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Modul 3: ETFs und Fonds: Vorabpauschale und Teilfreistellung

Modul 3 · Lektion 1 von 3

Wie ETFs und Fonds besteuert werden

5 Minuten Lesezeit·Lektion 7 von 18 im Kurs

Fondserträge werden nach § 16 InvStG in drei Formen erfasst: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne. Alle drei unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Ein Teil bleibt über die Teilfreistellung steuerfrei, weil der Fonds selbst bereits Steuern getragen hat.

Die drei Ertragsarten eines Fonds

§ 16 InvStG zählt abschließend auf, was als Investmentertrag gilt. Danach richtet sich, wann Sie Steuer zahlen.

ErtragsartWann sie anfälltBetrifft vor allem
Ausschüttungam Ausschüttungsterminausschüttende Fonds
Vorabpauschaleerster Werktag des Folgejahresthesaurierende Fonds
Veräußerungsgewinnbeim Verkauf der Anteilealle Fonds

Was sich 2018 geändert hat

Bis 2017 wurden ausländische thesaurierende Fonds über die sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge erfasst, was in der Praxis kaum jemand korrekt erklären konnte. Seit dem Investmentsteuergesetz 2018 zahlt der Fonds auf bestimmte inländische Erträge selbst Steuer, und der Anleger wird über Vorabpauschale und Teilfreistellung besteuert.

Für Sie als Anleger bedeutet das: Bei einem inländischen Depot rechnet die Bank alles automatisch ab. Bei einem ausländischen Broker müssen Sie die Erträge selbst über die Anlage KAP-INV erklären.

Warum es zu keiner Doppelbesteuerung kommt

Eine bereits angesetzte Vorabpauschale mindert später den Veräußerungsgewinn. § 19 InvStG ordnet ausdrücklich an, dass der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu vermindern ist. Sie zahlen also vorzeitig, aber nicht doppelt.

Die Steuer auf Ihre Fondsanteile schätzen Sie mit dem Vorabpauschale-Rechner.

Das Wichtigste

  • § 16 InvStG kennt Ausschüttung, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinn
  • Alle drei unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent
  • Angesetzte Vorabpauschalen mindern beim Verkauf den Gewinn nach § 19 InvStG
  • Bei ausländischen Depots erfolgt die Erklärung über die Anlage KAP-INV

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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