SteuerGenau

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bis zur dynamischen Verdienstgrenze von rund 603 Euro pro Monat (2026), die für Beschäftigte steuer- und weitgehend abgabenfrei ist.

Die Minijob-Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (Paragraf 8 SGB IV): Sie entspricht 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. Mit dem Mindestlohn von rund 13,90 Euro liegt sie 2026 bei rund 603 Euro pro Monat, also rund 7.236 Euro im Jahr. Für Beschäftigte ist der Verdienst brutto gleich netto, sofern sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 30 Prozent (unter anderem 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung bei gesetzlich Versicherten, 2 Prozent Pauschsteuer).

Rechenbeispiel

Sie verdienen im Minijob rund 603 Euro pro Monat. Ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zahlen Sie den Eigenanteil von 3,6 Prozent, also rund 21,70 Euro, und erhalten dafür volle Rentenansprüche und Wartezeitmonate. Mit Befreiung erhalten Sie die vollen rund 603 Euro ausgezahlt, verzichten aber auf den Großteil der Rentenwirkung. Überschreiten Sie die Grenze regelmäßig, rutscht die Beschäftigung in den Übergangsbereich (Midijob) mit eigenen Beiträgen.

Ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt abgabenfrei; jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist voll beitragspflichtig.

Quelle: Minijob-Zentrale

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