Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Immobilienkauf einmalig an und beträgt je nach Bundesland 3,5 Prozent (Bayern) bis 6,5 Prozent (unter anderem NRW) des Kaufpreises.
Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie erhebt das Bundesland einmalig Grunderwerbsteuer (GrEStG). Den Steuersatz legt jedes Land selbst fest: Er reicht von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, dem Saarland und Brandenburg. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis der Immobilie; bewegliches Zubehör wie eine Einbauküche kann im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden und bleibt dann steuerfrei. Ohne Zahlung stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die der Grundbucheintrag nicht erfolgt.
Rechenbeispiel
Kaufpreis einer Eigentumswohnung: 400.000 Euro. In Nordrhein-Westfalen (6,5 Prozent) beträgt die Grunderwerbsteuer 26.000 Euro, in Bayern (3,5 Prozent) nur 14.000 Euro. Der Standort macht bei identischem Kaufpreis also 12.000 Euro Unterschied bei den Kaufnebenkosten.
| Bundesland (Auswahl) | Steuersatz | Steuer bei 400.000 € |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 14.000 € |
| Sachsen | 5,5 % | 22.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 26.000 € |
Quelle: § 11 GrEStG