Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährliche Gemeindesteuer auf Grundbesitz und berechnet sich seit der Reform 2025 aus Grundsteuerwert mal Steuermesszahl (im Bundesmodell 0,031 Prozent für Wohngrundstücke) mal kommunalem Hebesatz.
Die Grundsteuer zahlen Eigentümer jedes Jahr an die Gemeinde; bei Vermietung ist sie als Betriebskosten auf die Miete umlegbar. Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gilt: Grundsteuerwert (vom Finanzamt festgestellt) mal Steuermesszahl mal Hebesatz der Gemeinde. Im Bundesmodell beträgt die Steuermesszahl für Wohngrundstücke 0,031 Prozent; einige Länder wie Bayern und Baden-Württemberg nutzen eigene Modelle. Den Hebesatz bestimmt jede Gemeinde selbst, er liegt häufig zwischen 300 und über 900 Prozent.
Rechenbeispiel
Ein Einfamilienhaus hat einen festgestellten Grundsteuerwert von 300.000 Euro (Bundesmodell). Steuermessbetrag: 300.000 mal 0,031 Prozent = 93 Euro. Bei einem Hebesatz von 500 Prozent beträgt die Grundsteuer 93 mal 5 = 465 Euro pro Jahr, also rund 39 Euro pro Monat. In einer Gemeinde mit Hebesatz 900 Prozent wären es 837 Euro pro Jahr.
| Rechenschritt | Wert |
|---|---|
| Grundsteuerwert | 300.000 € |
| x Steuermesszahl 0,031 % | 93 € Messbetrag |
| x Hebesatz 500 % | 465 € pro Jahr |
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Quelle: Grundsteuergesetz (GrStG)