Modul 1: Abgeltungsteuer: 25 Prozent plus Soli und KirchensteuerModul 1 · Lektion 2 von 3
Soli und Kirchensteuer auf Kapitalerträge
5 Minuten Lesezeit·Lektion 2 von 18 im Kurs
Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird auf Kapitalerträge ab dem ersten Euro erhoben, denn die Freigrenze von 20.350 Euro gilt nur für die veranlagte Einkommensteuer. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 9 Prozent Kirchensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent.
Warum die Soli-Freigrenze hier nicht hilft
Beim Lohn und bei der veranlagten Einkommensteuer greift eine Freigrenze: Bis zu einer Einkommensteuer von 20.350 Euro bei Einzelveranlagung fällt kein Solidaritätszuschlag an. Für die Abgeltungsteuer gilt diese Entlastung nach § 3 SolzG nicht.
Der Soli wird auf die Kapitalertragsteuer daher unabhängig von Ihrem Einkommen einbehalten. Wer die Kapitalerträge über die Günstigerprüfung in die Veranlagung holt, kann davon abweichend profitieren, weil die Freigrenze dann auf die Gesamtsteuer angewendet wird. Dazu Modul 5.
Wie die Kirchensteuer an der Quelle abgezogen wird
Nach § 51a EStG fragen Banken einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. Dieses Merkmal heißt KiStAM. Trifft es zu, behält die Bank die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungsteuer ein.
Die Kirchensteuer wirkt sich zugleich mindernd aus: Weil sie als Sonderausgabe pauschal berücksichtigt wird, ermäßigt sich der Abgeltungsteuersatz nach der Formel in § 32d Absatz 1 EStG leicht. Die Bank rechnet das automatisch.
| Bestandteil | Bemessungsgrundlage | Satz |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | steuerpflichtiger Kapitalertrag | 25 %, bei Kirchensteuerpflicht leicht ermäßigt |
| Solidaritätszuschlag | Abgeltungsteuer | 5,5 % |
| Kirchensteuer | Abgeltungsteuer | 9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 % |
Der Sperrvermerk und seine Folge
Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk erteilen. Die Bank erfährt dann nichts über Ihre Konfession und behält keine Kirchensteuer ein. Der Betrag entfällt dadurch nicht: Sie werden zur Abgabe einer Steuererklärung mit Anlage KAP verpflichtet und zahlen die Kirchensteuer im Rahmen der Veranlagung nach.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Kirchensteuer im Jahr
ca. 795 €
Bei einer Einkommensteuer von 8.835 € und einem Satz von 9 % zahlen Sie die angezeigte Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar (hier vereinfacht nicht beruecksichtigt).
| Einkommensteuer | 8.835 € |
| Kirchensteuersatz | 9 % |
| Kirchensteuer im Jahr | 795 € |
| Kirchensteuer pro Monat | 66 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Die Soli-Freigrenze von 20.350 Euro gilt nicht für die Abgeltungsteuer
- Der Kirchensteuersatz beträgt 9 Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent
- Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich der Abgeltungsteuersatz nach § 32d EStG leicht
- Ein Sperrvermerk verschiebt die Kirchensteuer in die Pflichtveranlagung, er spart sie nicht
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026