SteuerGenau

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag stellt 2026 rund 9.756 Euro pro Kind steuerfrei (6.828 Euro Existenzminimum plus 2.928 Euro Betreuungsfreibetrag, beide Elternteile zusammen) und wird per Günstigerprüfung mit dem Kindergeld verrechnet.

Der Kinderfreibetrag (Paragraf 32 Absatz 6 EStG) besteht aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes von rund 6.828 Euro und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) von 2.928 Euro, zusammen rund 9.756 Euro pro Kind und Jahr für beide Elternteile 2026. Er wird nicht zusätzlich zum Kindergeld gewährt: Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und zieht den Freibetrag nur ab, wenn er mehr bringt als das bereits gezahlte Kindergeld.

Rechenbeispiel

Ehepaar mit einem Kind, Grenzsteuersatz 42 Prozent. Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag: rund 9.756 Euro mal 42 Prozent = rund 4.098 Euro. Das Kindergeld beträgt 2026 rund 259 Euro pro Monat, also rund 3.108 Euro im Jahr. Der Freibetrag ist um rund 990 Euro günstiger; das Finanzamt zieht den Freibetrag ab und rechnet das Kindergeld gegen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent (Ersparnis rund 2.927 Euro) bliebe es dagegen beim Kindergeld.

Faustregel: Der Kinderfreibetrag lohnt sich für zusammen veranlagte Eltern erst ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von grob 90.000 Euro.

Quelle: § 32 Abs. 6 EStG

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