Modul 1: Abgeltungsteuer: 25 Prozent plus Soli und KirchensteuerModul 1 · Lektion 3 von 3
Welche Erträge unter die Abgeltungsteuer fallen
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Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zählen Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, unabhängig von der Haltedauer. Alle werden mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet. Krypto und Immobilien fallen dagegen unter § 23 EStG.
Die zwei Gruppen des § 20 EStG
§ 20 EStG unterscheidet laufende Erträge in Absatz 1 und Veräußerungsgewinne in Absatz 2. Für den Steuersatz macht das keinen Unterschied, für die Verlustverrechnung sehr wohl. Diesen Punkt greift Modul 4 auf.
| Ertrag | Rechtsgrundlage | Besteuerung |
|---|---|---|
| Zinsen auf Tages- und Festgeld | § 20 Abs. 1 EStG | 25 % Abgeltungsteuer |
| Dividenden | § 20 Abs. 1 EStG | 25 % Abgeltungsteuer |
| Ausschüttungen und Vorabpauschalen von Fonds | § 16 InvStG | 25 %, ggf. mit Teilfreistellung |
| Kursgewinne aus Aktien und ETFs | § 20 Abs. 2 EStG | 25 %, unabhängig von der Haltedauer |
| Gewinne aus Kryptowährungen | § 23 EStG | persönlicher Steuersatz, Haltefrist ein Jahr |
| Mieteinnahmen | § 21 EStG | persönlicher Steuersatz |
Bei Wertpapieren gibt es keine Spekulationsfrist
Für Wertpapiere, die ab 2009 angeschafft wurden, ist die frühere einjährige Spekulationsfrist entfallen. Ein Aktiengewinn ist nach zehn Tagen genauso steuerpflichtig wie nach zehn Jahren. Wer diese Regel mit der Jahresfrist bei Krypto verwechselt, rechnet falsch.
Umgekehrt bedeutet das: Steuer fällt erst beim Verkauf an, nicht auf Buchgewinne. Die einzige Ausnahme ist die Vorabpauschale bei Fonds, siehe Modul 3.
Eine Übersicht der Belastung für Ihr Depot liefert der Abgeltungssteuer-Rechner.
Das Wichtigste
- § 20 EStG erfasst laufende Erträge und Veräußerungsgewinne
- Für Wertpapiere ab Anschaffung 2009 gibt es keine Haltefrist mehr
- Krypto und Immobilien laufen nicht über die Abgeltungsteuer, sondern über § 23 EStG
- Buchgewinne lösen keine Steuer aus, die Vorabpauschale bei Fonds ist die Ausnahme
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026