Fünftelregelung
Die Fünftelregelung mildert die Progression bei Abfindungen und anderen außerordentlichen Einkünften: Die Steuer auf ein Fünftel des Betrags wird berechnet und verfünffacht, was bei einer 50.000-Euro-Abfindung 2026 rund 2.760 Euro sparen kann.
Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und ähnliche außerordentliche Einkünfte würden bei voller Besteuerung in einem Jahr die Progression stark nach oben treiben. Die Fünftelregelung (Paragraf 34 EStG) dämpft das: Das Finanzamt berechnet die Mehrsteuer, die auf ein Fünftel der Abfindung entfällt, und multipliziert sie mit fünf. Seit 2025 wendet nicht mehr der Arbeitgeber die Regelung im Lohnsteuerabzug an; Sie erhalten den Vorteil über die Steuererklärung.
Rechenbeispiel
Zu versteuerndes Einkommen 2026 ohne Abfindung: 40.000 Euro (Steuer: 7.209 Euro). Abfindung: 50.000 Euro. Fünftelregelung: Steuer auf 40.000 plus 10.000 = 50.000 Euro beträgt 10.548 Euro. Mehrsteuer auf das Fünftel: 3.339 Euro, mal fünf = 16.695 Euro Steuer auf die Abfindung. Ohne Fünftelregelung (Steuer auf 90.000 Euro = 26.664 Euro) entfielen 19.455 Euro auf die Abfindung. Ersparnis: 2.760 Euro.
Die Regelung wirkt am stärksten, wenn das übrige Einkommen niedrig ist, etwa bei Jobverlust im Jahresverlauf. Bei hohem laufendem Einkommen im Spitzensteuersatz verpufft der Vorteil weitgehend.
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Quelle: § 34 EStG