Spekulationsfrist
Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre für Immobilien und 1 Jahr für andere private Wirtschaftsgüter wie Gold oder Kryptowährungen; nach Ablauf ist der Veräußerungsgewinn komplett steuerfrei.
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Paragraf 23 EStG) sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als die Spekulationsfrist liegt: 10 Jahre bei Grundstücken und Immobilien, 1 Jahr bei anderen Wirtschaftsgütern wie Gold, Kunst oder Kryptowährungen. Nach Ablauf der Frist ist der Gewinn vollständig steuerfrei. Selbst genutzte Immobilien sind schon früher begünstigt: steuerfrei bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgewinne zusammen; wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Wertpapiere fallen nicht unter Paragraf 23, sie unterliegen der Abgeltungssteuer ohne Haltefrist.
Rechenbeispiel
Sie haben im März 2016 eine vermietete Wohnung für 300.000 Euro gekauft und verkaufen sie im April 2026 für 450.000 Euro. Zwischen Kauf und Verkauf liegen mehr als 10 Jahre: Der Gewinn von 150.000 Euro ist steuerfrei. Beim Verkauf schon im Februar 2026 wäre der Gewinn dagegen mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern, bei 42 Prozent also rund 63.000 Euro Steuer.
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Quelle: § 23 EStG