SteuerGenau

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, und ist als Sonderausgabe absetzbar.

Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sowie einiger weiterer Religionsgemeinschaften zahlen Kirchensteuer. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer, nicht das Bruttoeinkommen. Der Satz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Der Arbeitgeber behält die Kirchensteuer direkt mit der Lohnsteuer ein. Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und senkt so die Einkommensteuer wieder etwas.

Rechenbeispiel

Ihre Lohnsteuer 2026 beträgt 5.000 Euro. In Nordrhein-Westfalen zahlen Sie 9 Prozent Kirchensteuer, also 450 Euro. In Bayern wären es 8 Prozent, also 400 Euro. Da die 450 Euro als Sonderausgabe abziehbar sind, reduziert sich die effektive Belastung bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent um rund 135 Euro auf etwa 315 Euro.

BundeslandKirchensteuersatz
Bayern, Baden-Württemberg8 % der Einkommensteuer
Alle übrigen Bundesländer9 % der Einkommensteuer

Bei Kapitalerträgen wird die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer erhoben; der Abgeltungssteuersatz ermäßigt sich dann leicht.

Quelle: § 51a EStG und Kirchensteuergesetze der Länder

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