SteuerGenau
Modul 5: Günstigerprüfung und Anlage KAP

Modul 5 · Lektion 3 von 3

Die Steuerbescheinigung der Bank lesen

4 Minuten Lesezeit·Lektion 15 von 18 im Kurs

Die Steuerbescheinigung nach § 45a EStG weist die Höhe der Kapitalerträge, den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag, die einbehaltene Abgeltungsteuer von 25 Prozent, den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und die Verlusttöpfe aus. Sie ist die Grundlage für jede Eintragung in der Anlage KAP.

Woher Sie die Bescheinigung bekommen

Nach § 45a EStG muss die auszahlende Stelle auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen. Viele Banken erstellen sie im ersten Quartal automatisch und legen sie in das Postfach, andere nur auf Anforderung.

Die Positionen und wozu sie dienen

PositionBedeutunggebraucht für
Höhe der KapitalerträgeSumme nach TeilfreistellungAnlage KAP, Günstigerprüfung
Verrechneter Sparer-Pauschbetragtatsächlich genutzter Anteil der 1.000 €Kontrolle der Aufteilung
Kapitalertragsteuereinbehaltene 25 %Anrechnung im Bescheid
Solidaritätszuschlag5,5 % auf die SteuerAnrechnung im Bescheid
Kirchensteuer9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %Anrechnung im Bescheid
Nicht ausgeglichene VerlusteStand der beiden VerlusttöpfeVerlustvortrag
Anrechenbare Quellensteuerausländische Steuer auf DividendenAnrechnung auf die deutsche Steuer

Zwei Kontrollen, die sich lohnen

Prüfen Sie erstens, ob der ausgewiesene Sparer-Pauschbetrag mit Ihrer Verteilung übereinstimmt. Bleibt bei einer Bank ein Rest ungenutzt, während eine andere Steuer einbehalten hat, verschieben Sie den Freistellungsauftrag für das kommende Jahr.

Prüfen Sie zweitens die Verlusttöpfe. Stehen dort Beträge und liegen Ihre Gewinne bei einer anderen Bank, ist die Verlustbescheinigung aus Modul 4 das passende Werkzeug. Die Belastung Ihrer Erträge kontrollieren Sie mit dem Abgeltungssteuer-Rechner.

Das Wichtigste

  • Die Steuerbescheinigung nach § 45a EStG ist die Grundlage jeder Eintragung in der Anlage KAP
  • Sie zeigt, wie viel vom Sparer-Pauschbetrag tatsächlich genutzt wurde
  • Der Stand der Verlusttöpfe steht ebenfalls darin
  • Anrechenbare ausländische Quellensteuer wird gesondert ausgewiesen

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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