Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber nach Steuerklasse direkt vom Gehalt einbehält und an das Finanzamt abführt. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holen sich Arbeitnehmer über die Steuererklärung zurück, im Schnitt rund 1.100 Euro.
Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer als Lohnsteuer im Abzugsverfahren erhoben (Paragraf 38 EStG): Der Arbeitgeber berechnet sie monatlich anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), vor allem der Steuerklasse, und führt sie mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung: Die endgültige Einkommensteuer wird erst in der Veranlagung festgesetzt. Weil Pauschbeträge einkalkuliert, individuelle Werbungskosten aber nicht berücksichtigt sind, führt die Steuererklärung bei den meisten Arbeitnehmern zu einer Erstattung von im Schnitt rund 1.100 Euro.
Rechenbeispiel
Bruttojahresgehalt 50.000 Euro, Steuerklasse I, gesetzlich versichert: Das zu versteuernde Einkommen beträgt vereinfacht rund 38.809 Euro, die Jahreslohnsteuer 2026 rund 6.835 Euro. Der Arbeitgeber behält davon monatlich rund 570 Euro ein. Machen Sie später 2.000 Euro Werbungskosten statt des Pauschbetrags von 1.230 Euro geltend, sinkt das zu versteuernde Einkommen um 770 Euro und das Finanzamt erstattet bei rund 30 Prozent Grenzsteuersatz etwa 231 Euro.
Wer Freibeträge (etwa hohe Fahrtkosten) schon unterjährig nutzen will, kann sie als ELStAM-Freibetrag eintragen lassen und erhält sofort mehr Netto.
Quelle: § 38 EStG