SteuerGenau
Modul 6: Krypto und andere private Veräußerungsgeschäfte

Modul 6 · Lektion 2 von 3

Die Jahresfrist und die Freigrenze nach § 23 EStG

5 Minuten Lesezeit·Lektion 17 von 18 im Kurs

Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr, ist der Gewinn nach § 23 EStG steuerfrei. Innerhalb des Jahres greift der persönliche Steuersatz von bis zu 42 Prozent. Zusätzlich bleibt der gesamte Jahresgewinn unterhalb einer gesetzlichen Freigrenze vollständig steuerfrei.

Wie die Jahresfrist zählt

Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung. Beträgt er mehr als ein Jahr, liegt kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Bei mehreren Zukäufen derselben Währung ist eine Zuordnung nötig, für die in der Praxis regelmäßig die First-in-first-out-Methode verwendet wird.

Als Veräußerung gilt nicht nur der Verkauf gegen Euro. Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere und die Bezahlung einer Ware lösen ein Veräußerungsgeschäft aus. Genau hier entstehen die meisten unbemerkten Steuerfälle.

VorgangVeräußerung im Sinne des § 23 EStG?
Verkauf gegen Euroja
Tausch in eine andere Kryptowährungja
Bezahlung einer Ware oder Dienstleistungja
Übertrag auf die eigene Walletnein
Halten ohne Transaktionnein

Freigrenze, nicht Freibetrag

§ 23 Absatz 3 EStG sieht eine Freigrenze für den Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres vor. Den konkreten Betrag entnehmen Sie dem Gesetzestext, weil er nicht zu den hier verwendeten Konstanten gehört.

Entscheidend ist der Unterschied zum Freibetrag: Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Beim Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro ist das anders, dort bleibt der Sockel steuerfrei.

Die Grenze gilt zudem für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, also auch für Gold, Sammlerstücke und andere Wirtschaftsgüter. Die Wirkung auf Ihren Fall zeigt der Spekulationssteuer-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Spekulationssteuer

ca. 33.600 €

Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Rechnung nutzt eine vereinfachte Mittelwert-Näherung: Grenzsteuersatz bei zu versteuerndem Einkommen plus halbem Gewinn. Die exakte Steuer ermittelt das Finanzamt über die Veranlagung.

Verkaufsgewinn80.000 €
Grenzsteuersatz (Näherung)42 %
Steuer ca.33.600 €
Bleibt netto46.400 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn nach § 23 EStG steuerfrei
  • Auch der Tausch in eine andere Kryptowährung ist eine Veräußerung
  • Die Grenze in § 23 Absatz 3 EStG ist eine Freigrenze, kein Freibetrag
  • Bei Überschreiten ist der gesamte Jahresgewinn steuerpflichtig
  • Sie gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, nicht nur für Krypto

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Warum ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag wichtig?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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