährungen§ 23 EStGpersönlicher Steuersatz, Haltefrist ein Jahr
Mieteinnahmen§ 21 EStGpersönlicher Steuersatz

Bei Wertpapieren gibt es keine Spekulationsfrist

Für Wertpapiere, die ab 2009 angeschafft wurden, ist die frühere einjährige Spekulationsfrist entfallen. Ein Aktiengewinn ist nach zehn Tagen genauso steuerpflichtig wie nach zehn Jahren. Wer diese Regel mit der Jahresfrist bei Krypto verwechselt, rechnet falsch.

Umgekehrt bedeutet das: Steuer fällt erst beim Verkauf an, nicht auf Buchgewinne. Die einzige Ausnahme ist die Vorabpauschale bei Fonds, siehe Modul 3.

Eine Übersicht der Belastung für Ihr Depot liefert der Abgeltungssteuer-Rechner.

Das Wichtigste

  • § 20 EStG erfasst laufende Erträge und Veräußerungsgewinne
  • Für Wertpapiere ab Anschaffung 2009 gibt es keine Haltefrist mehr
  • Krypto und Immobilien laufen nicht über die Abgeltungsteuer, sondern über § 23 EStG
  • Buchgewinne lösen keine Steuer aus, die Vorabpauschale bei Fonds ist die Ausnahme

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.