Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent (mit Kirchensteuer bis rund 28 Prozent), und wird von der Bank direkt einbehalten.
Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer (Paragraf 32d EStG): pauschal 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer, effektiv 26,375 Prozent. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer. Die Bank führt die Steuer automatisch ab; die Erträge müssen dann nicht mehr in die Steuererklärung. Steuerfrei bleibt der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung), wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Rechenbeispiel
Sie erzielen 2026 Kapitalerträge von 3.000 Euro und haben einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro gestellt. Steuerpflichtig sind 2.000 Euro. Abgeltungssteuer: 25 Prozent = 500 Euro. Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent von 500 Euro = 27,50 Euro. Gesamtabzug: 527,50 Euro, es verbleiben 2.472,50 Euro netto.
Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, etwa bei geringem Einkommen oder im Ruhestand, lohnt die Günstigerprüfung: Sie beantragen in der Anlage KAP die Besteuerung mit dem niedrigeren persönlichen Tarif, und das Finanzamt erstattet die Differenz.
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Quelle: § 32d EStG